@ Corinna,
meine Tochter ist im Leistungssport und wurde in den olymp. Kader berufen. Leistungssport und Regelschule (Gymnasium - Ziel ist Abi) vertragen sich leider irgendwann nicht, also ist eine Sportschule die einzige Alternative, und für die Sportart meiner Tochter verbunden mit Olympia-Stützpunkt (sie wurde in den Nachwuchs-Kader berufen) gibt es in Berlin und Umgebung keine entsprechende Schule. Nur in Cottbus.
Und weil der Weg dann zu weit wäre ist sie in der Woche dort im Internat. Sie hat auch schon relativ erfolgreich an Weltcups/Meisterschaften teilgenommen. Großes Ziel von ihr und den Trainern ist Olympia 2024. Und deshalb besteht durchaus die Chance auf Schülerbafög, da hilft mir die Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen das es nicht anders geht mit dem Schulbesuch.
Zu Deinem schlichten Nein auf meine weitere Frage: Ich habe unglücklicher Weise zwei Teilfragen in dem Satz. Bezieht sich das Nein jetzt auf die Anrechnung bei ALG II oder auf "kein BuT bei Landesmittel" ?
Ich glaube ich formuliere einfach mal um:
Es ist doch so gesehen ein Unterschied, ob man
1. mit seinem Monats-Gehalt alleine über den ALG II Bezugsgrenzen liegt, und keine weiteren Unterstützungen erhält -
oder ob man
2. nur deswegen über die ALG II Bezugsgrenze kommt, weil man 4 verschiedene Einkommensquellen hat. Und 3 davon (machen hier ca. 50 % des Gesamteinkommens aus) sozusagen steuerfinanzierte staatliche Leistungen sind, also Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Mietzuschuss( oder eben Schülerbafög)
Wird bei der Möglichkeit Leistungen für Bildung- und Teilhabe in Anspruch zu nehmen dieser Unterschied gemacht ?
Also das man die BuT-Leistungen deswegen abrufen kann, weil 50 % des Haushaltseinkommens aus staatlichen Leistungen besteht?
Gruß