Beiträge von Casa

    Die einstweilige Anordnung wird vermutlich an der Eilbedürftigkeit scheitern.

    Wir reden hier von lediglich dem Regelbedarf des Kindes (KdU ist über die 15 Tage und die Mutter vollständig gedeckt), abzüglich halbes Kindergeld und das dann noch für 5 von 30 Tagen. Da sind wir bei einem Kind 14-18 bei 36,60 € für 5 Tage. Da muss man dem Jobcenter vorher schon nachweislich auf die Nerven gegangen sein, damit da eine Eilbedürftigkeit gesehen wird, weil insgesamt klar gemacht werden muss, dass
    hier die Rechtswidrigkeit der Entscheidung ganz klar gegeben ist.

    Ferner gilt solch ein Eilverfahren immer nur für die Zukunft und nicht für zurückliegende Beträge.


    Aber man kanns versuchen!

    Das Problem ist, dass du aber dafür verantwortlich bist, dass du nicht dort warst. Verschlafen ist kein Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.

    Allerdings sind Sanktionen oftmals formal rechtswidrig, weil Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Interessant ist auch die Frage, ob die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses verhindert wurde, wenn es nachträglich geschlossen wurde. Das widerspricht schon dem Wortlaut "verhindern".

    Ich würde hier Widerspruch einlegen und hinterher ggf. sogar klagen.

    Zu welchem genauen Zweck wird der "Studienkredit" geleistet? Für den Lebensunterhalt? Gibts eine entsprechend konkrete Zweckbestimmung?
    Üblicherweise wäre dieser als Einkommen anzurechnen.

    Und zwar im Falle eines Teilzeitstudiums und mangels Ausschluss von den Leistungen gem. § 7 V SGB II bei allen MItgliedern der BG.


    Unabhängig von der Anrechnung des Kredits und weil er in Teilzeit studiert, gilt für Einkommen § 9 II SGB II, wonach jeder Euro über dem Freibetrag anhand des Anteils der Mitglieder der BG am Gesamtbedarf aufgeteilt und angerechnet wird. Eine Anrechnung erst auf den Bedarf des Studenten erfolgt nur, wenn er in Vollzeit studiert, da er dann grundsätzlich von den Leistungen gem. SGB II ausgeschlossen wäre, § 7 V SGB II.


    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das Jobcenter den Studienkredit nicht anrechnet.

    Du würdest wegen deines Verdienstes wohl aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen.

    Ich würde dir raten dem Jobcenter den Auszug aus der jetzigen Wohnung (kurz vor Arbeitsaufnahme) mitzuteilen. Ob und wann du ggf. zurückkehrst, bleibt ja dir überlassen.

    Andernfalls müsstest du deinen Mietanteil in Köln (Miete Köln geteilt durch 2) zahlen, deine Miete in St. Peter Ording zusätzlich noch dazu. Das macht wenig Sinn.


    Problem: Die Kosten der Unterkunft würden für deine Mutter womöglich unangemessen werden. Sie müsste dann zumindest neuen Wohnraum suchen und dies dem Jobcenter nachweisen. Finden wird sie wohl keinen in Köln. Das muss sie aber nachweisen.

    Falls du nach der Saison zurückkehren solltest, ist alles beim alten.


    Oder hat deine Mutter Einkommen und würde unabhängig vom Jobcenter werden?

    Wie alt bist du?

    Warum ist nach einem Saison-Vertrag die Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag gegeben? Es liegt in der Natur von Saisonverträgen, dass sie eben nicht unbefristet sind.

    Wie hoch ist der Verdienst?

    Wie hoch ist die Miete?

    Wie viele Personen leben insgesamt in der Bedarfsgemeinschaft?

    Wie ist es mit Unterkunft am Arbeitsort geregelt?


    Wo du Arbeit aufnimmst ist deine Sache. Da kann dir niemand reinreden.

    Hallo,

    warum möchtest du denn Freiberufler sein? Einfach mal so wird man keiner. Du müsstest schon die Absicht haben freiberuflich tätig zu sein.

    Die Formulare erhältst du bei den jeweiligen Jobcentern und nicht bei der Agentur für Arbeit - auch wenn die beiden Behörden oftmals in selben Gebäude sitzen.

    Online gibt es idR nur die Formulare der Jobcenter, welche keiner Optionskommune angehören. Aber warum meldest du dich nicht bei deinem Jobcenter und holst die Formulare ab?

    Die Verteidigung der Masterarbeit dürfte die letzte Prüfungsleistung sein. Erst dann bist du kein Student mehr.
    Bis dahin käme ALG2 im Rahmen der Härtefallregelung (als Darlehen) in Betracht, da dein Studium auf absehbare Zeit erfolgreich beendet sein wird.


    Sollte bei deinem Studiengang grundsätzlich keine mündliche Verteidigung der Masterarbeit erfolgen, ist die Abgabe die letzte Prüfungsleistung und du bist seit Abgabe kein Student mehr.

    -> Was nun zutrifft wäre zu erforschen.

    Das lässt sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen, sondern dem Zweck des Gesetzes und der Systematik.

    ALG2 ist, wie bereits gesagt, kein Ersatz für BAföG. Ferner wurde der Umstand, dass kein BAföG mehr geleistet wird, selbst herbeigeführt. Man hätte ja auch innerhalb der Regelstudienzeit fertig werden können - so zumindest die Intention des Gesetzgebers dazu.


    Also es ist maximal ein Darlehen gemäß Härtefallregelung drin.
    Bist du denn in absehbarer Zeit fertig (1 bis maximal 2 Semester)?

    Wie alt bist du?

    Es ist nicht verständlich, warum das BAföG-Amt leisten sollte, obwohl Anspruch auf ALG2 besteht.

