Danke für Deinen Beitrag.
wann Person XY das Kind freitags tatsächlich abholt
Und das fällt - meiner Meinung nach - unter den Datenschutz. Ein privater Kindergarten hat diese Auskünfte einem Amt nicht zu erteilen.
Außerdem wird der Antrag ja erst im Nachhinein gestellt, Abholungen seitens des Kindesvaters werden dem JobCenter ja nicht angkündigt.
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Erweiterung der Frage:
Wenn ich meinen Sohn mit dem Fahrrad mit Fahrradanhänger hole und dazu die S-Bahn und den Bus benutze für einfache Fahrt = 2,90 + 1,35 für Fahrrad und 1,35 für Fahrradanhänger, aber dann nach Hause wieder zurückfahre ohne Bus, muß das das Amt dann als Fahrtkosten anerkennen?
Normalerweise würden für Hin- und Rückfahrt 2 x 2,90 € = 5,80 € anfallen, so nur 5,50 €. Das JC "spart sich" ja noch Geld, wenn ich das so mache.
Wird durch eine Komplettabholung mit Fahrrad oder Leihauto von Freund der Aufenthalt des KIndes beim Kindesvater unglaubwürdig?
Wie könnte sowas sonst noch belegt werden? Foto mit Uhrzeit und Datum von Abholung am Kindergarten?