Das einzige was du beim Jobcenter bekannt geben musst ist, dass du ihn finanziell nicht unterstützt und ihr führt keine Partnerschaft. Außerdem wirtschaftet jeder für sich selbst.
Das soll auch er, ebenfalls schriftlich, so angeben.
Bestenfalls versichert man das an Eides statt.
Zitat von Formulierungsvorschlag
Hiermit versichere ich, Name, Adresse, an Eides statt dass ich mit X keine Partnerschaft führe und jeder für sich selbst wirtschaftet.
Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt.
Unterschrift
Bitte niemals Formulierungen wie "er lebt in meinem Haushalt, bei mir, mit mir, mit unserem Kind" etc. nutzen.
Man unterstellt euch eine Bedarfsgemeinschaft die über ihn für dich mitbegründet werden kann. Die Bedarfsgemeinschaft setzt aber voraus, dass ihr Partner seid, § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II.
Zitat von Gesetz
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Besteht schon die Partnerschaft nicht, kommt es auch nicht auf einen eventuellen gemeinsamen Haushalt an. Da du nicht durch Bedarfsgemeinschaft im Rechtskreis des SGB II bist, sondern gar nicht in dem Rechtskreis, gelten für dich weder Regelungen zur Mitwirkung, § 60. ff SGB I noch zur Auskunft, § 60 SGB II. Du kannst also jeglichen Wunsch auf Vorlage von Unterlagen ohne Konsequenzen ablehnen.
Allerdings wird das Jobcenter durchaus einen unangemeldeten Hausbesuch vornehmen wollen. Dieser wäre deinerseits abzulehnen, da sich das Jobcenter 1. gern mal ein paar Dinge zusammenspinnt, wenn es um Hausbesuche und vermeintliche Partnerschaften geht und 2. die Partnerschaft von einer inneren Einstellung abhängig ist, die nicht in einem ausreichendem Maße an äußeren Kriterien messbar ist. Konkret setzt eine Partnerschaft den inneren Willen voraus eine solche zu führen und die Partnerschaft ist nicht abhängig von Lebens- und Wohnverhältnissen und auch nicht vom Teilen eines Bettes.
Sollte es Schwierigkeiten geben, dann wäre der gerichtliche Weg zu gehen.
Auch ohne Bindung durch einen Mietvertrag kannst du eine gewisse Beteiligung an laufenden Kosten (Wasser, Strom, Heizung, Abfall etc.) verlangen. Bestenfalls macht man das schriftlich (du bist hier nur geduldet bis ich dich rauswerfe oder du eine Wohnung findest. Bis dahin zahlst du Nebenkosten in Höhe von X € monatlich)