Beiträge von KlausAusS

    ich habe die Beiträge hier gerade mit großem Interesse gelesen. Ich versuche einen jungen Menschen (Ü30) aus Afghanistan zu unterstützen. Er ist seit 2014 in Deutschland und darf hier arbeiten. Er hat keine Schul- oder Berufsausbildung, hat aber in Deutschland schon gearbeitet. Jetzt ist er seit April in einer zweijährigen schulischen Ausbildung zum Altepflegehelfer, mit der er auch seinen Hauptschulabschluss macht. Aktuell ist die Person wohnungslos und muss für die Notunterkunft der Stadt 300€/Monat zahlen (Nutzungsgebühr, kein Mietverhältnis). Die Ausbildungsvergütung beträgt 840€ Netto, womit bei einem "normalen Job" ja noch Anspruch aus aufstockende ALG II Leistungen bestehen würde. Kann man in Ausbildung aufstocken? BAB, Bafög und Wohngeld wurde bisher mündlich abgelehnt (zu alt, zu viel Gehalt, oder weil kein Anspruch auf Bafög besteht), wird aber diese Woche noch formell beantragt. Hast Du noch eine Idee, was möglich ist oder wem gegenüber man wie argumentieren kann?
    Vielen Dank schonmal!

    Neues Thema erstellt, bitte nicht in alte
    Themen schreiben und Asylrecht beachten!

    Grace

    Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei meinen Fragen helfen:

    1.) Abfindung im April zugeflossen, ALG II Antrag ab Mai bewilligt und Abfindung als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Nicht korrekt, oder?
    2.) ALG I von Mitte April und Mai, zugeflossen Anfang Juni. Als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Sind ALG I Nachzahlungen einmalige oder laufende Einnahmen?
    3.) Mitte Juni aus der Wohnungslosigkeit neue Wohnung bezogen, Mietkaution und Erstausstattung wurden im Juni bewilligt. Könnten diese bei einem Überprüfungsantrag (Widerspruch nicht mehr möglich) zurück gefordert werden, da wegen ALG I Nachzahlungen evtl. kein Anspruch mehr für Juni gilt?

    Für Einschätzungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!