Beiträge von slumberparty

    Irgendwie scheinst du mich nicht verstehen zu wollen oder liest das nicht richtig. Hier nochmal. Ich hatte einen Antrag auf ein Darlehn gestellt für eine Erstausstattung beim Jobcenter. Darauf habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten.


    Sehr geehrter Herr,
    ihren o.g. Antrag vom 12.06.2017 haben wir erhalten.
    Das Darlehn kann ihnen gewährt werden´. Da es sich hierbei um eine zweckgebundene Ausgabe handelt, muss Sichergestellt sein, dass das Geld entsprechend für eine Wohungausstattung verwendet wird. Aus diesem Grund können wir ihnen lediglich eine Kostenübernahme für den Poco Einrichtungsmarkt in Nürnberg ausstellen.Sollten Sie hiermit einverstanden sein, bitten wir um kurze Schriftliche Mitteilung.Das Darlehn wird mit 10% ihrer Regelleistung aufgerechnet. Hierbei würden Sie nach der Einlösung der Kostenübernahme einen gesonderten Bescheid erhalten.


    Meine Frage hierzu, muss ich mir dieses Schreiben gefallen lassen, es kann?Es kann nicht sein/angehen, dass ich mir das voraschreiben lassen muss wo ich mir die Wohnungseinrichtung lassen soll zudem ich das Darlehn von meiner Regelleistung Monatlich 10% gebilligt werden. Ich meine auf dass was die sich da beziehen ist für mich Bullshit und nicht nachvollziehbar denn die Quittungen kann man auch nachreichen daher ist das Ganze für mich nachvollziehbar.

    Könntest mir evtl. dabei behilflich sein mir ein Schreiben mit aufzusetzen, weil ich nicht Weiß wie ich das Formulieren soll.


    Grüße

    Slumberparty

    Ich habe bei Sachleistungen auch Bedenken.

    Allein die Verwaltungspraktikabilität mag diese Einschränkung nicht rechtfertigen. Außerdem besteht bei unsachgemäßer Verwendung der Mittel zur Erstausstattung - auch bei Zuschüssen - die Möglichkeit der Rückforderung. Insoweit sehe ich keinen Grund, dass das Darlehen (ggf. Zuschuss) als Geldleistung zu gewähren.

    Zu klären wäre, warum nur ein Darlehen gewährt wurde und warum dies 600 € beträgt.


    Habe einen Antrag beim Jobcenter auf ein Darlehn gestellt und die Summe von 600,00Euruos habe ich festgesetzt. Finde es schon etwas dreist mir vorschreiben zu lassen wo ich die Sachen zu kaufen habe. Zudem ich das Geld Monatlich von meiner Regelleistung 10% abtragen werde, bis die Summe zurückgezahlt ist. Hast du für mich ein Tipp bitte? Kannst du mir vielleicht dabei behilflich sein und mir ein Schreiben an das JP aufsetzen, Bitte? Würde dir auch das Schreiben vom JP per E-Mail zukommen lassen.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Slumberparty

    Hallo ihr Lieben,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ich wäre euch sehr dankbar. Ich habe ein Darlehn für eine Ausstattung der Wohnung beantragt und dies auch zugesprochen bekommen und davon werden 10% meines Regelsatzes einbehalten bis die Summe getilgt ist. Die Summe die ich dafür betragt habe beträgt 600Euros und ich bekomme auch aber nicht in Form von Bargeld, sondern in Form einer Kostenübernahme das übelste daran ist ich muss mir vorschreiben lassen wo ich die Sachen zu kaufen habe. Ist sowas denn zulässig und Rechtens? Ich denke nicht, dass es angehen das ich mir vorschreiben lassen muss wo ich die Sachen zu kaufen habe zudem ich das Darlehn Monatlich wieder zurückzahlen muss.

    Wäre euch echt um jeden Rat dankbar.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Slumerparty