Vielen Dank, ich habe das Merkblatt gelesen und da steht ganz klar drin das bei einem genehmigten Umzug die Wohnung die Merkmale der alten Wohnung aufweisen muss.
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- bei einem Umzug aus einer Wohnung mit Einbauküche bzw. Teil- Vollmöblierung in eine
Wohnung ohne Einrichtung(SG Aurich 06.12.2005 – S 25 AS 254/05 ER)
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Und das Gehalt der nächsten 6 Monate gegenrechnen habe ich noch nie gehört. Vielen Dank für die Information. Wo genau ist die denn festgehalten? Ich glaube auch nicht das das in meinem Fall geht, weil ich den Vertrag ja erst unterschreibe wenn ich dort bin und vorher offiziell nicht feststeht wie viel ich verdienen werde? Ich habe bisher nur eine Beschäftigungsbestätigung vom Arbeitgeber.