Grundsätzlich ist erst einmal jeder Bewilligungszeitraum für sich selbst zu betrachten, so dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Auch müsstest du gegen jeden rechtswidrigen Bescheid erneut Widerspruch einlegen. Ich empfehle auch erneut zu klagen und im Falle eines Änderungsbescheids auf ein Urteil zu bestehen, da Wiederholungsgefahr droht (bzw. auch bereits Wiederholung eintrat). Das nennt sich dann Fortsetzungsfeststellungsklage.
Gibt es denn einen Grund, warum von dem Mietvertrag abgewichen wird und eine kopfteilige Berücksichtigung der Miete stattfindet?
Der Mietvertrag hat erstmal Vorrang vor der Aufteilung nach Köpfen, wenn der Mietvertrag auch gelebt wird, d.h. die Miete in vereinbarter Höhe gezahlt wird.