Beiträge von Casa
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Sie soll dir 50 € in bar geben. Problem gelöst.
Wie schon gesagt, ist auf Kontoauszügen ersichtlich, dass die regelmäßig 50 € überweist. Da fragt sich das Jobcenter womöglich, wofür?
Dann heißt es,
Freundin: ich bin manchmal bei meinem Freund und esse dort.
Jobcenter: Aha? Wie heißt der Freund, wo wohnt er und was essen sie denn da? Weisen sie uns mal nach, dass sie für 50 € essen und nicht für 52,10 €. Wir rechnen Ihnen jetzt erst einmal das Essen bei ihrem Freund nach Tagen, 4,79 € je Tag, als Einnahme an.
Freundin: Der heißt Mr X und wohnt in Y und ich bin jede zweite Woche die ganze Woche bei ihm.
Jobcenter: Aha, sie sind also ortsabwesend. Da stellen wir Ihnen die Leistungen ein. Außerdem haben sie Einkommen. Na dann kriegen sie erstmal gar nichts, bis sie nachgewiesen haben, wo sie wirklich wohnen.
Freundin: Aber der Freund ist ja auch die jeweils andere Woche bei mir und isst und schläft bei mir.
Jobcenter: Achso, eine Bedarfsgemeinschaft sind sie auch. Na dann soll ihr Freund mal nachweisen, was er für Einkommen hat, damit wir ihre Leistung berechnen können.
Freundin, steht nach 3 Monaten immer noch ohne Geld da.
Alles schon gesehen, ist nicht schön, wollt ihr nicht haben.Daher: Bargeld und niemand stellt Fragen.
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Man müsste abwarten und wissen, warum das Jobcenter die Fläche der Wohnung wissen muss.
Üblicherweise wird es um die Heizkosten gehen. Da müsste man mal final schauen, wie hoch die sind und dann ggf. wie groß die Wohnung wirklich ist.
Üblicherweise ist die Wohnfläche auch dem Jobcenter mitzuteilen. Das hängt aber final vom Einzelfall ab. -
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Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten darf das natürlich nicht bei dir angerechnet werden.
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Du missverstehst da etwas.
Es gibt materielle Gründe, die lassen mehr Wohnraum und damit mehr Geld für die Wohnung vom Jobcenter zu, z.B. wenn man im Rollstuhl sitzt und mehr Platz zum Rangieren braucht.
Dann gibt es zeitliche Gründe, die es zulassen, dass das Jobcenter mehr bezahlen muss. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Umzug notwendig ist, aber kein angemessener Wohnraum gefunden werden kann. Das hat erstmal rein gar nichts mit deiner Erkrankung zu tun.
Zitat von TriangleHoffentlich muss ich solche Nachweise nicht auch erbringen, wenn ich die Nachzahlungen übernehmen möchte. Auf ein paar der bekanntesten Seiten sind einige Angebote nicht länger als 3 Wochen und die Wohnungen dann schon wieder vergeben. Wie soll man da etwas nachweisen, dass man vor Monaten an bestimmten Angeboten interessiert war? Bei einigen idealen Angeboten steht ohnehin ausdrücklich, dass sie nur für Leute mit einem Arbeitsvertrag und/oder sonstigen Voraussetzungen bewohnbar sind, die ich nicht erbringen kann. Und wie weist man nach, dass man sich bei Angeboten erkundigt hat, die gepasst haben?
Man macht eine Liste dieser Angebote.Zitat von TriangleAber darauf brauche ich so gesehen gar keine Antworten.
Na dann brauchst du ja auch nicht fragen.Irgendwie willst du was, fragst nach, bist aber nicht bereit dann vernünftigerweise den Ratschlag inhaltlich in Erwägung zu ziehen. Kurz und knapp: Ich kann verstehen, dass dir das schwer fällt, aber DU musst dich um deine Angelegenheiten kümmern.
Das nimmt dir niemand ab und besser wird es auch nicht.
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Naja. Du hast auf meinen Rat mit dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht reagiert. Du kannst den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zwar immer noch stellen, aber du wirst vor Zahlung deines Lohns am 15.09. keine Entscheidung erhalten.
Kurzfristig lässt sich da jetzt nichts mehr machen.
