Ein Bildungsanbieter bietet eine modulare Weiterbildung (Bildungsgutschein) an. Es wird durch den Bildungsanbieter behauptet, man hätte angeblich keinen Anspruch auf Urlaub (bzw. freie Tage). Einzige Ausnahme: das Jobcenter genehmigt dies. Deswegen haben einige Teilnehmer Urlaub (von unterschiedlicher länge) – andere wiederum nicht.
Das Jobcenter hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. Der Teilnehmer hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. In dem Vertrag steht „Ferien nach Ferienplan" - allerdings existiert kein Ferienplan. Mich würde vor allen Dingen erst einmal interessieren – wer ist verantwortlich – der Bildungsanbieter oder das Jobcenter?
An Gesetzen habe ich das Bundesurlaubsgesetz gefunden:
„§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt".