und wieso erst mit erbfall? Ich meinte gelesen zu haben dass es von Vorteil ist wenn man beim Eintritt d erbfalls schon drin wohnt?? Selbstgenutztes Eigentum sozusagen...
Beiträge von Bockshornklee
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fazit: es könnte gut laufen oder eben nicht!
Bleiben wir doch beim wirklichen leben ohne mit Gesetzen u Paragraphen u formularen rumzujonglieren.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun??
Jetzt einziehen u der Dinge harren die da kommen oder d Wohnung verkaufen??
Weil ich tendiere wirklich dazu in meiner kleinen Mietwohnung zu bleiben, bin krank, hab keine nerven für endlosen behördenstreit usw.
Lg -
Guten morgen, danke für die Hinweise u Denkanstöße über das was beachtet u durchdacht werden sollte.
Ich werde einen Termin beim Anwalt anpeilen.
Es tut mir leid dass mein Beitrag wohl irgendwie für "dicke luft" gesorgt hat, das wollte ich so natürlich nicht.
Trotzdem liebe grüsse -
Das ist gut zusammengefasst!
Das mit der ausbezahlung ist tatsächlich so wie du es grad geschrieben hast??
Das wusste ich so gar nicht.Wie gesagt mein Bruder würde das auch nicht wollen da er selbst schon eine Eigentumswohnung hat u bewohnt.
Es war halt d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich meinem Bruder für "seinen Teil d wohnung" , also seine hälfte, eine "kleine miete" an ihn zahle.
Und um mir etwas Sicherheit zu geben, würden wir z Notar gehen u es schriftlich festlegen dass er v mir nicht verlangt dass ich ihn auszahle u dass ich bleibendes Wohnrecht habe. -
....Keine Ahnung wie man es nennen könnte...
Aber du hast natürlich recht corinna, die wohnnebenkosten gehen, wenn ich jetzt einziehen würde, noch auf d Konto meiner im heim lebenden mutter.
Ich bin momentan etwas verpeilt im hirn, zuviel stress.
Denk...denk...Bei Eintritt des erbfalls würde ich dann d Nebenkosten zahlen, klar, u müsste meinem Bruder für seinen Anteil d Wohnung sowas wie "miete" oder "ratenabzahlung" leisten.
Das ist sehr kompliziert u ich muss echt gut überlegen, evtl zu nem fachanwalt gehen um mich beraten zu lassen.
Mir kommt es momentan so vor als wäre es vorteilhafter u weniger stressig, in meiner Mietwohnung zu bleiben u ruhe zu haben.
Dann wird aber d Wohnung verkauft was mir d Herz brechen würde, u ich würde nur Bargeld erben was dann eben in d Lebensunterhalt fliesst.
Auch keine so tollen aussichten... -
=O oooh das tut mir leid!....Bayern halt....
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Vielen dank erstmal! Muss ich alles durchdenken.
Schönen Feiertag dir! -
Danke für deine antwort corinna!
genaugenommen wären es d wohnungsnebenkosten die jeden Monat anfallen die ich natürlich bezahlen würde.
Eine weitere sache ist die, ich bin 52, chronisch krank mit leider einer degenerierenden erkrankung. Wie sieht es aus wenn ich demnächst länger krank wäre u ganz arbeitslos wäre also gesetzt den fall, wäre dann d Situation vor d Amt diesselbe? Dürfte ich in meiner "halben" Wohnung bleiben? Hätte ich Anspruch auf alg1?
Auch d Thema Rente ist natürlich früher aktuell als bei gesunden Arbeitnehmern.
Wie sähe es dann aus?Könnte man in dieser Sache auch beim Amt selber um konkrete Infos bitten? Hat das schon mal jemand gemacht?
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Hallo, ich versuchs jetzt mal u hoffe man kann d Beitrag lesen, danke an alle die das tun!
Ok, aufgrund einer chronischen Erkrankung arbeite ich nur teilzeit, bin auf Dauer ein "aufstocker", bekomme v Amt einen kleineren teil Hilfe z lebensunterhalt.
Mein Bruder u ich werden in absehbarer Zeit d Wohnung meiner Eltern erben die schon leer steht. Es war d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich in d Wohnung ziehe u meinem Bruder, der selbst Eigentum bewohnt, einen kleinen Teil miete bezahle. Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde. Die Wohnung hat 76qm.
Meine frage:
Muss ich, wenn d erbfall eintritt, aus d Wohnung raus u sie verkaufen, sozusagen verwertbares vermögen draus machen oder gilt es als schonvermögen da ich ja schon drin wohne u d Wohnung mir z Hälfte gehört??
Wird mir d Amt da Probleme machen?
Ist wahrscheinlich schon kompliziert weil ich eben nur z Hälfte erbe....
Danke erstmal
Gruß
S.p.