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Zitat von Triangle
Man unterscheidet zwischen Gründen, die so wichtig sind, dass man sich an den Höchstangaben orientieren darf, oder die nicht aussagekräftig genug sind, sodass das JobCenter nichts zahlt und die Miete nicht höher als bei der alten Wohnung sein darf. Bei mir war ersteres der Fall. Eine genauere Erläuterung ist deshalb nicht notwendig (hier im Forum). Ich gebe nur an, dass ich unter den Umständen nicht mehr lange die Einstiegsqualifizierung erfolgreich fortsetzen kann.
Wenn du natürlich einen so wichtigen Grund hast, den das Jobcenter auch anerkennt, dann sehe ich durchaus Möglichkeiten, dass das Jobcenter auch eine unangemessene Wohnung zahlen muss. Weitere Voraussetzung ist, du deine bisherige Wohnungssuche ausreichend dokumentiert hast und nachweisen kannst, dass das der Günstigste Wohnraum ist, den du gefunden hast. -
Wie der Amtsarzt entscheidet, weiß ich nicht. Ein objektiver Amtsarzt wird aber immer die Meinung des Facharztes oder des Psychologen ernsthaft in Betracht ziehen und dann entscheiden. Gegen ablehnende Entscheidungen aufgrund von amtsärztlichen Gutachten ist immer eine Rechtsschutzmöglichkeit (z.B. Widerspruch, Klage) gegeben.
Aber erst einmal muss das Jobcenter leisten.
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Ich kann die Bilder unter den Links nicht sehen. Warum?
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Da stimme ich Bass zu., dass du dir eine angemessene Wohnung suchen sollst.
Das mit den Nebenkosten erscheint möglich. Niemand vorher, ob der Vermieter die Nebenkosten sehr knapp oder großzügig kalkuliert hast. Eine Wohnung ist auch nicht mit einer anderen vergleichbar. Und selbst wenn nur deine Bruttokaltmiete unangemessen ist, deine Heizkosten aber im Rahmen liegen, heißt das nicht, dass das Jobcenter die Heizkostennachzahlung übernimmt. Das ist im Ergebnis ein Kampf der noch schwieriger ist, als zu hohe Nebenkosten und Heizkosten gezahlt zu bekommen, wenn die Miete eigentlich angemessen ist.
Wir können dir nur ans Herz legen eine angemessene Wohnung zu suchen.
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Das Problem ist, dass du auch dann Nebenkostennachzahlungen selbst übernehmen musst. Da zahlt das Jobcenter nichts.
Warum willst du eigentlich umziehen? Was für Gründe gibt es dafür?
Von wo nach wo ziehst du?
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Heizkosten sind immer im Einzelfall zu gewähren, da sie ja vom Energieträger, Alter des Hauses und von der Dämmung abhängen.
Die Heizkosten stellen idR. auch kein Problem bei der Zusicherung zu den Kosten der Unterkunft dar. D.h. du solltest, wenn der Rest passt, das Mietangebot beim Jobcenter einreichen.
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Nein, das muss deine Mutter nicht.
Falls du aber das Kindergeld nicht zu deinem Lebensunterhalt benötigst und deine Mutter weiß das, z.B. weil du einen Minijob hast /aufnimmst, muss sie dies dem Jobcenter mitteilen. -
Wie Corinna schon sagte, kommt es auf die Erwerbsfähigkeit an und nicht auf die Arbeitsfähigkeit.
Du bist erst einmal arbeitsunfähig und bis das Gegenteil festgestellt wurde, bist du auch erwerbsfähig. Daher ist deine aktuelle AU kein Problem. Du solltest dich aber erst einmal nur monats- oder quartalsweise krankschreiben lassen.
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Ich komme zwar auf 623,39 €, aber auf ein paar Cent kommt es nicht an.
Zu den 792 € die du genannt hast, kommen noch Heizkosten dazu. Damit dürftest du bei etwa 900 €, vllt. 950 € Warmmiete sein.
Wie bereits gesagt, dokumentiere deine Wohnungssuche in einer Tabelle, behalte immer eine entsprechende Kopie der Mietangebote und weise dem Jobcenter deine Suche anhand deiner Aufzeichnungen nach bzw. beantrage immer die Zusicherung.
Sollte dann in adäquater Zeit keine Wohnung gefunden werden, können wir weitere Schritte in Erwägung ziehen.
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Danke fürs Abtippen.
