P.S. Casa
Das war kein Vorurteil. Ich wollte dir bloß darlegen, egal ob Umschulung oder Arbeit, du wirst immer Ende des Monats Geld bekommen, also Ende August für August. Wenn dir das nicht zusagt, dann bleibt als einzige Konsequenz nicht zu arbeiten und keine Umschulung zu machen. Dann bekommst du immer Ende des Monats Geld für den Folgemonat.
ja das ist richtig und daher gibt es ja dann beim Amt das Zuflussprinzip, es ist kein Problem den AG zu bitten, dass das Geld einmalig erst zu Beginn des neuen Monats kommt, so dass es dann eben nicht zu einem Rückanspruch vom Alg 2 kommt. Leider greift diese REgelung beim Übergangsgeld nicht bzw. die RV lässt sich auf eine Zahlung zum 1.nicht ein.