Beiträge von Kloppini

    Ich könnte mir nach der Heirat auch durchaus eine umgehende Prüfung der Unterhaltspflicht
    des Ehemanns vorstellen, um die Leistung zu mindern, oder auch einzustellen. Wenn der
    Verdienst entsprechend hoch ist. Das JC wird das nicht einfach so durchwinken. Das gibt in
    jedem Fall Probleme.

    Wie gesagt, das ist mir völlig klar! Ich würde nur gerne vorher wissen auf wie viel sich das in etwa beläuft... Und da komme ich halt mit seiner Wohnung nicht weiter, in wie weit das berücksichtigt wird oder eben nicht.

    In welcher Ecke Deutschlands wohnst du denn?


    Ich bin auch aus NRW, Ecke Ruhrgebiet.

    Und wie oft seht ihr euch?


    Im Normalfall jedes zweite Wochenende, mal ein bisschen mehr am Stück wenn er Urlaub hat.

    Euch muss klar sein, dass sein Einkommen bei dir womöglich mit angerechnet wird.


    Das ist uns klar!

    Wie teuer sind denn die Wohnungen?


    Meine ist im JC-Rahmen hier bei uns, 400€ warm bei 50m². Seine liegt bei etwa 700€ warm
    in Köln, ein Zimmer, knapp 60m².

    Was verdient er brutto / netto?


    etwa 1800€ / 1200€


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    Grace

    Naja... Wir sind mittlerweile seit fast 13 Jahren zusammen und es wäre für mich, aus persönlichen Gründen, unheimlich wichtig...

    Er ist mit seiner Arbeitsstelle sehr zu frieden. Sollte sich da was ändern wäre er auch bereit sich bei mir in der Ecke 'nen neuen Job zu suchen.
    Dann könnte man auch übers Zusammenziehen nachdenken. Zumal sich dann ja auch nichts ändern würde bzgl der Bedarfsgemeinschaft, richtig? Also ob verheiratet und getrennt lebend oder ledig / verheiratet zusammen lebend? ?(

    Guten Abend zusammen

    Ich habe eine Frage bzgl. der Bedarfsgemeinschaft nach Heirat.

    Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Ich beziehe ALG II, er geht arbeiten. Wir wohnen nicht zusammen und werden dies wohl auch erst mal nicht anders handhaben.
    Das sein Einkommen angerechnet wird ist mir klar. Nur bei der Höhe bin ich mir auf Grund der getrennten Wohnungen nicht sicher. In dem "Hartz 4-Rechner" kann ich ja nur die Ausgaben für eine (meine) Wohnung angeben, nicht aber die für seine, welche er beibehalten wird.
    Werden seine Wohnkosten komplett außen vor gelassen? Dass also von seinem Gehalt diese abgezogen werden und erst DANN wird mit diesem Betrag vom Jobcenter weitergerechnet? Oder ist das "unser Problem" und es wird nicht berücksichtigt? ?(

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!
    Kloppini