Das Haus könnte als geschütztes Vermögen gelten, § 90 II Nr. 8 SGB XII. Grund ist, dass ich zwischen der dort genannten Personengruppe, § 19 I SGB XII, und einem Leistungsbezieher gem. SGB II keine so wesentlichen Unterschiede sehe, als dass eine Ungleichbehandlung zwischen Leistungsempfängern gem. SGB XII und SGB II gerechtfertigt wäre.
Dann müsste die Wohnung noch angemessen hinsichtlich der Größe und Kosten sein. Bei einer Person dürfte man wohl von 60 m² ausgehen.
Weiterhin hast du mit der Großmutter einen Mietvertrag geschlossen, wenn auch nur mündlich. Nur weil du die Pflege nicht mehr leisten kannst, bedeutet das nicht, dass der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden müsste. Allenfalls eine Kündigung durch die Großmutter oder ihren Betreuer käme in Frage.
Und selbst wenn das geschieht, kann für die Wohnung ein neuer Mietvertrag vereinbart werden. Je nach Käufer könnte der Mietvertrag dann noch länger bestehen oder aber es wurde Zeit gewonnen, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfolgen soll.
Die Großmütter müsste dafür unter Betreuung eines Dritten gestellt werden.
Bezüglich der Jobsuche, bitte ich euch ein anderes Thema zu öffnen.