Wenn die Wohnung angemessen ist, soll sie einziehen und das Jobcenter, mit anwaltlicher Hilfe, einstweilen verpflichten die Miete zu zahlen.
Es bedarf keiner Zustimmung zum Umzug oder Einzug, wenn der Umzug offensichtlich notwendig ist.
Bei der Vielzahl von rechtswidrigen Sanktionen, wie hier ganz offensichtlich, ist immer einstweiliger Rechtsschutz - bestenfalls mit anwaltlicher Hilfe - in Anspruch zu nehmen.
Spätestens über das Kind hätten die Kosten der Unterkunft als Bedarf - möglicherweise sogar vollständig - übernommmen werden müssen.