Die Ablehnung durch das Jobcenter ist rechtswidrig und dagegen ist Widerspruch einzulegen.
Womit sollte der Widerspruch begründet werden ?
Und sind diese Darlehen denn überhaupt für die monatlich laufenden Kosten wie Miete und Verpflegung gedacht ? Denn dann scheint doch die Argumentation des Job-Centers plausibel: ´Irgendwann stehen der Antragstellerin 20.000€ zur Verfügung. Bis es soweit ist - wann immer das auch sein mag - soll sie sich und ihr Kind mit einem monatlichen Darlehen durchbringen.´
Und dabei interessant: wenn es tatsächlich auf das Darlehen hinauslaufen sollte, wie schnell wird dieses gewährt ? Und was ist, wenn nach einem Jahr das Darlehen auf 15.000€ angestiegen ist und die Zwangversteigerung des Hauses nur 5.000€ ergeben hat ? Wird dann die Differenz von 10.000€ vom Job-Center getragen oder bleiben die Darlehensschulden bestehen und müssen von der Antragstellerin abbezahlt werden ?
Was mich persönlich am Rande interessiert: dem Job-Center stehen doch alle Fakten der Situation zur Verfügung. Wie kann es dann sein, dass hier durch eine Ablehnung rechtswidrig gehandelt wird. Das müssten doch eigentlich die Experten sein für das was geht und was nicht geht. Oder sind die einzelnen Sachbearbeiter so gedrillt, dass sie etwas davon haben, wenn sie risikobehaftete Ablehnungen verteilen, denen zu Recht widersprochen werden kann ?
Wenn ich eben richtig recherchiert habe, dann ist das Rechtsschutzverfahren das Mittel, wenn es eilt. Also wie in diesem Fall hier, in knapp 6 Wochen keine Wohnung mehr für Mutter und Kind zur Verfügung stehen und es aktuell keinerlei Bezüge gibt.
Wie genau gestaltet sich nun der Ablauf ?
Widerspruch beim Job-Center und parallel Antrag auf Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht ?
Ist letzteres kompliziert und kann von der Antragstellerin selbst erledigt werden oder sollte man hier auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen ?
Zuletzt bleibt noch die Frage, wie sich die Antragstellerin zwischenzeitlich in Sachen Wohnungssuche verhalten kann. Ohne Rückendeckung des Job-Centers wird es vermutlich schwer sein, einen Mietvertrag ohne Aussicht auf laufende Bezüge unterschreiben zu können. Auch die aktuelle Verpflegung von Mutter und Kind muss gewährleistet sein. Ist es tatsächlich ein Weg, eine Art Darlehen vom Kindsvater zu erbitten (was für die Antragstellerin keine gute Vorstellung ist) bis eventuell das Job-Center die Kosten übernimmt ?