Beiträge von Casa

    Es kommt erst einmal drauf an, ob das Jugendamt oder ein Arzt den Auszug befürworten. Erst dann kannst du dich um weitere Dinge kümmern.
    Wie die Entscheidung ausfällt, kann ich dir nicht sagen.

    Für Jugendliche wird aber eher ein betreutes Wohnen in Frage kommen.


    Ob du bei deinem Vater wohnen darfst weiß ich nicht. Das hängt davon ab, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Die Nachtschicht ist unproblematisch. Du bist ja keine 10 mehr.

    Deine Freundin soll ein Schreiben aufsetzen, in dem sie bestätigt, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und sie dich finanziell nicht unterstützt.

    Sollte das nicht ausreichen, wäre der Gang zum Sozialgericht wohl der richtige Weg und das eher früher als zu spät.


    Grundsätzlich ist die Vermutung einer BG, wie der Name schon sagt, eine Vermutung. Diese Vermutung tritt ein, wenn Partner bspw. länger als ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind betreuen, vgl. § 7 III Nr. 3a SGB II.

    Es liegt an euch zu widerlegen, dass ihr nicht länger als ein Jahr zusammenlebt, dass du das Kind nicht mitversorgst und, dass du nicht auf Konten deiner Freundin zugreifen kannst und sie nicht auf deine. Das wird durch Aussage ggü. dem Jobcenter und ggf.später Gericht bewiesen. Ferner kann es notwendig sein, dass ein Hausbesuch stattfindet, bei dem geprüft wird, ob ihr gemeinsam wirtschaftet.

    Ruf an oder geh persönlich zum Jobcenter und erkundige dich nach dem Bearbeitungsstand. Stelle einen Antrag auf Vorschuss schriftlich. Sollte sich nichts tun, verlange Anfang Mai den Teamleiter.

    Grundfreibetrag hat was mit Einkommen zu tun.

    Ich vertrete die Auffassung, dass durch Ansparung ALG2 kein Vermögen erwachsen kann, da ALG2 kein Einkommen ist. Folglich dürfte die Höhe des "Vermögens" egal sein. Allerdings ist es wenig realistisch mit ALG2 irgendwelche größeren Summen anzusparenn

    Jedenfalls gibt es keine Probleme, wenn dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht ünerschreitet.

    In Deutschland gibt es den Grundsatz, dass Arbeit in Geld zu bezahlen ist und nicht in Naturalien (Brot, Wasser, Gärten, Sachgüter allgemein). Darüber hinaus wäre eine solche Beschäftigung steuerpflichtig und es müssten Sozialabgaben geleistet werden.
    Ferner wäre es Einkommen und würde damit deinen Bedarf mindern, so dass du weniger Geld vom Jobcenter bekommst.

    Für die Steuererklärung sind keine Kontoauszüge notwendig, sondern lediglich die normale Buchführung.

    Ich würde Widerspruch einlegen und rate bei der Summe zu anwaltlicher Vertretung. Man muss dann sehen, was das Jobcenter alles angefordert hat, was es anfordern darf und was es ggf. unterlassen hat selbst zu ermitteln.

    IdR. nutzt man, wenn es nicht unbedingt anders nötig ist, Koten bei deutschen Banken.

    Ich gehe davon aus, dass die Rückzahlung kein Einkommen darstellt. Gründe hierfür sind einerseits, dass die Kosten aus der Regelleistung gezahlt wurden und weiterhin, dass der Eigenanteil wohl eine Art Sicherheitsleistung darstellt, damit die Behandlung auch tatsächlich erfolgreich beendet wird, so dass die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden kann. Soweit die Aussage mit der Sicherheitsleistung zutreffend ist, ist das Geld - auch wenn es beim Kieferorthopäden oder der Krankenkasse "liegt" - immer noch dein Eigentum, was dazu führt, dass das Eigentum in Form einer Forderung ggü dem Kieferorthopägen / der KK in Eigentum in Form von Geld auf deinem Konto umgewandelt wird.