    Das BAföG-Amt leistet nicht, wenn nicht zumindest Studierender / Auszubildender ist.


    Irgendeine Angabe fehlt also.

    Das missverstehst du.

    Selbst wenn die Ausnahme für dich gelten würde (was sie nicht tut, außer du wohnst bei den Eltern - ist das der Fall?) hättest du nur Anspruch auf die Differenz zwischen deinem sozialhilferechtlichen Bedarf gem. SGB II und dem was du an BAföG bekommen würdest.

    ALG2 ist keine Ersatzleistung, wenn BAföG wegfällt. D.h. egal ob du BAföG bekommst oder nicht, du erhältst, mit Ausnahme der Differenz, kein ALG2.


    Allerdings bestehen Härtefallregelungen, wie bereits beschrieben:


    Zitat von Casa

    Du könntest von der Härtefallregelung Gebrauch machen. Dafür müsste das Studium aber absehbar beendet werden.
    Das müsste dein Prüfungsamt auch so bestätigen.


    Die Härtefallregelung ist in § 27 III SGB II geregelt. Dies ist ein Darlehen.

    Zitat von Geraldine

    ch habe nun die Frage - legt das Jobcenter diese Rückzahlungen, die ja lediglich aus dem Regelsatz erfolgt sind, als Einnahmen aus?


    Aus dem Auszug wird dich ersichtlich, dass bspw. 32,99 € für eine Ware gezahlt wurden und exakt 32,99 € zurückgezahlt worden. Das ist unproblematisch nachvollziehbar.

    Widerspruch einlegen und sagen, es ist nicht dein Geld.

    Mit dem Mietvertrag wurde ja sicherlich auch eine Kaution schriftlich vereinbart. Dieser Mietvertrag wäre vorzulegen.
    Bestenfalls wurde das Geld unter dem Verwendungszweck "Kaution" an dich überwiesen und auch wieder an den ehemaligen Mieter als "Kaution" zurückgezahlt.

    Hat der Partner nur geringes oder kein Einkommen, hat auch der Partner eines Beamten einen Beihilfeanspruch!


    Familienversicherung gibt es nur in der GKV. Wie ich sagte, setzt das voraus, dass einer (du) dann später in der GKV versichert ist.


    Kosten der Krankenkasse zahlt erst einmal der Versicherte selbst. Jedoch kann der Versicherungsbeitrag den Bedarf beim ALG2 erhöhen. Dann wird aber wieder der Beihilfeanspruch relevant, weil es einen Unterschied macht, ob ich einen PKV-Tarif über 50 % abschließen muss (die anderen 50 % zahlt die Beihilfe), oder einen (100 %) Tarif in der GKV zahle.


    Es ist die günstigere Variante zu wählen, weil das Jobcenter eben nur notwendige Kosten für die Krankenversicherung als Bedarf anerkennt. Wie auch immer diese ausgestaltet sind.

    Anzug, Fahrtkosten und Umzugskosten im Rahmen der Förderung der Arbeitsaufnahme sind alles Kann-Leistungen. das heißt auf diese besteht kein Rechtsanspruch.

    Ich würde diese Leistungen auch unter Vorlage des nicht unterschriebenen Arbeitsvertrags beantragen und darauf hinweisen, dass die Stelle, mangels finanzieller Mittel (Nachweis?!) bei Ablehnung nicht angetreten werden kann.

    Ferner beantrage ein Darlehen für den ersten und zweiten Arbeitsmonat gem. § 24 IV SGB II beim ALTEN Jobcenter.

    Ummelden / Umziehen solltest du erst so spät wie möglich.


    Zitat von Creed

    Zustimmumg vom Amt hab ich jedoch zu dem Job schon. Da ich denen sofort nach meiner Zusage bescheid gegeben habe.

    Eine Zustimmung zur Annahme eines Jobs brauchst du nicht.

    A. Hilfen zur Arbeitsaufnahme sind immer vor Unterschreiben des Arbeitsvertrags zu beantragen. Ist der Vertrag unterschrieben, ist es zu spät. Aber du kannst es versuchen.

    1.
    Wie zuvor.

    2.
    Du bleibst in Dortmund gemeldet und ziehst erst ende Mai um. Damit erhältst du in Dortmund noch den Regelsatz, vorerst als Darlehen, und nach Zahlung deiner Arbeitsvergütung wird man schauen, ob das Darlehen für Mai in einen Zuschuss umgewandelt wird.

    3.
    Siehe A. Weil du auch erst im Juni Geld bekommst, kannst du die Mietkosten nicht einmal vom Einkommen absetzen.

    4.
    Siehe A. Und ja.

    5. Beantrage diese Kosten beim alten Jobcenter. Kläre ab, was du an Kosten bekommst. IdR. weiße Farbe, Pinsel, Folie, Eimer, Rolle, etwas Spachtelmasse. Selbiges gilt für 6.

    6.
    Ist denn eine Einzugsrenovierung notwendig, die in Anbetracht der unter 5. genannten vorhandenen Materialien so teuer wird? Es gibt i.E. nur weiße Farbe.

    7.
    Wäre vor Arbeitsaufnahme zu beantragen. Siehe A.

    Zwei Möglichkeiten:

    Zuschuss zu den KV-Kosten durch den Dienstherrn der Frau, wenn das Einkommen des Partners eine bestimmte Grenze im Jahr nicht übersteigt. Dann müsstet ihr mal sehen, ob sich eine PKV lohnt.

    Alternative 2 ist die freiwillige KV. Die Kosten der KV erhöhen die Bedürftigkeit.


    Wenn einer in der GKV ist, macht es Sinn das Kind mitzuversichern.