Beiträge von Casa
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Was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Pauschalmiete oder Nebenkostenvorauszahlung?
Ganz ohne Konfrontation wirst du da nicht raus kommen.
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M.E. sind maximal 10 % für die Rückzahlung aufzurechnen. Voraussetzung ist, dass ein wirklicher Beweis vorliegt. D.h. konkret Unterlagen mit Eingangsstempel im Oktober oder Dezember auf denen ersichtlich ist, dass du das Jobcenter rechtzeitig informiert hast. Oder Faxe mit Sendeprotokoll oder Schreiben aus Oktober / Dezember in denen das Jobcenter auf dein Einkommen Bezug nimmt.
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Ein gesonderter Vertrag macht keinen Sinn.
Was ist das Ziel?
Wenn der Mietvertrag nur mit Stellplatz abgeschlossen werden kann, ist dieser möglicherweise im Rahmen der KdU zu berücksichtigen.
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1) Dann ist es bereits vorhanden und es bedarf keiner Erstausstattung mehr.
2) Dann zählt es zur Erstausstattung. Es ist aber nachzuweisen, wann es angeschafft wurde.
IdR. sollte man warten, bis der Antrag auf Erstausstattung genehmigt wurde.
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Dann ist es tatsächlich so, dass wenn du nicht mindestens 600 € verdienst oder das Hilfebedürftigkeit gem. SGB II vermieden wird, tatsächlich ab 12 kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird, § 1 Absatz 1a Nr. 1 UVG.
Das war mir auch neu...
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Warum wurde Unterhaltsvorschuss eingestellt? Unterhaltsvorschuss wird bis 18 geleistet, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.
Leistungen vom Jobcenter haben keinen Einfluss auf den Unterhaltsvorschuss.
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Ich kann nur raten, dass man nichts kündigt, ohne sich beraten zu lassen.
Den Rest kann dann der Rechtsanwalt klären.
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Kannst du bei Freunden am alten Wohnort unterkommen? Das würde einiges einfacher machen.
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So wie ich das sehe sagt das Jobcenter, bis 400 € können keine Werbungskosten etc. anerkannt werden.
Das gilt allerdings nicht für selbstständig Tätige, da hier § 3 ALG2-V in Abzug zu bringen ist.
Widerspruch und gleichzeitig einstweilige Anordnung. Insbesondere darauf hinweisen, dass gem. § 41a SGB II notwendiges Ermessen erkennbar nicht ausgeübt wurde.
Das ER-Verfahren kann selbst betrieben werden. Ein Rechtsanwalt kann aber helfen.
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Ihr BAföG hat mit deinem ALG nichts zu tun.
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Du kannst auch über deinen Stromverbrauch nachweisen, dass du die Wohnung regulär bewohnst.
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Der Fehler ist schon recht offensichtlich. Die Rückzahlung werdet ihr wohl leisten müssen.
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Da du Aufstockerin bist, kannst du für arbeitsrechtliche Angelegenheiten einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgricht beantragen und zahlst für eine anwaltliche Beratung nur 15 € bei einem Rechtsanwalt.
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Er kann aber auch keine Arbeit annehmen, wenn er kein Geld hat dort hin zu kommen. Dann macht er sich vllt. schadenersatzpflichtig.
Gehe zum Jobcenter und nimm nochmal alle Unterlagen mit. Beantrage einen Vorschuss. Diesen bekommst du nur, wenn der Anspruch wahrscheinlich ist, aber noch längere Zeit für die Bearbeitung notwendig ist.
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Ihr könnt für die Zeit ab Januar 2017 einen Überprüfungsantrag stellen.
Beantragt auch sofort Unterhaltsvorschuss.
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Hast du schon bei der Gemeinde oder dem Landkreis angefragt, ob sie die Busfahrkarte zahlen?
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Ich hab ne Idee. Lass nen 10 Liter Eimer voll Wasser laufen und stoppe die Zeit.
Dann lässt du 1000 Liter = 100 x die ermittelte Zeit durchlaufen und schaust vorher und nachher auf den Wasserzähler.
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Könnte sein, dass der Kaltwasserzähler 2012 geeicht wurde. Dann müsste er, wenn ich das richtig nachgelesen habe, 2018 ausgetauscht werden. Er ist also vermutlich noch geeicht.
Ich habe nur Kaltwasser, das Warmwasser läuft über die Gastherme ich vermute durchlauferhitzer oder boiler? keine Ahnung wie man das nennt.
Dann wären die 60 L / Woche Kalt- und Warmwasser. Dass das Sozialamt da fragt ist klar. Hast du dich nicht vielleicht verrechnet? 60 L / Woche bedeuten etwa 3,12 m³ = 3120 Liter im Jahr.
Vielleicht sinds auch 31,2 m³ im Jahr und 600 Liter pro Woche?
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Aus diesem Grund bezweifelt das Sozialamt, dass du die Wohnung wirklich bewohnst. Kosten der Unterkunft werden nur für tatsächlich bewohnte Wohnungen gezahlt.
Reden wir hier vom Kaltwasserverbrauch oder auch / nur Warmwasser?
Dass beide Zähler defekt sind, ist eher zu bezweifeln...Bis wann sind sie geeicht? Was sagt der Vermieter zu dem geringen Wasserverbrauch?
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Du kannst mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht drohen. Weise das Jobcenter auch darauf hin, dass sie in Vorleistung gehen müssen und Ansprüche bei der Familienkasse geltend machen müssen.
Ich würde da auch nicht lange fackeln und wenn das Vorgehen kein Erfolg hat sofort handeln (Anwalt / Gericht).
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Man wird dem Jobcenter nach angenommenem Anerkenntnis schon 1-2 Monate Zeit geben müssen, einen Bescheid zu erstellen und zu zahlen.
Darüber hinaus kann man bei Gericht anrufen und erfragen, ob die Post angekommen ist. Parallel das Jobcenter auffordern zu zahlen. -
Du kannst einen Rechtsanwalt aufsuchen. Beratungshilfe scheint möglich, ebenso wie Prozesskostenhilfe.
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