Beiträge von total unwissender

    Danke Tamar,

    ich hoffte, es viele unter Kosten der Unterkunft.

    Bezüglich deinem Link, hatte ich mir auch schon angesehen.

    Die Berechnung unter 7.1 ergiebt bei mir aber ca 7€ pro Jahr und das kann nicht stimmen.

    Ich möchte hier keine Anleitung, aber wenn ich Einsetze 150m² Wohnraum und ca. 5€ Mitspiegel, dann ca.30€ Bodenrichtwert bei 180m² Grundfläche...

    Wo ist mein Fehler?

    Gegenüber dem Finanzamt möchte ich keine Fehler machen und würde prof. Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

    MfG

    Ein Hallo an die Wissenden,

    ich habe eine Frage bezüglich Grundsteuerreform 2022.

    Was ist mit den vielen Hartz.4 Empfängern, die ein selbstbewohntes Haus besitzen.

    Die Grundsteuer wird, ua., vom Jobcenter übernommen, als Kosten der Unterkunft.

    Jetzt fordert die gesetzliche Grundsteuerreform verschiedene Daten über das Haus (Wert der Immobilie, Bodenwert usw.).

    Nicht jeder Hartz 4 Empfänger wird eine korrekte Wertermittlung seines Hauses erstellen können.

    Einfach Schätzen könnte später gegenüber dem Finamzamt böse Folgen haben.

    Ich habe diesbezüglich mal recherchiert.

    Aufgrund der koplexen Berechnung soll man sich an seinen Steuerberater wenden.

    Dieser wird seine Bemühnungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

    Ein Onlineangebot eines Steuerberaters betrug zB. 750€.

    Werden die Kosten der Berechnung des Steuerberaters vom Jobcenter übernommen.

    Da ich mich auch in dieser Situation befinde, einfach mal eure Meinung dazu.


    Vielen Dank für eure Bemühungen

    Ich verstehe Tamar.

    Hatte gehofft, dass hier schon mal so oder so ein ähnlicher Fall erörtert wurde.

    Wir sind zu der Erkenntis gelangt, die zu Unrecht erhaltenen Gelder notfalls zurück zu zahlen.

    Es ist eben nur, dass meine Tochter durch eine Falschberatung in diese Situation geraten ist.

    Ebenso hat man ihr bei der Studienberatung angeraten das Studium zu "Strecken" was sich auch als falsch herraus stellte.

    Meine Tochter sollte ein Urlaubssemester nehmen, obwohl sie noch in Vollzeit arbeitete.

    Dann ging plötzlich ein Urlaubssemester nicht und es wurde ien normales Semester angerechnet.

    Natürlich hatte meine Tochter nichts gemacht in dem Semester, Hochschwanger.

    Das Semester wurde dann angerechnet und von der Regelstudienzeit abgezogen.

    Nun blieben nur noch 5 Semester und das mit Kleinkind, alleinerziehend.

    Naklar greift man da nach jedem Strohhalm.

    In Elternzeit (Geld) und Kindergeld dann die angenehme Aufstockung. Sie hat sich extra erkundigt.

    Aber vielen Dank für deine Mühe

    Ein Hallo in die Runde,


    Unsere Tochter hat Urlaubssemester vom Studium beantragt.

    Aufgrund von Schwangerschaft, Elterngeld, alleinerziehend wurde ab Mai 2019 eine Aufstockung vom Jobcenter bewilligt.

    Urlaubssemester wegen Schwangerschaft, sollte genutzt werden um zu lernen.

    Extra bei der Studienberatung vorgesprochen, ob es Probleme mit dem Jobcenter geben könnte.

    Laut Aussage der Studienberatung „im Urlaubssemester gibt es keine Probleme mit dem Jobcenter“

    Nachfolgeantrag Hartz 4 im Okt 20 gestellt.

    Jetzt kam ein Beiblatt mit der Frage (unter anderem)

    „Geben sie an, ob sie während der Beurlaubung an Veranstaltungen der Uni (auch online) teilnehmen und ob sie häusliche Prüfungsvorbereitungen betreiben.

    Nach Recherche (jetzt, warum nicht früher. Weil ansich Experten in der Studienberatung sitzen sollten, denen man glauben müsste, ohne nach zu recherieren) scheinen Aktivitäten im Urlaubssemester mit dem Jobcenter unvereinbar.

    Meine Fragen:

    Wie verhält man sich in diesem Falle am besten?

