Beiträge von Hartzanwaerterin

    Hallo,

    ich habe null Ahnung, um was es hier geht, wenn hier Leute von ALG II und Wechseln zu Wohngeld schreiben, scheint alles kompliziert zu sein.

    Meine Frage ist eine etwas andere:

    Gesetzt den Fall, ich würde Hartz IV bekommen (bzw. einen Anspruch darauf haben), wird dann zwingend nach Wohnungsgröße (m²) entschieden, ob die Miete bezahlt wird (oder wird generell nur ein Anteil bezahlt?), oder wird evtl. alternativ auch nach den konkreten Mietkosten entschieden?

    Bsp: Es wäre ja idiotisch, wenn man eine Person zwingen würde, aus einer 65 m²-Wohnung aus- und umzuziehen, die 400 EUR kalt kostet, wo sie zudem eine lange Kündigungsfrist hat, weil sie schon länger darin wohnt (also ein Schutz vor überraschender Kündigung seitens des Vermieters), in eine 45 m² große Wohnung, die ebenfalls 400 EUR kalt kosten würde. Bei Neuvermietungen sind bekanntlich die Mieten auch teurer, und kleinere Wohnungen sind prozentual zur Wohnfläche oft sogar teurer! Dann kommt es zusätzlich auf die Wohnlage an.

    Hat hier jemand Erfahrungen? Wird man auf jeden Fall gezwungen, umzuziehen, auch wenn dies gar keine Kostenersparnis bringt? Was ist, wenn man innerhalb von 6 Monaten keine adäquate Wohnung findet oder wenn die gefundene Wohnung mit den vorgeschriebenen max. 45 m² für 1 Person teurer ist als die derzeitige? Gibt es Auflagen, was die Wohnung max. kosten darf?

    Wer trägt die Umzugskosten?

    Danke für Eure Antworten.