In der selben Straße gemeldet zu sein bedeutet nicht, dass man auch die selbe Wohnung bewohnt.
Habt ihr denn vorher schon zusammen in einer Wohnung gewohnt? Seit wann wohnen sie und du in der jetzigen Wohnung?
Sorry war ich zu Ungenau. Erst Sie, etwas Später Ich wir uns Separat im Einwohnermeldeamt gemeldet. in derselben Wohnung in der die WG jetzt besteht.
dürfte Irgenwann im Mai 2016 gewesen sein. Ich bin dann tatsächlich eingezogen am 1.11.16 was auch dem Mietvertrag zu Entnehmen ist. Sie Zog etwas Früher ein soweit ich weiß. Verzögert wurde das Ganze durch div. Dinge vom Vermieter.
Spekulieren können die beim JC ja viel. Bringt nur nix und Mietverträge Dritter werden schon nicht vorgelegt.
Problem ist ja dass das JC aber sagt wir sind eine BD und wenn ich nicht Spure bekomme ich kein Geld
Wenn ihr wirklich seit 1.6. in der gleichen Wohnung lebt, hat er recht. Dann ist nach objektiven Kriterien (von außen überprüfbar bzw. die harten Fakten) eine BG anzunehmen und ihr wärt tatsächlich in der Pflicht zu beweisen, dass ihr keine BG seid.
Nein das tun wir nicht, esseiden uns wird dies aufgrund der Meldung beim Einwohnermeldeamt rechtens so ausgelegt.
aber Selbst dann Habe ich meiner meinung nach Plausible Gründe aufgezählt wieso wir eine Reine Zweckgemeinschaft sind?!
Hast du und das reicht. Zumal die plausiblen Gründe für eine Zweckgemeinschaft eher Hilfskriterien sind bei der Feststellung ob eine BG vorliegt oder nicht.
Das habe ich gehofft, der Chef vom JC sieht das aber anders...
Die werden den Antrag ablehnen.
Aber wie gesagt, es ist nicht deine Aufgabe Unterlagen der Mitbewohnerin ranzuschaffen.
Leichter gesagt als getan, wenn die den Antrag ablehnen obwohl ich nicht rechtlich verpflichtet
bin Daten dritter zu erheben, auf welcher rechtsgrundlage lehnen die den Antrag dann ab ? ...
Dann wird schätzungsweise in 7-14 Tagen die Ablehnung kommen.
Soll ich den Herren ggf. mal anrufen und Ihm das ganze Schildern und Fragen wie es nun weitergeht.
vllt. ist das leichter als über den Postweg.
Was erhoffst du dir davon? Im Ergebnis rechnet man dir ihr Einkommen an und du musst immer noch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchführen.
Außerdem ist es eine ganz schlechte Idee, wenn du angeschrieben wirst und sie oder du ihre Unterlagen einreichen. Dann redet ihr ja doch über Finanzen oder du hast doch Zugriff auf ihre Unterlagen und vielleicht sogar auf ihr Konto? So die Spekulation die manch Jobcentermitarbeiter oder Angehöriger der rechtsprechenden Kaste dann anstellen könnte.
Ich erhoffe mir davon endlich das notwendige Geld zu bekommen.
Klar werden Sie das Gehalt anrechnen aber lt. BD-Rechner kommt dabei wenigstens das nötigste rüber.
Kommt ganz darauf an ob die den zweiten Mietvertrag annerkennen oder die verminderte Miete
von Mir in die Rechnung nehmen?
Ich konnte grob in erfahrung bringen dass Sie nicht viel verdient, nur will Sie halt nicht alles dem Staat offenbaren.
Vllt. kann ich es erreichen das dass JC zumindest direkt von Ihr die Daten fordert, sodass Wenn Sie einwilligt
und das Anrechnen Ihres gehaltes zu viel Verlust für mich bedeutet, ich widersprechen kann
ohne dass mir ein Nachteil gedreht wird.
Und Wenn es nur eine geringer Verlust ist dann scheiß ich drauf... Die ganze kacke mit Anwalt und schlau machen und sonst was
hält mich nur stundenlang davon ab einen job zu finden / suchen ich find das so bescheuert.
Ja. Widerspruch wäre auf jeden Fall einzulegen.
Aber ohne einstweiliges Rechtsschutzverfahren wirst du noch Jahre warten bis du Geld bekommst.
Dass Rechtsschutzverfahren ist zwangsläufig an eine Klage zum ALG II Bescheid gebunden oder
separat zu sehen?
sprich kann ich das Beantragen um endlich Hartz IV und Miete zu bekommen und der Bescheid kann
dennoch Positiv ausfallen ?
Stelle einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht. Anders wirst du auf absehbare Zeit nicht zu Geld kommen.
Meinst du das Amtsgericht oder ? das Wäre relativ Nah, richtiges Sozialgericht gibt es für mich anscheinend nur in München
das sind mal gut 240km wovon soll ich das bezahlen
Und jeder Tag den du abwartest machts nicht besser. Einstweilen kriegst du nur mit Beginn der Antragstellung bei Gericht Geld. D.h. wenn du heute den Antrag bei Gericht stellst, kriegst du ab dem 26.08. vorläufig Geld.
Die Leistungen vom 01. bis 25.08 musst du dann im Hauptsacheverfahren (Widerspruch, Klage) durchsetzen, was allerdings länger dauert.
Ich gehe mal davon aus das die Antragstellung nur persönlich von statten gehen kann.
Stelle also den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht und suche dir am Montag einen Rechtsanwalt, der dich vertritt. Wenn der RA kurzfristig Zeit hat (was er sollte, wenn er weiß wie dringend die Sache ist), kannst du diesen auch beauftragen, ohne dass du vorher den Antrag bei Gericht gestellt hast.
Zu dem RA nimmst du dann die selben Unterlagen mit, die das Jobcenter auch haben wollte (Kontoauszüge, Mietvertrag etc.), damit ihr Prozesskostenhilfe beantragen könnt. Ferner nimmst du den bisherigen Schriftverkehr mit.