Es geht nur um den ((§7, 7§A SGB II)) ob er noch greifen kann.
Der § sagt wirklich nicht aus wie man die 3 Stunden am Tag leisten muss oder machen soll.
Der Amtsarzt sage nein ich kann nicht 3 Stunden arbeiten.
Aber ich kann eine Arbeitszeit von 3-5 Stunden schaffen nur mit Pausen.
Der Amtsarzt, egal hat nicht zu entscheiden was ich wirklich kann. (nötigung)....
Frage so gestellt:
Also, wenn ich sage ich kann mehr als 3+X Stunden am Tag arbeiten aber nur mit mehreren Pause.
Aber nicht durchweg.
Frage anders gestellt.
Also, wenn ich von 8 Stunden 3+X Stunden schaffe zu arbeite mit Pausen.
Frage noch anders gestellt:
Also ich, wenn ich ein Parkplatzwächter wäre mit 8 Stunden Arbeitszeit.
Und ich jede Stunde je 25 Minuten Arbeiten muss ( Rundgang,Fegen,was arbeiten).
(35 Minuten* 8 Stunden = 280 Minuten Pause) und (25 Minuten * 8 Stunden = 200 Minuten = 3:20 Min Arbeit zeit.)
Wären die 8 Stunden voll.
Frage noch komischere gestellt:
Wenn Arbeitsamt sagt haben Sie minds. 3 Stunde an eine tag geschafft zu arbeiten.(sage ich ja)
Ich klaube das ist zu hoch für andere was ich meine .
Ob der § bla bla , das ich mehrere Stunden arbeiten kann noch greifen tut.
Ich weis nicht wie ich es noch erklären soll. Äm frage von meheren Seiten sehen^^