    Sollte man sich beim Jobcenter Abmelden? Das Finanzielle sei erst mal dahingestellt.

    Kann man sich so einfach ohne Grund abmelden?

    Ab Apr 21 Wiederaufnahme des Studiums mit Bafög. Es geht also nur um 4 Monate.

    Wird das Jobcenter nur das letzte Urlaubssemester, aufgrund des Folgeantrages Okt 20, sanktioniern oder vermutlich alle geleisteten Zahlungen ab Mai 19 zurückfordern?

    Dazu noch Kitakosten, Krankenversicherung usw.

    Im letzten Urlaubssemester ab Okt 20 herrschte Aktionslosigkeit, aber wie beweisen?

    Im Urlaubssemester davor wurden Onlineverlesungen besucht und erfolgreich eine Prüfung abgeschlossen.

    Erreiche ich überhaubt eine Einstellung der Nachforschung seitens des Jobcenters durch eine Abmeldung ohne Gründe?

    Kann man einfach seine Mitarbeit verweigern?


    Gehört hier warscheinlich nicht hin:

    Kann sie sich optional aus ihren Kursen (Uni) abmelden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Total unwissender

    Hallo Grace,


    ist mir schon klar, das viele Menschen arbeiten und ich bin dankbar dafür.

    Auch das es so schnell keinen Impfstoff gibt, obwohl immer mal wieder Meldungen grassieren.

    Ich bin auch nicht gegen eine MAE, wäre dann meine 6. oder 7..

    Eigendlich bin ich dankbar für die paar Euro mehr.

    Aber, ist es Verhältnismässig sich wegen einem Euro einem hohen Risiko auszusetzen?

    So soll ich Kontakte mit meinen Kindern und Enkeln meiden ...

    Auch ist die Arbeit bestimmt nicht drinlich, es gibt ja einen Hausmeister.

    Ich bin scheinbar wieder mal dran, aus Sicht des Jobcenters.

    Zur Risikogruppe, ich habe nicht alle Krankheiten meiner Frau geschrieben aber allein Kortison dämpft das Immunsystem.

    Ich werde, wie du vorgeschlagen, das Gespräch mit meinem Sachbearbeiter suchen.

    Vielleicht kann man die MAE um ein halbes Jahr verschieben.

    Meine Intension war, das jemand Erfahrung mit MAE in Corona hat und eben dann „nein, keine Chance abzulehnen" oder „geht nur über Anwalt“.


    Vielen Dank nochmals

    Ein Hallo in die Runde,

    Habe gestern eine Aufforderung zur „Arbeitsgelegenheit mit MAE" erhalten.

    Hausmeistertätigkeiten in einer Schule.

    Kann ich das ablehnen?

    Versteht das nicht falsch, ich möchte arbeiten und auch dieses geringe Einkommen hilft.

    Ich habe mich noch nie wegen irgend etwas geweigert, selbst bei „Trainingsmaßnahmen“ drei mal hintereinander bei dem selben Verein innerhalb von zwei Jahren.

    Ich bin 59 Jahre, meine Frau gehört zur Risikogruppe (Rheuma, Asthma, Allerien usw) nimmt täglich Kortison und ist seit Jahren krankgeschrieben.

    Wir sind desshalb sehr zurückhaltend im Alltag.

    Ich habe einfach Angst meine Frau zu Infizieren und würde die Maßnahme erst antreten wollen, wenn ein Impfstoff gegen Corona bereitsteht oder sich die Lage dramatisch entspannt.

    Welche Möglichkeiten bleiben mir.


    Vielen Dank für eure Mühe

    Ein Hallo an die Wissenden,

    eine Freundin hat von einer Bekannten geerbt. Das Testament wurde vor 25 Jahren erstellt. Sie hatte die Erbschaft (vereinbarte Schenkung) vergessen.
    Nun hat die Bank das Erbe auf ihr Konto überwiesen und sie informiert.
    Meine Freundin bezieht Hartz 4. Sie will das Erbe der Arge melden.
    Das Erbe beträgt 12.000 € Ihr Hartz 4 Satz 760 €. Alleinlebend, Kinder aus
    dem Haus.

    1.Wie ist die genaue Berechnung der Arge?
    Sie muss sich selbst Krankenversichern. (148,19€ ?)

    2.Welche Freibeträge kann sie abziehen.
    In Netz steht 30 € monatlich Versicherungspauschale weil Einkommen, dann wieder 100 € Freibetrag wegen Einkommen ?
    Das Amt wird ihr für 6 Monate die Bezüge streichen.

