Ich habe bisher zumindest das gefunden:
xxxxxxxxxxxxxxxx
Zitat: Ein Schreiner mit erheblichen Auftragsproblemen hat nach Abzug aller Betriebsausgaben sowie der Freibeträge, die Erwerbstätigen beim ALG II eingeräumt werden, anrechenbare Einkünfte in Höhe von 1.300 Euro. Sein monatlicher Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 290 Euro. Auch diese Summe wird nun von seinen anrechenbaren Einkünften abgezogen. Diese sinken damit auf 1.010 Euro. Sein Bedarf (einschließlich Unterkunftskosten) beträgt nach den Hartz-IV-Regeln jedoch 1.200 Euro. Damit sinkt sein Einkommen allein durch die Krankenversicherungsbeiträge unter das gesetzlich festgelegte Minimum. Um wieder auf dieses Minimum zu kommen, bekommt er vom Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss von 190 Euro - und hat damit monatlich 1.200 Euro für den Lebensunterhalt (einschließlich Unterkunft) zur Verfügung."
Demnach könnte X also auch 800 Euro netto verdienen, oder?
Davon wären 560 Euro anrechbar. Minus mind. 223 Euro Krankenversicherung, die X als selbstständiger zahlen muss, ergeben 337.
Liebe Grüße!