    Bestenfalls hebst du es die Woche noch ab.


    Man kann dir grundsätzlich erstmal alles unterstellen. Ob das nun tatsächlich passiert, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls versuchen wir ja gerade nur das Risiko irgendwelcher Probleme zu minimieren.

    Wie Corinna schon sagte, spielt die Nachzahlung beim Schonvermögen keine Rolle. Allerdings gab es schon Jobcenter, die Nachzahlungen des ALG2 später als Vermögen sahen. Das wäre zwar rechtlich so nicht haltbar, aber kommt eben vor und man müssten sich dann womöglich langwierig streiten. Aus diesem Grund habe ich empfohlen einen Teil des Geldes abzuheben und für was auch immer zu verwenden.... Neuer Schrank, Kleidung, Matratze aufpolstern...

    Wieso möchtest du im Mai keine Leistungen beziehen, wenn du im Mai nur Geld für die Arbeit vom 18.04 bis 30.04. erhältst?

    Du hast für Mai sehr wahrscheinlich noch einen Restanspruch auf ALG2. Warum willst du auf diesen verzichten und den Antrag für Mai "zurücknehmen"?


    Es gilt das Zuflussprinzip. Dein Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt. D.h. im Mai das Geld für die paar Tage Arbeit im April. Dein erstes volles Gehalt dürftest du im Juni erhalten.

    Auf die Schnelle gibt es keine Möglichkeit.
    Aber wenn das Jobcenter grundsätzlich anerkennt, dass das Praktikum durchzuführen und förderfähig ist, hat es hinsichtlich der Kostentragung kein Ermessen. D.h. das Jobcenter ist m.E. wegen einer Ermessensreduktion auf Null alle notwendig angefallenen Kosten zu tragen. Dabei wären die Kosten für Essen anhand von Quittungen nachzuweisen. Viel mehr dürfte aber die Unterkunft an Kosten ausgemacht haben. Diese dürften ja nachweisbar sein.

    Mehr als man ausgegeben hat, gibt es nicht. D.h. es gibt nicht 4 Wochen * 7 Tage * 31 € = 868 € ; wenn diese nicht angefallen sind.


    Gegen den Leistungsbescheid wäre Widerspruch zu erheben.

    Dein Job hatte keinen Einfluss auf den regulären Bedarf. D.h. egal ob mit oder ohne Job, es wird insgesamt nicht weniger Geld, welches ihr in der Tasche habt - mal abgesehen von Freibeträgen. Diese kommen aber immer auf den Bedarf "oben drauf".

    Du musst dich mal in die Situation eines Außenstehenden versetzen.

    Da ist ein Paar, das hat ein Kind und es trennt sich. Dennoch wohnen beide in einer Wohnung und das seit einem Jahr. Nun wird erklärt, ein Elternteil kommt für den anderen Elternteil nicht auf.

    Jetzt geht es darum zu prüfen, sind die beiden ein Paar und wirtschaften die beiden gemeinsam. Überlege doch mal, an welchen Umständen das fest gemacht wird, ob eine Partnerschaft besteht und ob gemeinsam gewirtschaftet wird.

    Dann wirst du feststellen, dass Kindseltern die kein Paar mehr sind, wahrscheinlich nicht gemeinsam in einer Wohnung wohnen.
    Im Übrigen bedeutet getrennt wohnen nicht, dass der andere Elternteil das Kind nicht besuchen kann oder es bei sich hat oder dass der Elternteil weit weg wohnt.


    Aber natürlich kannst du auch sagen, du kommst für alle auf und dann ist die Sache erledigt.

    Wovon soll sie denn leben, wenn du sie nicht durchfüttern willst?

    Wenn man sagt, man ist keine BG, dann zieht man das auch bis zum Ende durch und muss sein recht notfalls gerichtlich geltend machen.


    Im Übrigen gehört zur Trennung auch, dass man sich eine neue Wohnung sucht.