Beiträge von Hope1303
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Danke, Grace. Das werde ich auch machen.
Trotzdem bleibt ja meine zu teure Wohnung noch bestehen... Muss das Amt da jetzt die volle Miete (erstmal) zahlen oder nicht?
Hier (Leer/Ostfr.) hat das JC für Single-Haushalte 306 € Kaltmiete als Obergrenze festgelegt. Laut aktuellem Mietspiegel, liegen aber 40-80qm Wohnungen schon bei über 7€/qm (also bei 50qm 350€ und da wohnst du schon in "schwierigen" Vierteln).
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Das weiß ich seit heute;) Und werde beim nächsten Antrag anders vorgehen.
Aber was mache ich wegen der vergangenen Einbehaltung/Nicht-Zahlung? Oder anders gefragt: kann ich da überhaupt noch was machen, nachdem ich ja nicht gegen den Bescheid widersprochen habe und auch letztes und vorletztes Jahr nicht im Bezug war?
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Das Jobcenter hat mich letztes Mal nicht aufgefordert, dass ich mir eine andere Wohnung suchen muss, die haben das Geld gleich einbehalten und nur den Mindestsatz bezahlt. Wie gesagt, den Rest habe ich aus eigener Tasche bezahlt und hatte kaum noch was zum Leben;( Aber das kann ich rückwirkend wohl nicht zurückfordern?
In der jetzigen Situation ist es so, dass ich mir eh eine neue Wohnung suchen will, weil die Wohnsituation in dem Haus unerträglich wird. Da geht es dann darum 1. bei der neuen Wohnung zu wissen, was die mir zumuten dürfen (Mietspiegel ist, wie gesagt, höher als der vom Amt, oder ich ziehe in einen Verschlag) und 2. habe ich während der Kündigungsfrist ja wieder das Problem, dass meine jetzige Wohnung zu teuer ist und dann wäre ich wieder in der Situation, die ich oben schon genannt habe: die werden mir die Differenz wieder zur Selbstzahlung auferlegen (wollen). Hatten wir ja schonmal und dieses Mal will ich schlauer sein.
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Hallo zusammen!
ich bin zZt. noch im ALGI Bezug und muss ab 14.8. ALGII beantragen. Momentan erhalte ich Wohngeld, mit dem ich auf HartzIV Niveau aufstocke.
Nun möchte ich meine Wohnung kündigen und in eine kleinere umziehen (sowieso). Als ich das letzte Mal im ALGII-Bezug war, musste ich vom ersten Monat an die Differenz zur "üblichen" (vom Jobcenter festgelegten) Mietobergrenze selber zahlen. Heute frage ich mich, ob das überhaupt schon zulässig war, denn ich kann ja nicht von heute auf morgen in eine günstigere Wohnung umziehen. Leider war ich damals gesundheitlich dermaßen angeschlagen, dass ich nicht in der Lage war, mich dagegen zu wehren oder mir Hilfe zu suchen. Dem möchte ich nun vorbeugen. Also:
Mir steht ab 14.8. (wohl) ALGII zu, das Wohngeld fällt für diesen Monat schon weg (da das Amt lt. eigener Aussage nur "ganze Monate" zahlt). Meine Wohnung hat 75qm und ist entsprechend zu groß und zu teuer. Muss bei HartzIV nicht wenigstens bis zu Aufforderung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, die jetzige Miete übernommen werden? Wenn ich die Differenz als "eigenen Luxus" (O-Ton) selber zahle, bleiben mir schlappe 150 Euro im Monat zum Leben. Denn ich habe ja auch noch Versicherungen und andere Verträge, aus denen ich nicht über Nacht rauskomme.
Das ist die eine Frage.
Die andere ist: ich will sowieso umziehen und muss bei der Wohnungssuche natürlich auch einiges berücksichtigen, solange ich im Bezug bin. Kommt es da wirklich auf den Euro an, dass ich mich im Rahmen der Vorgaben (Mietobergrenze) bewege, oder kann ich sagen, dass das eh nicht realistisch ist und evtl. 20 Euro draufzahlen? Oder fallen dann auch Leistungen wie Umzugskosten/Kaution weg?
1000 Dank für Eure Hilfe!
P.S. Gegen die vorherige Verweigerung der kompletten Übernahme der Miete kann ich nach 2,5 Jahren wahrscheinlich nichts mehr tun, oder? (gewagte Frage;))