Seit wann bist du als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet?
Sind die 2900 € monatlich oder insgesamt?
Hast du deinen Status als Freiberufler bereits dem Jobcenter mitgeteilt?
Seit wann bist du als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet?
Sind die 2900 € monatlich oder insgesamt?
Hast du deinen Status als Freiberufler bereits dem Jobcenter mitgeteilt?
Schau mal,
du hast doch auch, als du zuletzt gearbeitet hast oder ALG1 bekamst, immer zum Ende des Monats Geld erhalten. Gleichzeitig hast du, als du dann keine Arbeit mehr hattest oder dein ALG1 auslief, in dem Monat, wo du das letzte mal Geld erhalten hast, auch ALG2 für den Folgemonat erhalten.
Genauso bekommst du, wenn du beispielsweise Ende Dezember wieder arbeitslos werden solltest, Ende Dezember dein Gehalt und Ende Dezember auch dein ALG2 für Januar.
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt eine Ausnahme von der Ausnahme, so dass es ALG2 gibt, wenn sich der Bedarf nach § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BAföG richtet, § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II.
Im Ergebnis wird es aber auf die Aufstockung der KdU, wegen der Höhe von BAföG und Kindergeld, hinauslaufen.
Hallo,
solang du Geld von Jobcenter bekommst, darf dieses auch jedes Nebenkostenguthaben bei dir anrechnen. Im gleichen Zuge müsste das Jobcenter auch Nebenkostennachzahlungen in voller Höhe zahlen und nicht nur anteilig.
Falls es in Berlin nicht klappt, kann man sich ja auch mal im benachbarten Brandenburg umhören. Das soll ja nun nicht so weit weg sein.
Was soll das denn für ein Kolleg sein? Von diesen Voraussetzungen für ein "normales" Abitur habe ich noch nie gehört.
Ich glaube aber eher nicht, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anzurechnen sind.
Es besteht die Möglichkeit von Meisterbafög. Das ist allerdings ein vollständiges Darlehen, der zurückzuzahlen ist.
ALG2 wird nur für die ungedeckten Kosten der Unterkunft gewährt, soweit das Meisterbafög nicht ausreicht.
Mal hier schauen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/ihr-weg-zur…erung-1701.html
Ein Arzt müsste zumindest bestätigen, dass sich dein Zustand verbessert wenn du umziehst oder verschlechtert, wenn du nicht umziehst.
Ich rate auch dringend ab etwas selbst zu zahlen, da du dann auf Nebenkostennachzahlungen sitzen bleibst und diese selbst zahlen musst.
Solang du nichts angemessenes findest, kannst du auch in der aktuellen Wohnung bleiben.
Wenn du nicht im Mietvertrag stehst und dein Freund dich rausschmeißt, musst du eben die nächstbeste Wohnung nehmen. Ich stimme meiner Vorrednerin zu.
Dafür brauchst du ein ärztliches Attest!
Dann legt man Widerspruch ein und macht die 10 € für Rollos geltend.
Und dass ihr nur 20 € für Rollos bewilligt bekamt, statt 30, hast du zuvor nicht geschrieben.
Warum wird nicht einfach die entsprechende Leistung beantragt? Sie ist zu zahlen, wenn sie notwendig ist. Das Abdunkeln des Zimmers ist notwendig und Rollos o.Ä. gehören zum üblichen einfachen Ausstattungsstandard und sind damit Teil der Erstaustattung.
Ich bin auch sicher, dass irgendwo auf der Liste Gardinen, Rollos o.Ä. stehen. Warum sollte ein extra Schrank für das Kind auf der Liste stehen, aber kein Geld für ein Rollo?
Im Ergebnis bleibt, die Leistung entsprechend zu beantragen.
Um festzustellen, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht. Bei 10 Jahren bildet ihr wohl eine und das Jobcenter darf deine Unterlagen zu Einkommen anfordern.
Wirtschaftet ihr überhaupt gemeinsam?
Wie lang wohnt ihr schon zusammen?
