Beiträge von Casa

    Wenn du nichts von der Agentur für Arbeit willst, warum meldest du dich dann dort?

    Meld dich ab und fertig.


    Solltest du dich irgendwann wieder anmelden, droht eine Sperrzeit von 7 Tagen wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung.

    Willst du allerdings die Unterstützung der BA in Sachen Vermittlung und keine Sperrzeit, dann musst du zu Terminen erscheinen und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen.

    Das Haus könnte als geschütztes Vermögen gelten, § 90 II Nr. 8 SGB XII. Grund ist, dass ich zwischen der dort genannten Personengruppe, § 19 I SGB XII, und einem Leistungsbezieher gem. SGB II keine so wesentlichen Unterschiede sehe, als dass eine Ungleichbehandlung zwischen Leistungsempfängern gem. SGB XII und SGB II gerechtfertigt wäre.

    Dann müsste die Wohnung noch angemessen hinsichtlich der Größe und Kosten sein. Bei einer Person dürfte man wohl von 60 m² ausgehen.

    Weiterhin hast du mit der Großmutter einen Mietvertrag geschlossen, wenn auch nur mündlich. Nur weil du die Pflege nicht mehr leisten kannst, bedeutet das nicht, dass der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden müsste. Allenfalls eine Kündigung durch die Großmutter oder ihren Betreuer käme in Frage.

    Und selbst wenn das geschieht, kann für die Wohnung ein neuer Mietvertrag vereinbart werden. Je nach Käufer könnte der Mietvertrag dann noch länger bestehen oder aber es wurde Zeit gewonnen, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfolgen soll.

    Die Großmütter müsste dafür unter Betreuung eines Dritten gestellt werden.


    Bezüglich der Jobsuche, bitte ich euch ein anderes Thema zu öffnen.

    Ich glaube es geht wohl darum, ob das Jobcenter die KV bezahlt.


    Auf der einen Seite steht dein Bedarf.

    Auf der andere Seite dein Einkommen.


    Reicht das Einkommen nicht aus, um den Bedarf zu decken, zahlt das Jobcenter die Differenz.


    Hast du die PKV schon bezahlt, teile dem Jobcenter dies mit, damit die Zahlung nicht vom Jobcenter an die PKV geht, sondern in dem Monat an dich.

    Du musst deine Wohnungssuche dokumenteieren, dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Im Übrigen würde ich mit der Vermieterin sprechen, um zu vereinbaren, dass du ggf. länger dort wohnen darfst.

    Man könnte auch prüfen, ob der Grund für den Eigenbedarf und damit die Kündigung rechtmäßig ist.

    Eher nicht.

    § 33 I SGB II

    Anspruchsübergang wegen Erbe, Bayrisches LSG, Urteil vom 14.05.18, L 11 AS 160/17

    Anspruchsübergang bezüglich einer Abfindung, Hessisches LSG, Urteil vom 14.03.2014, L 9 AS 90/11

    Im Übrigen hat das BAG mit einem Anspruchsübergang der Gehaltsforderung nach § 33 SGB II auch kein Problem, BAG, Urteil vom 28. 9. 2016 – 5 AZR 224/16


    Im Übrigen verweise ich auf § 115 SGB X.


    Aber interessant wäre zu wissen, warum genau der AG weniger ausgezahlt hat.

    Da hast du Recht Corinna, allerdings gibt es für solche Fälle § 33 I 1 SGB II. Müsste der Leistungsempfänger mit den 30 € auskommen und sich erst langwierig arbeitsrechtlich wehren und das Jobcenter zahlt nicht, so würde § 33 I 1 SGB II inhaltsleer werden.

    Ich habe zu wenig Ahnung vom Aufenthaltsrecht, um dir eine Lösung vorzuschlagen. Ich befürchte aber, dass du die Ausbildung mit deinem aktuellen Aufenthaltsstatus nicht durchführen darfst. Wende dich bitte an die Ausländerbehörde und frage was du tun musst, damit du diese Ausbildung absolvieren kannst.

    Wenn die Ausländerbehörde genehmigt hat, dann dürftest du auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben.

    Wohnst du denn allein oder bei den Eltern?

    Wie alt bist du?


    1) Ja. Vermögen spielt bei BAB keine Rolle. Allerdings sind Einzahlungen relevant, weil Einkommen eine Rolle spielt.

    2) Nein. Jedwedes Einkommen ist anzugeben und nachzuweisen.

    3) BAB ist nicht zurück zu zahlen.

    Beachte, dass auch Einkünfte deiner Eltern nachzuweisen sind, weil sie dir idR. unterhaltspflichtig sind, wenn du eine duale Ausbildung absolvierst.

    Lohnsteuer und Sozialversicherung ist auch etwas, was der Arbeitgeber mit der Sozialversicherung bzw. dem Finanzamt abklärt. IdR. sind Schülerjobs SV- und Steuerfrei. Das hängt aber mit der Art der Anmeldung durch den Arbeitgeber zusammen. IdR. wissen die Arbeitgeber sowas, da sie dadurch den Arbeitgeberanteil bei den SV-Beiträgen sparen.

    Wenn du ganz sicher gehen willst, weise den Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Anmeldung des Ferienjobs als kurzfristigen Beschäftigung hin.

    Frag doch mal, um was für ein Darlehen es sich handeln soll.

    Dann kann das Jobcenter dir nähere Informationen geben.

    Mir ist kein Darlehen bekannt, dass die Kinder einer BG zurückzahlen müssten, wenn das Darlehen zu Gunsten eines Elternteils geleistet wurde.

    Denkbar wäre es allerdings in gewissen Konstellationen (z.B. Wohnungseinrichtung, die auch den Kinder zu Gute kommt (Waschmaschine).

    Wenn du ausziehst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, diese gleicht die Kosten für deinen Lebensunterhalt aus. Wohnst du noch bei deinen Eltern, gilt der Leistungsausschluss, den du genannt hast, nicht.

    Warum möchtest du nicht bis zum Ende der Ausbildung bei der Mutter leben? Das ist finanziell definitv atrraktiver. Erstens erhältst du mehr Geld von Jobcenter und zweitens teilt man sich die Fixkosten (Stromgrundgebühr, Telefon, Internet).

    Hallo,

    mit ARGE meinst du sicherlich Agentur für Arbeit, da diese das ALG1 zahlt. Das Jobcenter zahlt das ALG2.


    Wenn die Agentur mitteilt, sie werde mit dem Jobcenter verrechnen, müsste das Jobcenter allerdings die gesamten Leistung am Anfang des Monats gezahlt haben.

    Bitte prüfe nochmal, was genau dun meinst und schau dir die Bezeichnungen der einzelnen Behörden an, wer was leistet und mit wem wann und wie verrechnen will.

    Besteht kein Umzugsgrund, sichert das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung nicht zu. Das wäre also völlig unsinnig.

    Mal beim Jobcenter anfragen, ob man denn jetzt umziehen muss wegen der hohen Kosten. Das mit der zu kleinen Wohnung solltest du für dich behalten.

    Kläre wie hoch die Miete bei deinem Bruder wäre.