Hallo,
es geht um folgendes:
Mein Ex-Partner und ich sind schon länger getrennt. Unsere 2 gemeinsamen Kinder lebten bei ihm und ich wohnte ca. 30km entfernt in einem kleinen möblierten Zimmer und beziehe ALG2.
Nun muss er aus beruflichen Gründen für viele Monate ins Ausland und die Kinder sind deshalb zu mir gezogen. Da ich nur ein kleines Zimmer habe, habe ich direkt beim Jobcenter beantragt, dass ich umziehen darf. Dieses erlaubte mir auch den Umzug.
Da meine Kinder in ihrem ehemaligen Wohnort die Schule bzw. Kita besuchen, habe ich lange im Umkreis dieses Ortes nach einer Wohnung gesucht, die den angemessenen Kosten entspricht, um meinen Kindern den Stress des Schul- und Kitawechsels zu ersparen. Leider finde ich nichts.
Mein Ex hat seine Wohnung bereits gekündigt, hat aber nachdem er erfuhr, dass die Wohnungssuche so schwer ist, mit seinen Vermietern geredet, ob ich die Wohnung übernehmen könnte. Sie ist auch nach wie vor möbliert, da er nichts mitgenommen hat und diese Möbel könnte ich übernehmen. Auch die Kosten sind im angemessenen Rahmen, der vorgegeben ist.
Seine Vermieter wollen nicht so gern ALG2-Empfänger im Haus haben, haben aber zugestimmt, dass sie mit ihm den Mietvertrag neu aufsetzen, allerdings mit einer Befristung (6 Monate oder 1Jahr, das handeln sie noch aus), damit ich erstmal hier einziehen kann und noch etwas Zeit habe, nach etwas Passendem in der Umgebung zu suchen. Mein Ex würde mir dann die komplette Wohnung untervermieten. Wir müssten das über einen Untermietvertrag machen, weil ich sonst die Mietkaution zahlen müsste, würde ich den Mietvertrag abschließen und diese würde das JC sicher nicht übernehmen für eine befristete Wohnung. Soll ja auch nur dazu dienen, dass ich mehr Zeit habe, um etwas passendes zu finden. Derzeit pendle ich täglich insgesamt 120km zwischen meinem Wohnort und der Schule meines Kindes und das schaff ich finanziell nicht mehr lange.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Mein Ex lebt nicht in dieser Wohnung (meldet sich auch um, da er sich für seine kurzen Deutschlandaufenthalte ein kleines Zimmer im Niederlassungsort seines Arbeitgebers gemietet hat), wäre nur der Mieter und ich sein Untermieter. Wenn er 1x im Monat nach Deutschland kommt, würde er dann immer eine Nacht auf meiner Couch übernachten, um diese 2 Tage mit seinen Kindern verbringen zu können.
Könnte es in diesem Fall irgendwelche Probleme mit dem Jobcenter bezüglich der Bedarfsgemeinschaft geben? Weil er der Hauptmieter ist? Obwohl er nicht hier wohnt?
Habe schon das ganze Netz durchforstet, finden konnte ich dazu leider nichts. Vorallem möchte ich rechtlich bereits etwas informiert sein über die Lage, sobald ich das mit dem Jobcenter bespreche, da wir nicht wollen, dass dieses nach Zustimmung zum Untermietvertrag auf die Idee kommt, dass mein Ex und ich nun eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl er nicht hier wohnt, sondern nur der Hauptmieter ist. Das wäre fatal.
Entschuldigung für den langen Text und danke fürs Lesen!
LG, Schleife4tw