Beiträge von Casa
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Jedenfalls wäre aber das Jobcenter zur Vorleistung verpflichtet, bis ALG1-Ansprüche geklärt sind.
Ich würde hier Widerspruch erheben, denn die Aussage "sie kriegen nix und es fehlen Unterlagen" ist als Ablehnung zu werten. Ferner würde ich beim Teamleiter vorsprechen, die Sache schildern und mit einer einstweiligen Anordnung drohen. Immerhin scheint es ja nur noch an einem ALG1-Bescheid zu liegen.
Im Übrigen besteht womöglich Anspruch auf ALG1, wenn das Kind betreut wird oder jeder Zeit bei Arbeitsaufnahme betreut werden kann. Jedenfalls sollte sich die Tochter um eine Kinderbetreuung kümmern.
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70 Tage in Jahr, ODER 3 Monate am Stück dürfte stimmen.
Das soll aber der Arbeitgeber klären, ich bin kein Steuerrechtler.
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Das sollte man direkt mit dem Jobcenter klären.
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Ihr habt trotzdem das Recht die Kaution in 3 Raten zu zahlen.
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Eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Aber wenn du und dein Arbeitgeber euch einig seid, dass du weiter arbeitest ist das in Ordnung und es droht keine Sanktion. Lass dir vom Arbeitgeber kurz schriftlich bestätigen, dass du weiter arbeiten wirst.
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Wie hoch ist denn die Kaution?
Warum wird die Kaution nicht in 3 Monats-Raten gezahlt?
Wird das jetzige Jobcenter die Umzugskosten tragen bzw. habt ihr diese beantragt?
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Hast du schonmal einen Arzt aufgesucht. So wie du es beschreibst liegt die Ursache für deine Probleme nicht beim Jobcenter, sondern eher daran, wie du damit umgehst.
Aber bitte rechne erstmal:
300 - 180 € = 120 €.
VOn 120 € zahlst du Miete.
Zahlst du weder Miete noch Krankenkassenbeiträge, häufen sich schulden an. Wäre das für deine psychische Gesundheit besser, jeder Zeit aus der Wohnung fliegen zu können oder Schulden bei der Krankenkasse anzuhäufen?
Ist es besser vor Schwierigkeiten davonzulaufen, statt sie zu bewältigen?
Was machst du, wenn es mal bei der Arbeit nicht so läuft? Kündigst du dann?
An deiner Stelle würde ich mir das genau überlegen und erst einmal versuchen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor ich so eine Entscheidung treffe, die üblicherweise die Falsche ist.
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Die letzte Prüfungsleistung ist bei Diplomstudiengängen idR. die Verteidigung. Erst dann bestünde für dich dem Grunde nach ein Anspruch. Allerdings besteht der Höhe nach kein Anspruch, da 3000 € netto zu viel sind. für den Bedarf. Allerdings würdet ihr voraussichtlicht während des Elterngeldbezuges ALG2 erhalten. Schulden spielen dabei keine Rolle und der Kita-Beitrag dürfte geringer ausfallen.
Jetzige Arbeitslosmeldung geht nicht. Stellt aber etwa 6 Wochen vor Beginn der Bedürftigkeit einen Antrag auf ALG2.
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Solang du die WG selbst finanzieren kannst ist das kein Problem.
Wenn es teurer wird - ich schätze mal grob - teurer als 250 € monatliche Miete, wärst du immer noch auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen.
Wenn du aber in Vollzeit arbeitest, sieht das schon besser aus.
Für einen Umzug nachdem du immer noch auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen bist, brauchst du einen Umzugsgrund. Pauschal zu sagen, da wohnen 8 Personen in der Wohnung oder ihr streitet euch, reicht nicht aus.
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Eine Meldebescheinigung deiner Mutter musst du nicht vorlegen. Allerdings wird das Jobcenter dann zweifeln, ob sie nicht bei dir in der Wohnung wohnt. Aus diesem Grund kann es sein, dass das Jobcenter den Außendienst vorbei schickt.
Tatsächlich muss auch die Nebenkostenabrechnung von deiner Mutter für dich ausgestellt sein, da nur dann eine Pflicht zur Zahlung bestünde. Aktuell ist es so, dass der Vermieter deiner Mutter als Mieter die Nebenkostenabrechnung geschickt hat und sie dies zahlen muss. D.h. ihre Nebenkostenabrechnung reicht nicht aus.
