Beiträge von Adrian

    Vielen Dank, ich habe das Merkblatt gelesen und da steht ganz klar drin das bei einem genehmigten Umzug die Wohnung die Merkmale der alten Wohnung aufweisen muss.

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    - bei einem Umzug aus einer Wohnung mit Einbauküche bzw. Teil- Vollmöblierung in eine
    Wohnung ohne Einrichtung(SG Aurich 06.12.2005 – S 25 AS 254/05 ER)
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    Und das Gehalt der nächsten 6 Monate gegenrechnen habe ich noch nie gehört. Vielen Dank für die Information. Wo genau ist die denn festgehalten? Ich glaube auch nicht das das in meinem Fall geht, weil ich den Vertrag ja erst unterschreibe wenn ich dort bin und vorher offiziell nicht feststeht wie viel ich verdienen werde? Ich habe bisher nur eine Beschäftigungsbestätigung vom Arbeitgeber.

    Aber die Küche gehört mir ja nicht, die ist nur zur Benutzung überlassen und muss in der Wohnung bleiben wenn ich ausziehe.
    Sobald ich einmal da bin, nach dem 1.9., wird mir gar nichts mehr bezahlt denke ich, ich bin dann ja in einem regulären Arbeitsverhältnis. Ich muss das irgendwie vorher anstoßen. Ich meine das kann doch nicht sein das eine fehlende Küche verhindert das ich den Job nicht annehmen kann, nur weil ich erst zum 1.9. umziehen kann und nicht zwei Wochen vorher (dann wäre ich dort vor Ort ja noch Hilfsbedürftig).

    Ich habe einen spontanen sozialversicherungspflichtigen Job (~1400€) zum 1.9. in München mit
    dem ich kein Kunde des Jobcenters mehr wäre (derzeit in Bremen: 50m²; Einbauküche die
    dem Vermieter gehört in der Wohnung). Meine Wohnung dort wird aber auch erst zum 1.9. frei.
    Technisch gesehen bin ich also am Umzugstag nicht mehr hilfsbedürftig (?), praktisch gesehen
    bin ich aber bis zum 30.9. hilfsbedürftig (bekomme mein erstes Gehalt ja erst am 30.9.). In der
    neuen Wohnung ist keine Küche. Wird mir trotzdem eine Erstausstattung (neue Küche)/ein Umzug
    gewährt? Kann ich vielleicht die neue Küche vorher beantragen, mit Verweis auf die Lieferzeit, so
    das dass Rechnungsdatum in den Bedürftigkeitszeitrahmen fällt (nachdem der Umzug genehmigt
    wurde selbstverständlich)?