Beiträge von pariah

    Wie genau das Amt das rechnet möchte ich ja eben wissen. Ich habe immer nur gelesen dass man bis du dem Betrag, den man aus eigener Tasche zahlt behalten darf aber dass die Situation hier anders aussehen könnte weil der Bedarf ja aufgeteilt wird und das Amt eben nicht meinen Teil nicht komplett zahlt sondern den der Kinder möchte ich ja herausfinden. Finde leider keine vergleichbaren Fälle im Netz.

    Die Kinder sind 4 und 5.
    Gesamtanspruch ca. 950.

    Hi,

    eigentlich recht simples Problem:

    Ich weiß, dass wenn das Jobcenter Miete+Nebenkosten zahlt, dem Jobcenter dann logischerweise auch das Geld zusteht (bzw. sie mir die Leistung für KdU für den nächsten Monat mindern), das ich aus der Nebenkostenabrechnung zurückbekomme. Macht Sinn und ist ja auch fair.
    Ich weiß auch, dass man das Geld aus der Nebenkostenabrechnung behalten darf, wenn das Jobcenter die Miete nicht komplett übernimmt (also wenn ich beispielsweise 100 Euro Miete aus eigener Tasche bezahle darf ich auch bis zu 12x100 = 1200 Euro aus der Abrechnung selbst behalten, richtig?).

    Mein Problem ist aber ein wenig anders gelagert.

    Kaltmiete 490, Nebenkosten 160, also 650 Gesamtmiete.
    Ich habe mit meinen beiden Kindern in der Wohnung gewohnt, d.h. die 650 wurden auf uns drei verteilt, also 216,67 Bedarf pro Nase.
    Mein Teil wurde auch komplett übernommen, aber wegen den 192 Kindergeld + 150 Unterhalt pro Kind haben die ein Einkommen von 342 und einen Bedarf von 453,67, d.h. die kriegen logischerweise nur 453,67-342 = 111,67 für die Kosten der Unterkunft. Ich habe also vom Jobcenter für die Miete 440,01 Euro bekommen und 209,99 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlt.

    Ob ich das Geld aus der Nebenkostenabrechnung (~600 Euro) nun selbst behalten darf weiß ich aber trotzdem nicht, denn eigentlich hat das Amt ja nur den Teil der Kinder nicht komplett gezahlt, meinen Teil aber schon? Wie läuft das?

    äh - du hast, wie Du selbst schreibst, keine Ahnung von der Materie, hast auch noch keine Antwort - mit welchem Recht ziehst Du dann solche Schlüsse? Ist ein bißchen voreilig, meinst Du nicht?

    Selbst wenn der Unterhalt des Parters voll angerechnet werden würde, hättet Ihr zusätzlich zum Kindergeld von 388 € und dem Unterhalt von 700 € einen Anspruch auf ALG II in Höhe von 756 €. Zusammen also 1.844 €. Da von angeblicher Armut zu reden, scheint mir etwas verfehlt zu sein.


    Das war natürlich unter der Annahme, dass meine Berechnungen richtig sind, was sie ja anscheinend nicht sind. Aber genau deshalb bin ich ja hier. 756 Euro sähen schonmal besser aus, aber wie errechnet sich die Summe?

    Und "Armut" war natürlich überspitzt, von 1844 könnte man natürlich durchaus leben. Aber dafür, dass mein Partner so großzügig Geld von seinem Vater bekommt ist das auch nicht viel. Ich will auch nicht wirken wie ein Schmarotzer, der sich erhofft auf Kosten des Staates ein Luxusleben führen zu dürfen und ich werde ja hoffentlich bald wieder eine Stelle finden (habe bis August ja auch in Teilzeit gearbeitet und werde das möglichst bald wieder tun, mehr als Teilzeit geht wegen den Kleinen halt derzeit noch nicht), falls das so rüberkam tut es mir leid.

    Das mit der Einstehensgemeinschaft haben wir auch etwas recherchiert, gab wohl Fälle in denen das erfolgreich angefochten wurde und pipapo, aber mein Partner ist der Ersatzvater der Kinder und ich will das Amt auch nicht anlügen und so tun als würde er die Vaterpflichten nicht übernehmen oder so, ich mach das lieber gleich korrekt. Und spätestens nach einem Jahr würden wir ja sowieso als eine gelten.


    Zitat von Corinna

    Wie auch immer: selbst wenn es zur Anrechnung des Einkommens auf Dein ALG II kommt, ist erst mal der eigene Bedarf vom Partner abzuziehen, der dann 368 € + seine anteilige Warmmiete + ggf. KK besteht, in Eurem Fall also 568 € >(was mit der KK ist, weiß ich mangels Angaben nicht). Bleibt die Differenz in Höhe von 132 € abzüglich der Versicherungspauschale von 30 €, also 102 €. Dann würde sich der Anspruch auf ALG II für Dich und Deine Kinder auf 876,67 € belaufen.

    Der Gesamtbedarf für die Gemeinschaft wäre ja laut Rechner 1336 Euro, davon wurden dann die 700 (-30 für die Versicherung wobei ich mir nicht sicher bin ob das überhaupt abgezogen wird, da er derzeit noch familienversichert ist) abgezogen. Sind 666. 368+150 wären ja nur 518 Bedarf. Sprich Differenz von 182. 666 finde ich halt schon knapp, 876,67 wären ja super.