Zitat von BescheidHerr..... wird den Realschulabschluss an der VHS erreichen und hat bereits die Aufnahmezusage für die BFS Sozialpädagogischer Assistenten (2 jährige schulische Ausbildung). Er wird diese Ausbildung am 03.08.2017 beginnen. Die Ausbildung ist dem Grunde nach förderfähig für Leistungen nach BAföG. Herr..... ist Schüler einer Berufsfachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und lebt im eigenen Haushalt. Der BAföG-Anspruch bemisst sich nach § 12 (2) Nr. 1. Herr.... wird am tt.mm.jjjj bereits 32 Jahre alt und hat deshalb aus diesem persönlichen Grund keinen Anspruch nach dem BAföG-Gesetz.
Es greift somit Leistungsausschluss nach § 7 (5) SGB2.
Ich habe jetzt nochmal meine Rechtsmeinung geprüft und kann auch in Anbetracht dieses Bescheids zu keinem anderen Ergebnis kommen. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren wird notwendig werden.Hast du gestern noch BAföG beantragt?
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Hallo!
Ich denke du hast ein kleines Verständnisproblem.
Zur Grundmiete kommt ein Zuschlag, je nach Staddteil.
Und dazu kommt dann noch die angemessenen Betriebs- und Heizkosten. Für diese scheint es keine starren Werte zu geben.
Schau mal hier:
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Nicht, wenn die KdU-Richtlinie des Jobcenters (Mietspiegel des Jobcenters) noch wirksam ist.
Von welcher Stadt reden wir überhaupt?
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Der Bausparvertrag hat wohl eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Soweit bis dahin das Schonermögen nicht überschritten ist, steht ALG2 zu. Ob der Freibetrag zum Leben verwendet werden kann, ist unerheblich, denn er muss dafür nicht verwendet werden.
Zu klären wäre hier:
Kann der Bausparvertrag wirklich mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden?
Kann der Bausparvertrag beliehen / verpfändet werden?
Wie hoch ist die Auszahlungssumme bei Kündigung und wie viel wurde bisher eingezahlt?
Auch muss hier berücksichtigt werden, dass es keinen Gesamtfreibetrag gibt, sondern jeder einen eigenen Freibetrag besitzt.
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Das Jobcenter ist nicht in der Pflicht dir eine angemessene Wohnung zu zeigen oder anzubieten.
Viel mehr bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt. Dafür musst du deine Suche mit Datum, Anschrift der Wohnung, Vermieter, Preis der Wohnung und Ergebnis deiner Bewerbung um eine Wohnung dokumentieren.
Auch ist es, wenn du die Ausbildung im nächsten Jahr beginnst (wie erhält man ein Jahr vorher eine Zusage für eine Ausbildung?) und der Junge erst im nächsten Jahr zur Schule geht, noch viel zu früh für einen Umzug. Einen Umzugsgrund sehe ich aktuell nur, wenn du kein eigenes Schlafzimmer hast.
Ist das so, dokumentiere deine Suche und beantrage die Übernahme von Maklerkosten. Gib dann bescheid, wie es gelaufen ist.
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Zitat von Noeck
Wie ich das jetzt verstehe sollte ich der Rechtsanwältin beim SoVD mitteilen das ich dem JC eine Frist setze, zur schnellen Bearbeitung des Sachverhalts, damit sich das ganze nicht über Monate hinweg zieht mit der Entscheidung des JC. Soll ich also der Rechtsanwältin beim SoVD das mit dem einstweiligen Rechtsspruchverfahren sagen, das ich sowas haben möchte,
Ja, sag ihr das. In Anbetracht der abgelaufenen Zeit ist es der einzig gangbare Weg hier zur Leistung zu kommen. Du musst ja von etwas leben und Miete zahlen!Zitat von NoeckWiderspruch und Klage über den SoVD sind nicht billig bzw gibt's Selbstbeteiligung 50€ Widerspruch und 100€ Klage, da ich ich Mitglied im SoVD bin, kann ich wohl nur den Weg über den SoVD gehen, da ich auf Rechtsbeihilfe nicht mehr zurück greifen kann, wegen der Mitgliedschaft im SoVD.
Die Begründung des Jobcenters ist so schwachsinnig. Das fliegt denen sowieso um die Ohren.Komisch, dass man trotz Mitgliedschaft noch so viel zahlen muss.
Hast du dich um das BAföG gekümmert und irgendwann mal einen Antrag gestellt??