Beiträge von tavan
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Nein, dies ist nicht der Fall, da es sich um zwei Nebenbeschäftigungen handelt, die ja zusammen noch nicht sozialversicherungspflichtig sind. Angewiesen auf ALG2 bin ich also definitiv, nur meine Regelleistung ist durch die Nebenjobs niedriger. Meinst du, es könnten mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn die ich diese Einnahme nicht angebe?
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Hallo,
ich bin chronisch krank, weswegen die Belastungsgrenze bei meiner Krankenkasse bei 1% auf dem Bruttoeinkommen liegt.
Nun fülle ich gerade meinen Weiterbewilligungsantrag für ALG2 aus. Auf Seite 3 ganz oben gibt es unter Punkt 3.1 die Zeile "Einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z.B. Steuerrückerstattungen, Insolvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen).
Für das Jahr 2016 habe ich eine Erstattung in Höhe von 80€ bekommen. Muss ich diesen Geldeingang auf dem WBA vermerken und per Kontoauszug nachweisen?