Du schreibst Name, Adresse, Geburtsdatum rein.
Mehr Auskünfte musst du nicht geben.
Ich habe das Formular nicht vorliegen. Die o.g. Angaben reichen aber aus.
Beiträge von Casa
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Die Fälligkeit ändert an der zurückzuzahlenden Summe nichts. Auch wenn das Jobcenter meint, Fälligkeit tritt am 21.10. ein, aber tatsächlich ist Fälligkeit erst der 01.01. spielt das für die Pflicht zur Rückzahlung keine Rolle.
Eine fehlerhafte Benennung der Fälligkeit ändert nichts, denn die aus dem Überschreiten der Fälligkeit abzuleitende Rechtsfolge, der Verzug, berechtigt dann zur Vollstreckung aus dem entsprechenden Darlehensbescheid. Fälligkeit und Verzug, unabhängig von der Benennung des richtigen Datums sind hier bereits eingetreten.
Da das Darlehen 1000 € betrug und die zurückzuzahlende Summe dies unterschreitet, wird auf jeden Fall etwas zurückzuzahlen sein, was mit einer zu vereinbarenden Rate zu bedienen ist. Auch spielt es keine Rolle, ob es final 850 oder 950 € sind, irgendwas in der Größenordnung ist erst einmal fällig und darum gilt es sich zu kümmern.
Und wenn ich 5 Millionen Euro von dir fordere, obwohl du mir nur 100 € geben musst, kann ich als Behörde auf jeden Fall die 100 € betreiben und meine möglicherweise zu hohe Forderung oder weil ich das Geld am besten gestern haben will, ändert nichts daran, dass ich die 100 € auf jeden Fall zu bekommen habe.
In dem Sinne kannst du versuchen etwas herauszufinden, aber morgen könnte die Vollstreckungsandrohung im Haus liegen oder ein Konto ist womöglich gepfändet.
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Ob es nun am 21.10. 21.11. 21.12. oder 21.01. fällig war spielt für die Rückzahlung keine Rolle. Es ist einfach zu viel Zeit vergangen, als dass das noch in irgendeiner Art und Weise Einfluss auf die Rückzahlung hätte.
Insoweit kannst du versuchen das herauszufinden, aber du verschwendest damit deine Zeit und löst dein Rückzahlungsproblem nicht.
Aber wenn du zu viel Zeit hast...
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Es kommt drauf an, ob ihr gemeinsam wirtschaftet. Davon kann man ausgehen, wenn du noch nie ohne deine Eltern gewohnt hast.
Dann wären die Anlage HG auszufüllen und die Familienmitglieder zu benennen. -
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Was ist MSA??
Was machst du genau zur Zeit?
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Zusätzlich noch die Info:
Zwar mag das bei ALG1 gehen, dass man sich 20h/Woche vermitteln lässt, allerdings kommt hier dann aufstockend ALG2 in Betracht, was zum Lebensunterhalt vermutlich benötigt wird.
In jedem Falle sind aber die Vermittlungsbemühungen notwendig, um ALG1 zu beziehen.
Bei 40h/Woche gibts etwa 750 €, bei 20h/Woche, weil man nur halbtags arbeiten will, gibts nur etwa 375 € ALG1.
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Verdienst nachweisen und Ratenzahlung vereinbaren.
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Zitat von Steam
Mein Anwalt hat gegen alle Bescheide seitdem Widerspruch erhoben.
Gut so.
Zitat von SteamDas Urteil ist am 10.02.2017 ergangen.
Umzug war berechtigt und Wohnung ist angemessen.
Berufung gegen das Urteil wurde ausgeschlossen.
Allerdings hat das Jobcenter am 07.03.2017 Nichtzulassungsbeschwerde gegen das urteil eingereicht.
Seitdem nix mehr vom Gericht gehört.
Die NZB hemmt die Rechtskraft des Urteilsm § 145 III SGG. Das heißt, bis Abschluss des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde dürfen keine Rechtsfolgen aus dem Urteil abgeleitet werden.Dabei gilt das Urteil nur für einen beschränkten Zeitraum.
Daher sind die Widersprüche sinnvoll.
Nach einem Jahr kann man mal anfragen, ob denn bereits über die NZB entschieden wurde und das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig ist.
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Du musst lediglich nachweisen, dass du keinen geeigneten Wohnraum findest.
Dazu dokumentierst du deine Suche mit
Anbieter der Wohnung
Adresse
Ansprechpartner
Preis
Wann du angerufen / dort warstdiese Liste legst du monatlich IN KOPIE beim Jobcenter vor.
Wenn du nichts günstigeres findest, muss das Jobcenter auch dein unangemessen teures Haus weiter zahlen.
Ach benötigst du ärztliche Atteste, dass dein Kind das entsprechende Pflegebett, Treppenlift und Rollstuhl etc. benötigt.
Das mit deinem Arbeitgeber ist schon durch? Einfach so kündigen geht üblicherweise nicht.