    3.Kann sie nach Neuantragstellung die Restsumme als Vermögen geltend machen. (Bleibt unter Freigrenze), oder muss sie die Restsumme für Altersversorgung festschreiben ?

    4.Kann man Neuanschaffungen (Waschmaschine, Klamotten usw.) geltend machen ?

    5.Kann die Arge die Zahlung für 12 Monate einstellen ?

    Hab mal gerechnet
    12.000 Erbe, 760 Regelsatz, 30 Versicherungsfreipauschale, 148,19 Krankenvers.

    760 + 30 + 148,19 = 938,19 fiktiver Regelsatz ( Rund 938 )

    • Monat 12.000 – 938 = 11.062
    • Monat 11.062 = 10.124
    • Monat 10.124 =9.186
    • Monat 9.186 =8.248
    • Monat 8.248 =7.310
    • Monat 7.310 =6.372 6.372 Restsumme bei Neuantragstellung

    Oder rechnet die Arge mit 12 Monaten, dann:
    12. Monat 1.682 =744 744 Restsumme

    Vielen Dank im Voraus
    Total Unwissender

    Hallo Grace,
    eine neue, blöde Situation.
    Meine Schwester ist NICHT Kontobevollmächtigt. Meine Schwester wohnt ca 250 km entfernt. Ich habe gestern mit ihr telefoniert.
    Nur meine Frau und ich haben Kontozugang. Meine Schwester hatte immer mal die EC Karte meiner Mutter um Bargeld für meine Mutter, Barspende für das Hospiz und teilweise für sich (Tankgeld, 500 km pro Wochenende, mit wissen meiner Mutter) abzuheben.
    Meine Frau hat den Kontozugang, weil ich damal oft auf Montage war.
    meine Schwester konnte den Bestattertermin nicht warnehmen, desshal hab ich alles in Auftrag geben müssen.
    Wie verhalte ich mich nun gegenüber der Arge. Den Tod gleich anzeigen, mitsamt der Kontosumme. oder warten, erst Beerdigung, Miete, Renovierung, Endreinigung abgehen lassen ?
    Meine Schwester berichtete mir auch, meine Mutter hätte gern eine Spendensumme von 3000€ gehabt.
    In einem anderen Forum schrieb man, die Spende würde vom JC nicht anerkannt, obwohl per Überweisung und Spendenquittung.
    Man meinte Beerdigung, Miete, Renovierung, Endreinigung, (Schulden) ja, aber Spende ist verschenktes Erbe, oder so.
    Nun 5200 sind jetzt noch, dann noch mal Rente, dann noch mal Kaution, jetzt sind noch Beiträge "nach dem Todestag" draufgekommen, Guthaben von Telefonanbieter. Ich rechne mit 7000
    Abgehen Beerdigung, geschätzt 3000, Miete 500, Renovierung keine Ahnung 200, Endreinigung 300 ?.
    Dann sind noch 3000 über. Das wäre genau die Spende.
    Nur, wenn das JC die nicht anerkennt, ist es Erbe. Für jeden also 1500. Entweder ich kann dann meinen Teil nicht spenden oder wenn die Spende schon weg ist, wird es finanziell hart.
    1500 auf 6 monate. Jetzt bekomme ich ca 200 vom JC, dh es wird noch länger.
    Und meinen Kindern kann ich dann auch nichts mehr geben.
    Wie gesagt, ich will das Geld nicht, der letzte Wunsch meiner Mutter ist mir heilig, aber wenn es so viel wird kann ich das nicht überbrücken

    Ich komme durch den finaziellen Mist nicht zum Trauern

    Trotzdem eine schönen Tag noch

    Danke Grace,

    ich hab nochmals drüber geschlafen, wenn auch sehr schlecht.
    Es uferte gestern doch ganz schön aus. Kurz zuvor war die Diskusion bei uns in der Familie und wie das immer ist, Keiner weiß was, alle machen mit.
    Da war von Kontosperrung bis Beerdigung aus eigener Tasch zahlen alles dabei. Das kann einem schon Angst machen.
    Dann will man doch den letzten Willen der Mutter erfüllen. Wir hatten nichts schriftlich festgehalten weil wir annahmen noch alle Zeit der Welt zu haben. Sie war noch so agil, war frühmorgens duschen, half dann beim Frühstück eindecken...legte sich nach dem Mittagessen wie immer zum Mittagsschläfchen und schlief dann für immer ein. Ich glaube ich komm da nie drüberweg.


