Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die bisherigen KdU übernommen werden, nur weil an eurem Wunschwohnort keine freien Wohnungen existieren. Es ist zumutbar, dass sich eure Wohnungssuche auch auf die Gemeinde (den örtlichen Vergleichsraum) erstreckt, in dem ihr aktuell wohnt. Insoweit müssen sich eure Bemühungen - auch - in diesem Bereich orientieren. Andernfalls droht euch ab 2019, ohne nachgewiesene Bemühungen am jetzigen Wohnort, die Kürzung der KdU auf den angemessenen Wert.
Anderes kann gelten, wenn aus medizinischen Gründen und attestiert von einem Arzt, ein Umzug genau in eure Wunschgemeinde notwendig wird. Das dürfte eher weniger der Fall sein.
Solang ihr euch aber bemüht in der jetzigen Gemeinde Wohnraum zu finden und dies nachweist (dazu seid ihr in der Pflicht, wenn ihr erhöhte KdU bezahlt bekommen wollt), muss das Jobcenter die erhöhten KdU zahlen.