Also ist nur das Problem dass ich sie Freitag um 14:00 abhole? Wenn ich stattdessen sie Samstag morgens abhole und sie dann Montag im Kindergarten bringe, sie dann nochmal abhole und sie dann abends wegbringe zu ihrer Mutter dass es dann als 3 volle Tage zählt?
Beiträge von Maxi86
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Aber ich bin doch im Wechselmodell wenn ich sogar kein Kinderunterhalt zahlen muss?
und wie gesagt ich hab meine Tochter von Freitag, Samstag, Sonntag und meine Ex hat sie Montag bis Donnerstag. Wenn der Freitag nicht gilt dann warum gelten die anderen Wochentage für die Mutter?
Ich hab auch schon Urteile gelesen wo jemand eine grössere Wohnung bekommen hat obwohl er das Kind nur 50 Tage im Jahr hat. Komisch komisch.
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Wie kann dass denn sein? Nach dieser Rechenweise hat die Mutter ja ihr Kind überhaupt garnicht! Ich hol sie um 2 vom Kindergarten Freitag ab so wie die Mutter es von Dienstag bis Donnerstag macht.
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Hallo,
ich habe meine Tochter jedes Wochenende. Ich hol sie Freitag vom Kindergarten ab und bring sie Montag morgens zum Kindergarten.
Ich wohne momentan bei meinen Eltern aber muss jetzt ausziehen. Jetzt habe ich endlich nach langer Zeit eine passende Wohnung gefunden die vom Mietpreis für 2 Personen passt. Leider hab ich jetzt bei der Prüfung durchs Jobcenter eine Absage bekommen.
Der Wortlaut:
"Das Angebot für die angebotene Wohnung ist nicht angemessen im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II, weil die Mietkosten für 1,5 Personen (eine Person sowie ein Kind mit Umgangskontakten" sind unangemessen.
Nun weiss ich nicht die genaue Definition von Umgangskontakten aber ich denke es ist nicht der Fall bei mir? Meine Tochter lebt fast die hälfte der Zeit bei mir. Das Jugendamt hat dies auch schon akzeptiert und ich muss kein Kinderunterhalt mehr zahlen. Also sollte es doch auch beim Jobcenter akzeptiert werden?
Wie sollte ich am besten Widerspruch einlegen dadrauf? Ich bin wirklich in Zeitnot da ich spätestens in einem Monat ausziehen muss und die Wohnung die mir jetzt angeboten wurde ist so fast meine letzte Chance.
Sollte ich vllt die Wohnung einfach schonmal nehmen und dann weiter vorgehen?
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Meine Ehefrau und ich leben momentan zusammen mit meinen Eltern in einem Miethaus.
Nun ist meine Frau schwanger und wir müssen uns eine eigene Wohnung suchen.Ist es möglich das nur meine Frau alleine Hartz4 beantragt? Oder müssen wir beide Hartz4 beantragen wenn wir in einer Wohnung zusammleben wollen?
Ich selber will ungern Leistungen von Deutschland annehmen (hat ein paar persönliche Gründe). Meine Eltern würden mich finanziell unterstützen.Meine Frau ist Ausländerin, hat aber eine Aufenthaltserlaubnis.
Wir sind beide über 25 Jahre alt.