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Jetzt nehmt euch mal bitte etwas zurück.
Lebt die Mutter immer noch in der Obdachlosenunterkunft? Oder wie heißt die Unterkunftsforn genau?
IdR. ist eine Obdachlosenunterkunft nicht dauerhaft bewohnbar. Daher die Frage.Erst müssen wir wissen wie und wo die Dame wohnt, dann können wir feststellen, ob der Plan mit der Wohnung insoweit aufgeht.
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Es muss ja ein Urteil in dem Verfahren ergangen sein. Das sollte dein Rechtsanwalt erhalten haben. Hat das Jobcenter nicht gezahlt und zahlt kann vollstreckt werden.
Für die Zeit nach dem streitigen Zeitraum hätte auch weiterhin Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide mit zu geringen Kosten der Unterkunft erhoben werden müssen. Ist das passiert?
Die Frage der Zustimmung zur Mieterhöhung können wir hier nicht behandeln, weil wir kein Mietrechtsforum sind. Frag doch deinen Rechtsanwalt?!
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Also dem Sohn gehört das Haus und die Mutter ist Mieterin?
Und die Mutter bezahlt schon immer die Miete für das Haus, solange sie dort schon wohnt?
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Dann zahl das Geld ans Jobcenter (wenn der Erstattungsbescheid da ist) und beantrage sodann Beratungshilfe.
Wenn du verlierst, gibts Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe. Wenn du gewinnst, dann auch, aber du erhältst das Geld vom Jobcenter zurück.
Ansonsten gibts immer notwendige Anschaffungen, die zu tätigen sind und keinen Luxus darstellen.
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Unterhalt der Tochter ist nicht dein Einkommen und auch nicht bei dir anzurechnen.
Weiteres, soweit notwendig, wird @Corinna sicher dazu sagen. -
Zitat von Singlemama
Das Jobcenter rät mir nun 2 Monate auf Bezug zu verzichten und für Mai einen neuen Antrag zu stellen. So könnte ichv die 1000 Euro Gasrückzahlung behalten.
Würde ich nicht machen. Erstens wäre es nicht rechtmäßig und zweitens vermute ich einfach mal, dass dein Anspruch für 2 Monate etwas höher ist, als zusammen 1000 €.
Deinen Leistungsantrag solltest du also aufrecht erhalten. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, dann beantrage Unterhaltsvorschuss.
Falls du Elterngeld bekommst, kann es sein, dass ein Teil nicht angerechnet wird.Zum Arbeitgeber:
Hast du vor den Kindern in Vollzeit gearbeitet und dann die Stunden reduziert? Dann besteht möglicherweise ein Rückkehrrecht auf die Vollzeitstelle.
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Ich glaube es waren 100 € und nicht 200 € gemeint. Diese sind dann aber für Schulmaterial, Fahrtkosten und andere Aufwendungen für die Ausbildung gedacht.
Ein Auszahlungsanspruch von BAfÖG und Kindergeld der Tochter gibt es nicht. Allerdings kann man sich über ein monatliches Taschengeld - zur freien Verfügung - streiten. Ob das in Anbetracht der Höhe von vllt. 50 € und insgesamt sinvoll ist, steht auf einem anderen Blatt und ist eher ein familienrechtliches, denn ein sozialrechtliches Problem.
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Passt soweit.
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Wenn du vor Geburt des Kindes gearbeitet hast, wird ein Teil des Elterngeldes nicht berücksichtigt.
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Einfach nix machen und abwarten bis der Aufhebungsbescheid kommt.
Entweder wird in dem Bescheid aufgerechnet, also die Forderung mit kommenden Leistungen verrechnet, oder du musst die 24,95 € selbst überweisen.
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Der Antrag könnte bearbeitet werden, wenn nix weiter fehlt.
Ob weiteres fehlt, kann ich nicht sagen. Folglich kann ich auch nicht sagen, ob du Geld vom Jobcenter bekommst. Versuchen kannst du es aber bzw. frag erstmal telefonisch nach, wie weit dein bearbeiteter Antrag ist.
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Das muss alles ärztlich attestiert werden, dass sie mit Prothese wieder laufen kann und ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung notwendig ist. Wobei man bei bis zu 1,5 Jahren überlegen kann, ob nicht zusätzliche Hilfen durch die KK / Pflegekasse in Anspruch genommen könnten, um die Dame ab und an aus der Wohnung zu schaffen.
Daher sollte der erste Weg das Ansprechen der KK sein. Üblicherweise zieht auch eine vergleichbare Person mit ausreichend Einkommen wegen bis zu 1,5 Jahren Gehschwierigkeiten eher nicht gänzlich um.
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DIe KV-Beiträge sind bei Selbstständigen ohne Leistungsbezug höher als du es angabst.
Prüfe das vorher. -
Maßgebend ist immer der Preis. Der darf nicht teurer sein als bei anderen Leistungsbeziehern.
Es ist also möglich in der Wohnung zu wohnen, wenn der Preis stimmt.