Beiträge von Weigelia
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Ich habe damals (am 1.8.) folgendes geschrieben:
"..., ich habe dieser Tage die Betriebskostenabrechnung für 2016 erhaltenund beantrage die Übernahme der Nachzahlung durch das Jobcenter unddie rechtzeitige Überweisung des Betrages für meine fristgerechteZahlung bis zum 10.08.2017. Die entscheidenden Schreiben der Hausverwaltung befinden sich im ... anhang . ... Ich versuche ... noch, mit der Verwaltung abzuklären, wie es dazu (Anm.: zu der hohen Nachforderung)kommen konnte und ob evtl. ein Abrechnungfehler vorliegt. ..."Ich habe das vielleicht etwas mißverständlich in meinem obigen Posting ausgedrückt. Was ich als Beantragung bezeichnet hatte, war eher so eine Bekräftigung des Antrages vom 1.8.. Sorry, wenn das nicht ganz klar wurde.
Die 3-Monats-Bearbeitungsfrist ist damit jetzt doch rum, oder?LG
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Hallo,
im Prinzip nichts. Das Amt hat 3 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden - und die sind noch nicht vorbei. Eine einstweilige Verfügung zu beantragen hat auch wenig Sinn, da keine unmittelbare Obdachlosigkeit durch eine andauernde Bearbeitung bevorsteht und bene die Fristen noch nicht überschritten sind.
Sollte das Darlehen bewilligt werden (woran ich so meine Zweifel in dem jetzigen Stadium habe), würdest Du die Summe so oder so nicht in die Hände bekommen, sondern dirtekt an den Vermieter gezahlt werden. Wenn Du die zukünftigen Mieten meinst, reicht eine formlose Mitteilung an das Jobcenter, daß die Miete direkt zu überweisen sei (Kontonummer des Vermieters nicht vergessen).
Gruß!Zitat von CorinnaDas Amt hat 3 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden - und die sind noch nicht vorbei.
Kommt drauf an, wie man es rechnet. Ich habe das JC schon am 1.8. über die BK-Nachforderung informiert. -
Mein JC reagiert nicht, obwohl es auf die Gefahr einer fristlosen Wohnungs-Kündigung hingewiesen worden ist. Was kann ich tun?
Die Höhe der Nachzahlungsforderung habe ich mittlerweile längst überprüfen lassen. Ich war beim Mieterverein und bei einem Anwalt. Im Vorfeld hatte ich das JC über Nachforderung und Überprüfungsabsicht informiert. Eine Reaktion vom JC gab es darauf nicht.
Leider ist die Forderung im Prinzip korrekt. Zusätzlich ist der Wohnungsverwaltung (ich kürze sie jetzt mal mit WVW ab, okay?) noch ein Fehler in Ihrer Abrechnung eingefallen, durch den ich nun noch einen weiteren Betrag zahlen soll. Dies ist lt. Anwalt korrekt.
Der Anwalt hat mir nach Abschluß der Überprüfung, am 15.12., zu einer umgehenden Zahlung geraten, da die WVW jetzt das Recht zur fristlosen Kündigung hätte.
So viel Geld besitze ich aber nicht.Ich habe am gleichen Tag das JC über die Rechtmäßigkeit der Forderung informiert und die rasche Übernahme, ersatzweise ein Darlehen, beantragt. Alle erdenklichen Belege zur Überprüfung der Nachforderung habe ich eingereicht. Auf die drohende Kündigung habe ich ausdrücklich hingewiesen.
Es gab seitens des JC keine Rückmeldung.Nach einer Woche habe ich beim JC-Servicecenter jemanden telefonisch erreicht. Mir wurde eine Bearbeitung innerhalb von 5 Wochen zugesichert. Bei der WVW habe ich darauf hin eine 5wöchige Aussetzung der Zahlungsverpflichtung aushandeln können.
Es fand seitens des JC wieder keine Bearbeitung statt.Also nächter Anruf, nächste Vertröstung, aber keine Bearbeitung ... Ich denke, das sieht nach Endlosschleife aus.
Mittlerweile steht zusätzlich die Bearbeitung des Wiederbewilligungsantrag im Raum, die auch schon überfällig ist (wird hier standardmäßig so gehandhabt). Bei der WVW traue ich mich schon gar nicht mehr anzurufen.