    Du hast recht, wir machen das so. Wie ich damals schon schrieb, nie würde ich Geld von meiner Mutter nehmen
    und ja Corinna, wenn ich das so lese, es ging in Richtung "wie kann ich...
    Aber wie ich schon mitteilte, ich wollte mich keinesfalls bereichern. Es war nur die Angst, Konto gesperrt, Beerdigung vielleicht selber zahlen, und was noch so kommt. Dann erben, Kontoauszug vorweisen, ah...
    Dann erbe teilen, dann Einstellung der Zahlung für ein Jahr.
    Und wie erfülle ich jetzt den letzten Wunsch.
    Wenn es nun so kommt, das alle Verbindlichkeiten vom Konto abgehen und ich eine kleine Restsumme erbe und die Zahlung desshalb für zwei drei Monate eingestellt werden, dann ist es ok.
    Wie gesagt, das Erbe geht dann an meine Kinder, ein paar Monate komm ich schon klar, dank der Maßnahme

    Heute wollen wir uns beim Bestatter treffen und dannach kläre ich das mit der Kontovollmacht

    Einen schönen Tag noch

    Hallo Grace,

    habe deinen Beitrag zu spät gesehen.
    Hatten wir nicht schon mal kontakt bei meiner letzten Frage an das Forum. Da ging es um "wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur Bedarfsgemeinschaft".
    Meine Schwester hat die Kontovollmacht. Ich glaube ich stehe auch mit drauf, habe mich aber nie dafür interessiert.
    In unserer Fam. macht meine Frau die Finanzen. Die Frauen können das einfach bersser.
    Und ja, bis dato wurde Bargeld vom Konto abgehoben. Immer mal größere Summen als Spende für das Hospiz, ist auch belegbar.
    Für Medikamente wurde was geholt, das lässt sich schwerer nachweisen.
    Zum Leben für meine Mutter ebenso, das lässt sich garnicht nachweisen.
    Meine Mutter war noch sehr Mobil. Friseur, Fußpflege usw wurden regelmäßig wargenommen.
    Letzten wurde ihre Geburtstagsfeier in einem Cafe gefeiert, billig war das nicht.
    Mit anderen Worten, Geld wurde verwendet, hat mich aber nicht interessiert.
    Wenn die Arge nun die Kontoauszüge sehen will, kann es Probleme geben, deshalb meine Sorge.
    Dann stand noch die Kontosperrung im Raum, was scheinbar auch nicht ist, also gehen alle Zahlungen weiterhin ab.
    Den letzten Wunsch meiner Mutter, Spende ans Hospiz und den Rest an die Enkel bekommen wir auch noch hin.
    Stimmt, es war ein Paniktrip. Ich stehe auch noch neben mir.

    Wie gesagt toll das es solche Foren gibt
    schönen Abend noch

    Danke Corinna,

    ich wollte niemals in diese Richtung.
    Wenn das Konto nicht gesperrrt wird, können ja Miete und Endreinigung, welche hoffendlich weit unter 5.000€ kosten, weiterhin vom Konto abgehen.
    Eine Größere Summe soll ja auch als Spende ans Hospiz, würde also auch funktionieren.
    Ich ging davon aus, das dass Konto gesperrt würde, dann wäre Miete und Endreinigung erstmal aus eigener Tasche zu zahlen. Davor hatte ich Angst.
    Nein, es soll schon alles seine Richtigkeit haben.
    Wenn die Beerdigung, die Spende, die Miete und die Endreinigung bezahlt sind, wird sowieso nicht mehr viel da sein.
    Ich beantrage dann einen Erbschein und selbst wenn ich etwas erbe und die Arge die Zahlung einstellt, werde ich das Erbe an meine Kinder weiterleiten, nach dem Wunsch meiner Mutter.
    Durch die Maßnahme werde ich schon mit der Minderzahlung der Arge klarkommen.

    Also vielen Dank nochmals

    Gut das es solche Foren gibt

    Hallo Corinna,

    ich brauch definitiv einen Erbschein ?
    Kann ich das Erbe auch ausschlagen ? Hintergrund Die Enkel erben, oder meine Schwester regelt nach dem Willen meiner Mutter.
    Was ist, wenn meine Schwester (kontozugangsberechtigt) alles Geld runterholt und so verteilt wie meine Mutter es wollte.
    Dann ist ja garnichts mehr mit Erbe. Also auch kein Erbschein.
    Wird der Erbschein nach der Beerdigung beantragt ? Hintergrund, eine gute Beerdigung, was teurer, als von der Arge dezidierten Billigen.
    Wird nicht das Konto auch gesperrt ?
    Was ist dann mit der noch ausstehenden Mietzahlung ? Was mit der Wohnungsrenovierung ?

