Beiträge von Casa

    Das ist so nicht richtig.

    Führen sie keine Partnerschaft mehr, können sie keine BG mehr sein. Eine Bedarfsgemeinschaft kann nur bestehen, wenn zwischen den beiden Personen hier eine Partnerschaft vorliegt, § 7 Abs 3 Nr. 3 SGB II.


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten


    Ferner gehören auch dauernd getrennt lebende Ehegatten nicht mehr der selben Bedarfsgemeinschaft an.

    Insoweit kann die Frau ALG2 bekommen.

    Der Vater schuldet ihr Betreuungsunterhalt. Nach räumlicher Trennung käme noch Kindesunterhalt dazu.
    Beides wird aufs ALG2 angerechnet.

    Man müsste schon erklären wofür Tisch und Schrank notwendig sind. Ohne Erklärung wird das auch nichts. Weiterhin muss das Umgangsrecht mit dem Kind schriftlich festgehalten werden, damit das JC zahlt. Außerdem ist für die Zeit in denen die Kinder bei der Person sind auch die Regelleistung für diese Zeit zu zahlen.

    Es erscheint mir so, dass die Person Widerspruch gegen den Bescheid einlegen sollte.

    Icch sehe keine Verweigerung von Reisekosten zum Termin.

    Lädt das Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung (!) ein, so sind auch auch die notwendigen Reisekosten zu zahlen (idR. ab 2km Entfernung).

    Lädt das Jobcenter ohne Rechtsfolgenbelehrung ein, sind keine rechtmäßigen Konsequenzen bei Nichtwahrnehmung des Termins zu befürchten.


    Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen sind zu beantragen und bei höheren Kosten durchaus im Voraus zu gewähren. Lehnt das Jobcenter nachweisbar (!) die Kosten ab, kann eben nicht am Vorstellunggespräch teilgenommen werden. Das kann man dem Sachbearbeiter dann auch so sagen.

    Geteilte KiTa-Zeiten klingt nach BaWü oder Bayern.

    Grundsätzlich ist eine kommunale KiTa geeignet das Kind zu betreuuen. Etwaige Misshandlungen wären nachzuweisen bzw, ggf. zu protokollieren. Ich kann nachvollziehen, dass eine schwierige Situation vorliegt, aber ohne weitere Beweise wird da nichts zu ändern sein.

    Nun mal produktiv vorgehen.

    Termine beim Jobcenter absagen, weil man verpflichtet ist zu arbeiten ist in Ordnung.

    Gerichtstermine sind allerdings unabhängig von Urlaub, Arbeit oder (mal salopp gesagt) querstehenden Furzen wahrzunehmen. Liest man sich die Ladung durch wird man auch feststellen, dass das Gericht darauf aufmerksam macht, dass man mitteilen möge, wenn man von einem anderen Ort als dem Wohnort anreist. Dann entscheidet das Gericht ggf. erneut ob der die Anwesenheit der Person notwendig ist und/oder ob die Person später geladen wird.

    Das heißt nun, man teilt dem SG mit von wo man anreist. Das Gericht wird dann reagieren.


    Wichtig: Gegen die Ablehnung binnen eines Monats auch Widerspruch einlegen.

    4500 € ist korrekt. Gib den Rest aus und stelle dann Antrag auf ALG2.

    Man wird durchaus Miete + 800 € im Monat ausgeben dürfen, ohne dass man verschwenderisch lebt. Dann sind die 1300 € schnell verbraucht.