ja danke, aufmunterung erfolgreich
Also der Vermieter hat mit meiner Kaution seine Nebekostenabrechnung verrechnet. Auf Antrag bei JC hat meine Freundin die Nebenkosten aber im vollen Umfang ersattet bekommen. Sprich meine Kaution war wieder vollständig.
Das JC verbucht aber die Nebenkostenrückzahlung als regelbezug und es ist nicht erkennbar das es sich um eine rückerstattung handelt. Somit muss die Abteilung des Kinderzuschlags davon ausgehen das es ein regelbezug war und zahlt diesen jetzt zurück. Da ich aber so oder so schon alles bezahle ist das ja nun geld was mir wieder fehlt.
Beiträge von BigFrust
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ja nicht ganz, das es angerechnet werden darf weiss ich, nur hätte das JC jetzt die rückerstattung an den Vermieter vorgenommen könnte die es sich auch nicht zurückholen. Sprich meine Kaution ist wieder futsch. Wir leben erst seit 1.5.2016 in einer Bedarfsgemeinschaft, die Abrechnung ist aus 2015. Ich bereite gerade eine Klage gegen das Amt vor, mit Anwältin allerdings wächst mir die sache langsam über den kopf und ich find zu diesen expliziten Thema nichts
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Guten Tag liebe Foren Gemeinde,
ich lebe mit meiner Freundin und deren 4 Kindern zusammen + wir haben ein gemeinsames Kind. Ich Arbeite, sie Hartz4 also Bedarfsgemeinschaft.
Wir sind in eine Wohnung gezogen wo ich die Kaution bezahlt habe. Danach sind wir zusammen in ein Haus umgezogen. Der damalige Vermieter hat die Nebenkosten von der Kaution einbehalten. Auf Antrag meiner freundin in 2016 sind die Nebenkosten in vollen Umfang bezahlt worden, also hatte ich meine Kaution wieder.
Mittlerweille habe ich Wohngeld beantragt und auch bewilligt bekommen. Arge sagt ich verdiene zuviel und jetzt Zahle ich für 7 Kinder wo aber nur 3 von mir sind, sprich wir leben von meinem Gehalt+ Kindergeld und wohngeld. Wir haben kinderzschlag beantragt und bekommen den auch bewilligt, die Arge möchte jetzt aber den Kinderzuschlag haben weil sie die nebenkostenzurückzahlung als einkommen angerechnet hat.
Meine Frage ist dies zulässig?
vielen dank schon im vorraus