    Fragen über Fragen

    Grüße zurück

    Danke Corinna für die schnelle Antwort.

    zu 1 Meine Mutter bezog ganz normale Rente, hatte mit der Arge noch nie was zu tun.
    zu 2 Also wird Ende Oktober noch mal Rente gezahlt. Anteimäßig (also nur bis zum Sterbetag im Okt) oder voll.
    zu 3 Meine Schwester und ich sind die Erben. Meine Schwester arbeitet (hatte auch noch nie was mit Arge zu tun) und ich bin Aufstocker
    Wir haben jeweils 2 Kinder (also sind es 4 Enkel)
    Alle Kinder leben nicht mehr bei ihren Eltern, Alle Kinder haben Arbeit (wenn teilweise auch nicht so gut bezahlte)
    zu 4 Das ist der Punkt. Habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich könnte ja auf dem Amt behaupten es sind nur 5.000€ auf dem Konto, in wirklichkeit aber sind es vielleicht 50.000€.
    Glaubt man mir, wenn ich sage 5.000 oder will man einen Nachweis (Kontoauszzug) oder Kontoauszüge um vielleicht zu sehen ob wir uns im Vorfeld bereichert haben, meine Mutter beklaut haben. Wir Hartz 4 Empfänger sind ja allo so schlecht Leute.
    Nein, es geht mir darum, ich möchte kein Geld von meiner Mutter. Wollte ich schon damals nicht, als ich sie gepflegt habe.
    Unsere Kinder sollen nach dem letzten Wunsch das Restgeld erhalten.
    Ich habe nur Angst, die Arge sagt "das geht nicht, das Geld fließt ihnen als Erbe zu und muss als Einkommen verwertet werden".
    Ich falle aus Hartz 4 und verliere vielleicht noch meine SOTA Maßnahme.
    Wie kontrolliert die Arge dann die Höhe des Kontostandes meiner Mutter.

    Grüße zurück

    Hallo an die Wissenden

    Meine Mutter ist gestern verstorben. Sie hat ein Konto mit 5.000€, sonst eigendlich nichts.
    Sie lebte in einer Wohnung, die wir vor 2 Monaten gekündigt hatten, weil sie ja erst durch uns und dann später im Hospiz gepflegt wurde.
    Meine Frage:
    Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.
    Jetzt muss von dem Konto die Beerdigung gezahlt werden.
    Dann geht noch einmal Miete ab.
    Außerdem sollte die Wohnug gemalert und Endgereinigt durch eine Firma werden.
    Ich weiß nicht wie das mit Rente ist, ob Rente im Voraus gezahlt wird, im Nachhinein oder dann nur Anteilmäßig.
    Ergo, ich weiß nicht ob nochmal eine Rentenzahlung eingeht, welches die Kontosumme nochmals um 1.000€ anhebt
    Sie hat verfügt (mündlich) dem Hospiz eine größere Spende im Todesfalle zukommen zu lassen.
    Den Rest sollten sich die Enkel teilen.
    Leider habe ich das nicht schriftlich, es kam so plötzlich
    Die Hospizspende könnte ich belegen. Aber erkennt die Arge das an, ich verschenke ja Erbe.
    Schulden zahlen zählt ja auch nicht.
    Verlässt sich die Arge auf mein Wort, das der Rest an die Enkel gehen soll. Verschenke ich da nicht auch Erbe.
    Außerdem könnte ich behaupten das Konto hätte nur 5.000€.
    Wie verhält sich die Arge in einem solchen Fall.

    Danke im Voraus

    Danke erst mal für die Antworten

    Hallo Casa,

    das mit den 2-3 Monaten klingt doch erst mal gut.
    Das Hozpitz trägt sich hauptsachlich aus Spenden wurde uns gesagt, bis auf eine Restsumme von der Krankenkasse.