Und falls du als erwerbsunfähig eingestuft wirst, hast du Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Das hat die selbe Höhe wie ALG2.
Es gibt auch für B keine Obergrenze.
An deiner Stelle würde ich sofort das Sozialgericht bemühen und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.
Weiterhin Widerspruch gegen die mündliche Ablehnung einlegen.
Ja. Dann schreibe aber dazu, dass du die Aufstellung für das Jobcenter gemacht hast.
Es geht darum, dass du es plausibel machst. Bestenfalls mit einer fortlaufenden Liste was du verkauft hast und wie viel du bekommen hast.
Naja, dann hast du halt am Anfang des Monats 650 € bezahlt und vom Kindergeld den Rest.
Und für die restlichen paar Euro hast du ein paar alte Spielsachen deiner Kinder verkauft. Deiner Kinder, weil alles andere schon in Richtung gewerbliche Tätigkeit geht. Das führt nur zu Problemen.
Wie hoch war das ALG1 für April?
Wie hoch war das Arbeitseinkommen im April?
Lebst du allein?
Was hat Nummer 3 zu bedeuten? Ist das der selbe Fall? Warum trat, trotz Arbeit und Abfindungszahlung so kurzfristig Wohnungslosigkeit ein?
Dann gib an, dass du alte Spielsachen etc. verkauft hast und drucke auch eine Anzeige aus Ebaykleinanzeigen aus oder wo auch immer du die Sachen an den Mann gebracht hast. Screenshot von von dem Facebookbeitrag den du gemacht hast usw.
Du kannst auch Personen benennen, die die Sachen gekauft haben.
Was ich aber nicht verstehe, du hast Geld auf deinem Konto gehabt, das ausgereicht hätte um die laufenden Kosten wie Strom, Miete etc. zu decken, aber du hast das Geld abgehoben und die Miete in bar gezahlt. Das macht normalerweise niemand. Aber scheinbar zweifelt das Jobcenter noch nicht, dass überhaupt Miete gezahlt wurde.
Bitte den Bescheid anonymisiert einscannen. Und natürlich binnen Monatsfrist Widerspruch erheben.
Dann ist gegen die Rückforderung und Aufrechnung sowie den aktuellen Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen. Bis darüber entschieden wurde, darf das Geld vom Jobcenter nicht zurückverlangt werden.
Auch kann man mal das Gespräch mit dem Teamleiter suchen. Ihr könnt auch mit einer einstweiligen Anordnung drohen.
Ihr müsstet im Ergebnis etwa 870 € bekommen.
Hilft das Gespräch nicht, dürfte in Anbetracht der vorenthaltenen Leistungshöhe eine einstweilige Anordnung notwendig werden.
Das erklärt aber nicht die Rückzahlung von 2400 €.
Bedarf du + Partner(in) jeweils 368 = 736 €
Bedarf Kinder 237 + 291 + 291 + 327 = 1146
= Gesamtbedarf 1882 €
+ Miete 500
= 2382
Einkommen Kindergeld: 192 + 192 + 198 + 223 = 805
Einkommen Erwerb 1940 brutto = ca. 1400 netto
Abzgl. Freibetrag 330 = 1070 € anrechenbares Einkommen.
Bedarf 2382 - 805 - 1070 = 507 €
Ihr müsstet also etwa 507 € bekommen.
Lad mal den Bescheid anonymisiert hoch. Das Jobcenter rechnet wahrscheinlich die Rückforderung gegen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf. Das würde erklären, warum ihr nur noch ca. 250 € bekommt.
Gegen die Rückforderung ist binnen eines Monats auf jeden Fall Widerspruch einzulegen!!
Das war kein Vorurteil. Ich wollte dir bloß darlegen, egal ob Umschulung oder Arbeit, du wirst immer Ende des Monats Geld bekommen, also Ende August für August. Wenn dir das nicht zusagt, dann bleibt als einzige Konsequenz nicht zu arbeiten und keine Umschulung zu machen. Dann bekommst du immer Ende des Monats Geld für den Folgemonat.