Beiträge von Chinbanani

    Hallo,

    nein. Ich übe die freiberufliche Tätigkeit selbstständig aus und falle mit der publizistischen Tätigkeit in die KSK. Die übernehmen quasi den Arbeitgeberanteil.

    Gut, der Beitrag kann um ein paar Euronen variieren, aber vom Grundsatz her dürfte ein Anspruch doch bestehen?

    Danke für deine Antwort Corinna.

    Ich erziele ja nicht nur Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, sondern auch aus einem Gewerbe.

    Ich habe die Rechnung mal aufgestellt.

    Folgendes Einkommen müsste ich theoretisch stämmen:

    438,18 Miete inkl NK+Heizung
    79,91 KV
    409 Regelbedarf für mich
    291 Regelbedarf für meine Tochter
    147 Mehrbedarf für Alleinerziehende

    Sind 1365,09 Euro. Richtig so?

    Als Einkünfte wären dann:

    450 Freiberufliche Tätigkeit
    250 Nebengewerbe
    194 Kindergeld
    201 Unterhaltsvorschuss

    ergibt 1095 € Also grade so die 80%. Ab November etwas mehr als 80, weil der Mehrbedarf sich um knapp 100 Euro verringert.

    Das stimmt.

    Also müsste man theoretisch, da man sich die Einnahmen jederzeit auszahlen lassen kann, auch im Juli anweisen?

    Dann müsste man das ALG 2 für Juli, verständlicher Weise, zurückzahlen, aber stände im August ja dann wieder ohne Mitte da. Oder habe ich einen Denkfehler?

    Hallo ihr,

    ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. Für gewöhnlich lese ich nur, habe aber aus gegebenem Anlass selbst eine Frage. Ich würde gern von ALG 2 zu Wohngeld springen. Mein Antrag läuft Ende Juli ab.

    Gelesen habe ich, dass man 80% Mindesteinkommen (Miete, Regelbedarfe, Mehrbedarf und KV) braucht von dem was alles abgeht. Berechnet habe ich das auch und ich würde sogar etwas drüber liegen. Oder habe ich was vergessen?

    Ich war soeben auf der Wohngeldstelle in der Hoffnung, sie könnten mir das da mal kalkulieren. Wurde aber sofort abgewimmelt ich solle das mit dem Amt klären, die würden mir Bescheid sagen.
    Soweit so gut. Ich wollte die Dame eigentlich fragen wie es mit Verdienstnachweisen aussieht. Ich betreibe seit Februar ein Nebengewerbe (Kleingewerbe), dafür habe ich natürlich eine EÜR und auch Rechnungen. Ab August wollte ich zusätzlich wieder Freiberuflich arbeiten. Das macht dank Auftragslagen einen Verdienst von 400 Euro aus. Minimum. Allerdings könnte ich dafür ja noch keinen Nachweis erbringen. Kann man die dann rückwirkend einreichen? Gibt es erstmal doch kein Wohngeld?

    Liebe Grüße