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Bestenfalls kannst du den Job fortsetzen, dann gibts auch keine Sanktion. Oder aber du findest direkt im Anschluss eine Arbeit die in selbem Umfang vergütet wird. Letzteres könnte möglicherweise auch gegen eine Sanktion sprechen.
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Aber die erste Seite, wenn man sich einloggt. Davon dann nen Screenshot machen. Wie bereits oben erwähnt.
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Aktivitäten -> Transaktionsliste -> Datumsbereich und Format auswählen -> Liste exportieren
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Hallo,
ihr habt voraussichtllich ALG2-Anspruch.
Das kann das Jobcenter wegen der Pfändung aber anders sehen. Dann müsstet ihr gegen eine Ablehnung Widerspruch erheben.
Bezüglich.Auch müsste man prüfen, ob das Elterngeld anzurechnen ist.
Hast du vorher gearbeitet?Warum sind es 250 € monatlich, statt üblicherweise 150 € Elterngeld Plus?
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Kontoauszüge und Kontostand will das Jobcenter sehen. Ein Screenshot reicht.
Grundsätzlich sind die Summen dabei offen zu lassen. Was willst du denn schwärzen und warum?
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Wie kann man Eigentümer einer GmbH sein und ALG2 beziehen? Aufgrund des Mindest-Stammkapitals der GmbH von 25000 € dürfte ein ALG2-Bezug ausscheiden.
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Das habe ich tatsächlich überlesen.
Dann einfach abmelden.
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Du kannst dich jeder Zeit vom Jobcenter abmelden. Aber ich verstehe nicht, wie 500 € ausreichen sollen. Den 500 € stehen ja sicher auch noch Kosten gegenüber, du musst deine Krankenversicherung zahlen, etc.
Auch wenn irgendwann (Einnahmezeitpunkt unsicher (!)) mal 2000 € in einem Monat kommen reicht das kaum aus, um die anderen Monat davon zu leben.
Beispielrechnung:
April 500 €
Mai 500 €
Juni 500 €
Juli 2000 €wie willst du April bis Juli leben?
Auch musst du damit rechnen, dass du 1/3 an Sozialabgaben abführen musst.
Dann sieht das Ganze so aus:
April 333,33 €
Mai 333,33 €
Juni 333,33 €
Juli 1333,33 €Ich will dich nicht überreden beim Jobcenter zu bleiben, aber bedenke die finanziellen Konsequenzen.
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Wie hoch ist denn die Miete?
Zahlt dein Mann denn wenigstens den laufenden Unterhalt?
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Hallo,
das Jobcenter übernimmt nichts. Die Sache ist, du hast schon einen Schulabschluss und auch einen Beruf hast. Damit ist für die Eingliederung in Arbeit weder ein Schulabschluss notwendig, noch sind Gründe ersichtlich, die eine Umschulung / Änderung des Berufsfeldes notwendig machen.
Aus diesem Grund wirst du auch vom Jobcenter kein ALG2 mehr erhalten, wenn du eine weitere Berufsausbildung beginnst. Es müssten dann eben schon Gründe vorliegen, wie zB du kannst deinen jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
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Du teilst dem Jobcenter mit, dass du als Musiker jeden Monat 500 € verdienen wirst.
Kläre auch ab, was dem an Kosten gegenübersteht und bewahre Rechnungen sorgfältig auf.
Mit den 2000 € und mehr wäre ich erst einmal vorsichtig, da du nicht weißt wann sie dir zufließen. Das Jobcenter kürzt aber gern mal im Vorfeld die Leistungen.
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Das mit der Kündigung des Minijobs ist natürlich blöd. Damit hast du deine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt bzw. erhöht.
Man könnte dann nur noch schauen, ob der Sanktionsbescheid rechtmäßig ist.Im Übrigen kann das mit dem Job auch mal länger als einen Monat dauern...
Oder war es ein Werkstudentenjob?
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Im Ergebnis wirst du warten müssen wie über den Widerspruch entschieden wird. Auch würde ich gegen den Bescheid ab dem 08.01. Widerspruch einlegen.
Danach ggf. klagen.