Es geht um die Erforschung des Sachverhalts. Wenn Angaben fehlen, muss eben gefragt werden. Andernfalls kann ich dir was erzählen und das stimmt im Ergebnis nicht. Wäre auch blöd.
Da es sich um ein Sparticket handelt, ist der Umtausch ausgeschlossen. Bezüglich der Rückfährt wäre je nach Krankheit und ob Bettlägrigkeit vorlag, ein eventueller Umtausch möglich gewesen. Wobei mich wundert, dass die Rückfahrt an 14.07. erfolgen soll. So lang benötigt man idR. nicht für ein Vorstellungsgespräch.
Jedenfalls besteht ein Anspruch bezüglich der Kostenübernahme für die Kosten zum Vorstellungsgespräch nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei kommt es m.E. nur darauf an, ob die Kosten zu übernehmen waren, weil ein Vorstellungsgespräch vorlag. Das scheint hier der Fall zu sein. Das kann die Behörde und später ein Gericht ganz anders sehen.
Was mir allerdings seltsam vorkommt ist der Zeitpunkt der Rückfahrt. Hier müsste zumindest Ortsabwesenheit beantragt worden oder eine Absprache erfolgt sein, dass die Rückreise später durchgeführt wird. Andernfalls sehe ich schwarz für die Rückfahrt.
Für die Zukunft erst Geld vom Jobcenter zahlen lassen, dann Normaltickets kaufen.