An Schreiben von denen kann ich mich nicht erinnern. Aber trotz allem darf die Stadt einfach ALG 2 pfänden?
Und das Jobcenter darf das Geld so einfach raus rücken?
Beiträge von Der.Markus73
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Ich erinnere mich nicht mehr wie viele Personen zu dem Zeitpunkt da gewohnt haben und wie viele das Darlehen bekommen haben.
Ich finde das das auch egal ist, da meine Hauptfrage immer noch lautet ob das Jobcenter einfach so für die Stadt meine Leistungen kürzen darf.MFG
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Wieso ist das wichtig?
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Ich hatte das Darlehn nicht alleine bekommen. Ich denke die anderen haben schon den Großteil bezahlt. Ich selber habe nix bezhalt.
Ich bin vor 3 jahren aus der WG ausgezogen und habe kein Kontakt mehr zu den anderen.MFG
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Ja! Mache ich wenn ich zu Hause bin.
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Nein. Kein Bescheid. Einfach nur ein Brief wo ich drauf hingewiesen werde das das jetzt so ist. Natürlich ohne Unterschrift usw.
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Hallo!
Nein, bin ich nicht. Bekomme noch Alg2.
Es waren 860€
Diesen Monat wurde das erste mal eine Rate einbehalten.
Und nein, habe keine Privatinsolvenz am laufen. Habe so sonst keine Schulden.
MFG Markus
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Hallo!
Ich habe da ein Problem bei dem ich nicht so recht weiter weiss.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe von 2001-2014 in einer Wg gewohnt, wo es durch Auszug einer Person zu Mietschulden kam. Deshalb hatten wir 2006 bei der Stadt ein Dahrlehn nach §22 Abs.5 SGBII erhalten um die Mietschulden zu tilgen.
Diese wird nun von der Stadt mit 40,90€ direkt von meinen Regelleistungen einbehalten. Das Jobcenter zahlt also direkt an die Stadt.
Ist das ganze so eigendlich Rechtens? Fällt das ganze nicht unter Pfändung in Rahmen der Pfändungsfreigrenze? Und ist das ganze nun nach 11 jahren nicht auch Irgendwann Verjährt?
Mfg Markus