Grundsätzlich bildet ihr, auch wenn dein Mann auswärtig tätig, ist eine Bedarfsgemeinschaft. Sobald dein Mann - mit der Hochzeit - im System des SGB II ist, werdet ihr euch für eine Wohnung, als Familienwohnung, entscheiden müssen. Grund ist, dass ihr zwar gern zwei Wohnungen haben könnt, eine zweite Wohnung aber nur dann als Kosten zur Erzielung des Einkommens berücksichtigt werden kann, wenn diese notwendig ist. Das würde bedeuten, ihr wohnt bspw. in Berlin und er arbeitet in Hamburg. Dann ist eine zweite Wohnung notwendig. Bei Ruhrgebiet und Köln sehe ich die Notwendigkeit einer zweiten Wohnung erst einmal nicht. Es kommt aber auf die Fahrzeit von der Familienwohnung zur Arbeit an. Da wird man sich bei einer Vollzeitstelle bei 2,5h / Tag Fahrzeit orientieren müssen. Darunter wird die Wohnung als notwendige Ausgabe wohl eher nicht anerkannt.
Ob und warum ihr heiratet, müsst ihr entscheiden. Aufgrund der aktuellen Situation, macht es eher weniger Sinn und führt dazu noch zu sozialrechtlichen Schwierigkeiten. Besser wäre es, wenn ihr tatsächlich nur eine Wohnung bewohnt.
ALG2 bei Notwendigkeit einer zweiten Wohnung wäre dann: 836 €
Dazu kommen Fahrtkosten von der Zweitwohnung zur Arbeit und regelmäßig von der Zweitwohnung zur Hauptwohnung.
Ohne Bedarf einer zweiten Wohnung: 236 €
Dazu kommen Fahrtkosten insoweit sie einen Betrag von 100 € monatlich übersteigen.
Im Übrigen dürfte dein Partner bereits jetzt für sich Anspruch auf Wohngeld oder ALG2 haben, da er so wenig verdient und eine recht hohe Miete hat. Sein aktueller Anspruch läge jetzt bei etwa 209 €.