Es geht darum das ich als Rehabilitant von vornherein ausgeschlossen bin, und zwar durch eine interne Weisung des Arbeitsamtes. Es wird nicht einmal geprüft, sondern gleich abgelehnt weil ich in der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes bin.
Beiträge von kasob
-
-
Hallo
Ich möchte eine Arbeit aufnehmen, dazu wollte ich Einstiegsgeld beantragen.
Einstiegsgeld ist eine Kann Leistung. Laut meiner Sachbearbeiterin wird Menschen die Reha-Abteilung des Jobcenter sind, kein Einstiegsgeld gewährt.
Laut §16 b SGBIII gibt es keine Einschränkungen. Die Einschränkung beruht dies auf eine interne Anweisung der Agentur für Arbeit.
Meine Frage ist das rechtens. Darf die Agentur sich mit internen Anweisungen über Gesetze hinwegsetzen? Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein. Oder gibt es noch andere Wege.
Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
-
Hallo zusamen
Ich bin der Reha-Abteilung des JC. Das JC gewährt Arbeitgeber die mich einstellen Zuschüsse zum Lohn oder unterstützt diese finanziell.
Meine Frage ist, soll ich das dies in eine Bewerbung mit reinschreiben, oder erst bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen.
Ich mach mir da schon Sorgen das der Arbeitgeber gleich vorher ausschließt da ich ja Langzeitarbeitslos bin.
Die zweite Frage ist, wie sieht es bei Schwerbehinderung aus?
Danke für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
-
Vielen vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Wenn das in Ordnung geht würde ich den Text eins zu eins als Widerspruch nehmen.
Grüße
-
Hallo
die 142 entsprechen einen Betreuungssatz an Stunden für unsere Tochter. Die 142€ stehen als st/svfrei auf meinem Lohnzettel.
Gehen aber direkt an den Kitabetreiber. Brutto ist also gleich Netto.Das Geld würde ich ohne Kind nicht bekommen, da ich direkt mit Geburtsurkunde und Kitanachweis beweisen musste das ich
ein Kind im Kindergarten habe.Die Leistung habe ich bei der Einstellung ausgemacht, es steht auch explizit im Arbeitsvertrag.
-
Hallo
Mein Arbeitgeber bezahlt die Kitabeiträge meiner Tochter, in Höhe von 142,-€. Dies wird als Steuerfreie Leistung auf meinem Lohnzettel angegeben.
Die Leistung erhalte ich aber nicht selber sondern diese wird direkt auf das Konto der Kindergartenverwaltung überwiesen.
Ich verdiene rund 1180€ netto, ohne Kitabeiträge. Meine Frau ist ALG2 Empfängerin.Jetzt zu meinem Problem.Das Jobcenter hat nun die 1180€ + 142€ als Einkommen angerechnet, somit erhält meine Frau 330 € ALG2. Wenn mein Arbeitgeber die Kosten für
die Kita nicht übernimmt falle ich unter die Leistungsgrenze und die Stadt muss die Kosten tragen. Außerdem habe ich dann weniger Einkommen
und die Leistungen vom Amt werden erhöht, da ja die 142€ wegfallen. Ich fühle mich hier doppelt bestraft. Ich entlaste die Stadt für die Kosten
der Kita und dafür bekommen wir weniger ALG2. Ist das so rechtens und wie soll ich mich verhalten?Danke für die Antworten
MFG