Mir ist es auch zu stressig, so viel Zeit und Nerven damit zu verplempern. Ich versuche eigentlich, mir eine kleine selbständige Existenz aufzubauen. Aber jeder Tag, den ich mit dem JC-Schlendrian vertue, fehlt mir bei meiner selbständigen Tätigkeit und damit bei einer Chance, doch noch hartz4-frei zu werden.
Ich habe gehört, dass es eine Möglichkeit gibt, die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis direkt vom JC an die WVW zahlen zu lassen. Ich denke mittlerweile, dass das für mich streßfreier wäre. Und bei einer Suche nach einer anderen Wohnung stehe ich dann vielleicht nicht als Mietschuldnerin da (darauf wirds ja wohl herauslaufen, fürchte ich).Frage 1: Wie kann ich jetzt endlich das JC zur Bearbeitung veranlassen?
Frage 2: Wenn es ihn gibt: Wie wäre der Weg, eine direkte Zahlung vom JC an die WVW zu veranlassen. Geht das auch noch für die anstehende Nachforderung?Ich würde mich riesig freuen, wenn mir hier jemand einen Ausweg aus der Patsche aufzeigen kann.
LG Weigi -
kann es sein, daß die Reparaturkosten auf Dich umgelagert wurde?
Nein, keine Reparaturkostenumlage, es geht um die üblichen Heizkosten gemäß Ablesungen: Brennstoffverbrauch und einige sehr kleine Posten (Kosten für Ablesung etc.) (und Warmwasser, das hier an die Heizkosten gekoppelt ist).
Lieben Dank für Deinen Hinweis zur Vorgehensweise! Werde ich dann mal so machen.@Grace lieben Dank für den Willkommensgruß und für den Tip!
@Casa, die 150€ Mieterhöhung beziehen sich auf die Betriebskosten und sind durch die hohen Heizkosten bedingt (alle anderen Nebenkosten sind im Rahmen).
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Erstmal Hallo an alle. Ich bin neu hier.
Worum geht es?
Bei mir war die Heizungsanlage marode, ist täglich mindestens eine Stunde ausgefallen, manchmal ganztags, und ich habe den ganzen Winter gefroren. In seltenen Fällen war kurzzeitig eine Temperatur von 22°C möglich, ansonsten schwankte sie tags von 12-19°C. Eine Woche nach der Ablesung wurde repariert. Was das für die Heizkosten bringt, ist also ungewiß.
Jetzt kam die, in diesem Zusammenhang sehr schockierende, Heizkostenabrechnung: Nachzahlung von über 1700 €, nebst Anpassung der Miete um 150€ nach oben. Frist für die Nachzahlung ist in 3 Wochen (es ist viel Zeit verstrichen, da ich lange vergeblich versucht habe, die Hausverwaltung zu erreichen. Daher kümmere ich mich um alles andere erst jetzt.)
Ich habe Energiepaß, Heizspiegel, U-Wert und Lage der Wohnung unter die Lupe genommen, mit dem Ergebnis: bei den Kosten hätte ich andauernd und überall ca. 30°C haben müssen. Nicht glaubhaft und, wie gesagt, technisch gar nicht möglich.
Ich halte also eine Abrechnung in Händen, die erst noch überprüft werden müsste.
Wenn ich sie so kommentarlos ans JC weiterleite, werde ich wohl auf jeden Fall ausziehen müssen, oder?
Aber wie sieht es dann mit den Kosten aus, Nachzahlung und Mieterhöhung? Muss ich diese aus eigener (leerer) Tasche bezahlen? Sie sind ja in der Tat unangemessen hoch, aber es war nicht durch unangemessenes Verhalten von mir bedingt.Wie wäre jetzt die korrekte Reihenfolge, um möglichst wenig Probleme zu kriegen?
a) Erst irgendwelche rechtlichen Schritte ausprobieren und bei Vorliegen des Ergebnisses das JC informieren?
b) Das JC sofort informieren und ankündigen, dass ich gegen diese Höhe vorzugehen versuche?
c) Das JC informieren, über die Zweifel an der Höhe aufklären und das JC alles weitere unternehmen lassen? (wäre mir eigentlich das liebste, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen selbst nur sehr eingeschränkt kümmern könnte)
oder
d) völlig anders vorgehen - wenn ja, wie?
Vielen Dank schon mal vorab für hilfreiche Antworten sagt Weigelia