    Hallo Grace,

    ja Antr. auf Pflegegrad wurde gestellt und als Kombi Pflege... als Pflegegrad 3 bestätigt.
    Die Bestätigung kam vor 3 Tagen.
    Der Pflegedienst erscheint 2 Mal am Tag legt Infusion und verabreicht Medikamente.
    1 Mal am Tag wird Mam vom Pflegdient gewaschen.
    Wir sind dazu schlecht in der Lage, meine Frau ist selber seit Jahren Krank. Ich habe zur Zeit eine Maßnahme vom Amt.
    Bei der Meldung an das Amt geht es mir nicht um das finanzielle, na ja ein wenig doch.
    Unsere KDU sind 120 € / Monat Durchschnitt, als 40 € für meine Mutter Anteilmäßig, kein Ding.
    Es geht um das Haus. Wir sind schon länger auf suche nach was Kleinerem, ebenerdig.
    Man findet nichts und für mein Haus kriege ich keine gute Startsumme.
    Wenn ich dann verkaufen muss in kurzer Zeit...
    Wir haben noch Tiere,(laute Ziervögel, Katzen Kaninchen) welche man schlecht mit in eine Mietwohnung nehmen kann.
    Desshalb wollte ich die Füße stillhalten und die Meldung ans Amt lange hinausschieben.
    In einem anderen Forum schrieb man "Da deine Mutter definitiv nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann, lebt sie nun dauerhaft bei dir und das ist zu meldem".
    Wann zu melden blieb offen.
    Bis jetzt sinds 2 Wochen, bis zum Hospitz...
    Hoffendlich erlebt sie es noch

    Ein Hallo an die Experten

    Mein Fall ist etwas kopliziert, jedenfalls für mich. Hab auch schon ein anders Forum befragt,

    Weis nicht ob das ein Problem darstellt.

    Ich bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft in einem selbstbewohnten Haus.

    Meine Mutter (80 Jahre) hat ihre eigene Wohnung.

    Sie bekommt jeden Monat eine Chemo und ist nach der Chemo 2-3 Tage bei uns zu Gast unter Kontrolle, geht dann zurück in ihre Wohnung.


    Nun wurde sie vor kurzem operiert und ist nun erstmal zur Pflege bei uns zu Besuch.

    Sie sollte nach einer kurzen Erholungsphase zurück in ihre Wohnung.

    Nun ist sie schon 2 Wochen bei uns und die Ärztin auf Hausbesuch machte uns keine Hoffnung, so das wir Kontakt mit einem Hospitz aufnahmen. Die „Warteliste“sagte man uns sind 10 – 15 Personen. Es kann also noch dauern.

    Meine Fragen:

    Ab wann und ob überhaupt zählt meine Mutter jetzt zur Bedarfsgemeinschaft und mit welchen finanziellen Konsequenzen. Sie bezieht Rente und Witwenrente ca 1400 €.

    Ich habe und wollte kein Geld von meiner Mutter nehmen.


    Soll oder muß ich dem Jobcenter die neue Situation schildern und bekomme ich dann weniger Geld vom Jobcenter und muss es von meiner Mutter einfordern ?
    Muss sie sich nur anteilmäßig an den KDU beteiligen oder wird ihre Rente voll als Einkommen der BG gerechnet ? Wenn ja, hat sie einen Selbstbehalt ?

    Kann man mich zwingen das Zimmer an meine Mutter zu vermieten und wer legt dann die Miete fest ?

    Wie lange kann ich mir Zeit lassen mit der Meldung an das Amt ?

    Der Besuch bei uns ist ja nur bis sie ins Hozpitz geht.

    Hätte ich auch die Chemotage, 2-3 Tage im Monat, bei uns wohnend schon melden müssen?

    Ab wann muss ich dem Amt sowas mitteilen, ab dem 1. Tag, der 1. Woche, dem 1. Monat.

    Gibt es eine Richtlinie oder kann jedes Jobcenter eigenmächtig entscheiden.

    Der nächste Punkt, ich will auch keine „schlafenden Hunde“ wecken.
    Wir bewohnen ein Haus welches, damals durch die Kinder rechtmäßig, jetzt für uns zu groß ist. 150 m² Wohnfläche 2 Personen. Dadurch konnten wir meine Mutter aufnehmen.

    Das ist dem Jobcenter auch bekannt

    Wenn ich nun den Jobcenter melde, Mutter temporär aufgenommen, könnten sie erneut über die zu große Wohnfläche stolpern.

    Kann das Jobcenter den Verkauf verlangen.

    Wenn das Amt verlangt das Haus zu verkaufen, kann ich die Einnahne als zweckgebunden deklarieren zb. zum neuerwerb einer angemesseneren Imobilie.

    Die KDU sind jetzt ca 120 € / Monat, eine Mietwohnung würde dem Amt entschieden mehr kosten.


    Vielen Dank im voraus