Zitat von jennyZb. bis heute stehen noch 100€ aus von den letzten Überstunden und auf das warte ich seit Mai, und mein Arbeitszeugnis hab ich auch noch nicht
Dann schau mal in den Arbeitsvertrag, ob es Ausschlussfristen gibt.
Zitat von JennyDer Arbeitgeber ist beim Wahlamt bei der Stadt und da brauchen die echt sehr lange.
Das ist kein Argument. Das Geld muss spätestens am Ende des Folgemonats in dem du gearbeitet hast auf deinem Konto sein.
Zitat von JennyKann ich morgen beim JC sagen, das es nicht bekannt ist, wann ich den Lohn bekomme?
Schon, ich befürchte nur das bringt nichts.
Zitat von JennyBeim letzten mal haben die ein Fiktiven Lohn genommen, so das ich damals echt sehr wenig bekommen hab vom JC
dadurch kam ich in eine Ausweglosigkeit.
Das Annehmen von fiktivem Einkommen ist rechtswidrig. der Bedarf muss immer gedeckt sein. Mindestens durch das Darlehen gem. § 24 Abs. 4 SGB II und spätestens im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung gem. § 41a Abs. 2 SGB II.
Zitat von JennyWerde deswegen morgen auch fragen, ob die mir 30-40€ leihen können.
Das Jobcenter leiht dir nicht, es gibt dir einen Vorschuss auf Leistungen, die dir zustehen!
Reiche auch die Unterlagen zum Verdienst ein, als dir damals fiktives Einkommen angerechnet wurde.