    Edit: Ich weiß woher die Diskrepanz kommt, ich hab die Unterhaltsvorschusskassenzahlungen vergessen, das sind ja auch 150 pro Kind.
    Rechner sagt 1336 Bedarf, 518 davon sind sein Bedarf, Differenz 182 die ich weniger bekäme (und 147 weil ich nicht mehr als alleinerziehend gelte), richtig?

    Hi,

    folgendes Szenario: Ich (22, arbeitssuchend) will mit meinen beiden Kindern (4 und 5) jetzt bald mit meinem Partner (25, Student) zusammenziehen.

    Was ich nicht verstehe ist wie das ganze dann beim Jobcenter verrechnet wird.

    Wegen den Kindern die wir gemeinsam im Haushalt erziehen zählen wir als Einstehensgemeinschaft, das heißt er kommt in die Bedarfsgemeinschaft obwohl er keinen Hartz IV Anspruch hat, soweit ich das verstanden habe.
    Die Frage ist nur wie sein Einkommen nun verrechnet wird. Kaltmiete+Nebenkosten sind 350+250, also 600 warm. Ich selbst habe nach dem Umzug erstmal garkein Einkommen, mein Partner bekommt 'Unterhalt' von seinem Vater (ohne Bescheid, auf freiwilliger Basis), das sind ca. 700 im Monat mit allem drum und dran.

    Das Jobcenter wird soweit ich das verstanden habe 75% der Wohnungskosten übernehmen, also 450 Euro, richtig?

    Die Frage ist jetzt welche Abzüge ich hinnehmen muss. Als alleinerziehend gelte ich dann nicht mehr, richtig? Also -147 Euro, ok.

    Aber wie ist das mit seinem Einkommen? Wenn ich unsere Daten in die online verfügbaren Bedarfsgemeinschaftsrechner eingebe gehen die immer davon aus, dass mein Partner ebenfalls Hartz IV bekommt und errechnet dann einen Gesamtbedarf und zieht fleißig sein Einkommen ab, aber als Student bekommt er ja kein Hartz IV ab.
    Wenn ich alles so in den Rechner auf hartziv.org eingebe kommt ein Bedarf von 1336 heraus, von denen zieht er dann das volle Einkommen meines Partners ab (-670 Euro, 30 Euro lässt er immerhin :S ) und ich lande dann bei einem Anspruch (inklusive Wohnung) von 666 Euro. Ist das so richtig? Und davon schon 450 für meinen Mietanteil. Muss ich mich wirklich in so eine starke Abhängigkeit von meinem Partner begeben? Der hat auch seine Kosten (250 pro Semester für die Uni, 150 für seinen Mietanteil, Handy, Internet, Strom, ...).

    Edit: Ich weiß nichtmal ob die 666 Euro stimmen! Schließlich hat er im Rechner ja die 600 Euro Miete drin, aber das Amt rechnet ja nur damit 450 übernehmen zu müssen?! Bitte helft mir, ich weiß nicht wie ich das ausrechne, ich will wirklich vorher wissen wie viel Geld uns nachher bleibt...

    Derzeit bekomme ich sehr viel mehr Geld. Ist das wirklich Sinn der Sache? Dafür bestraft zu werden dass wir zusammenziehen und dem Amt die Miete für die zweite Wohnung sparen? Es wäre fast schlauer wenn offiziell in der alten Wohnung bleibe und nur inoffiziell bei ihm wohne und wir die Wohnung quasi für nichts vom Amt bezahlen lassen (und NEIN, das werde ich natürlich NICHT machen! Ich will das Amt nicht bescheißen, ich will das auf dem ehrlichen Weg machen. Aber dass man es machen müsste um nicht in der Armut zu landen ist schon traurig...).

    Hi,

    ich versuche die Situation kurz zusammenzufassen:

    Ich (22), alleinerziehend habe zwei Kinder (3 und 4) und wohne derzeit in Südbayern. Ich habe vom zuletzt 01.10.2016 bis zum 31.07.2017 gearbeitet (halbtags, befristeter Arbeitsvertrag), meine Kinder haben hier einen Kindergartenplatz gehabt der mir das ermöglicht hat. Seit dem 01.08.2017 bin ich arbeitslos.

    Ich werde jetzt zum 01.11.2017 zu meinem Freund (24, Student) nach Nordbayern ziehen. Soweit auch kein Problem, neue Wohnung genehmigt, Umzugskosten natürlich nicht da kein wichtiger Grund für Umzug, aber damit haben wir gerechnet.

    So, jetzt hatte ich aber den Termin zur Besprechung der beruflichen Zukunft beim Jobcenter und nun wollen die, dass ich mich jetzt schon (4 mal pro Monat) bewerbe um wieder einen Job zu finden. Soweit ja auch kein Problem, ist ja fair und ich will auch wieder arbeiten. Aber ich habe derzeit noch keinen Kindergartenplatz. Der (einzige, dörfliche Gegend) Kindergarten in meinem neuen Wohnort hat mir einen Platz ab November/Dezember in Aussicht gestellt, das ist aber noch nicht sicher und man man wird sich noch einmal bei mir melden. Jetzt stehe ich also da, erstmal ohne Kindergartenplatz. Das war dem netten Herren im Jobcenter aber egal. Mein Freund solle sich um die Kinder kümmern (nicht möglich, er ist ja tagsüber auch in der Uni), das wäre nicht sein Problem. Was mache ich jetzt? Bin echt am Verzweifeln. Ich habe niemanden für die Kinder und man kürzt mir das Geld wenn ich mich nicht bewerbe? Einfach bewerben und reinschreiben dass ich noch keinen Platz habe, eigentlich also garnicht kann?

    Grüße