Beiträge von BerndS

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

    Person A und B leben seit ein paar Jahren zusammen sind jedoch nicht verheiratet.

    Person A arbeitet und hat 2 Monate lang aufstockend ALG2 erhalten zusammen mit Person B, welche zurzeit arbeitssuchend ist.

    Die beiden wurden von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft behandelt dh das Einkommen von Person A wurde auf B angerechnet.

    Nun hat sich die finanzielle von Person A gebessert und sie ist finanziell dazu in der Lage ihren eigenen Lebensunterhalt problemlos zu bestreiten. Das Einkommen reicht jedoch nicht aus um auch Person B vollständig mit zu finazieren.

    Person A hat keine Probleme damit das sein Einkommen auf Person B angerechnet wird, möchte jedoch nichts von EGVs (Person A hat in den 2 Monaten ALG 2 Bezug keine EGV unterschrieben und keinen VA bekommen) und Maßnahmen wissen, da Person A bereits berufstätig ist und ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren kann.

    Was würdet ihr empfehlen in dieser Situation? Ist es möglich für Person A den ALG 2 Bezug für sich selbst zu kündigen? Angaben zum Einkommen zu machen und auch die Tatsache das dass Einkommen auf Person B angerechnet wird sind in Ordnung.

    Liebe Grüße,

    Bernd.

    Hallo,

    bei selbstständiger Tätigkeit schätzt du dein Einkommen für die nächsten 6 Monate und daraus wird ein Durchschnittseinkommen errechnet welches angerechnet wird.

    Wenn du z.b angibst:

    Januar 500
    Februar 600
    März 200
    April 800
    Mai 600
    Juni 600

    Macht insgesamt 3300 €. Das wird dann durch 6 geteilt also 550€ monatlich wird dir als Einkommen angerechnet und daraus ergibt sich dein ALG2 Bedarf. Mit 100 Euro Freibetrag und den 20% Freibetrag sollten das dann 360€ sein die angerechnet werden von den 550€.

    Nach 6 Monaten musst du Einkommensnachweise erbringen wie deine tatsächlichen Einnahmen aussahen. Hast du mehr erzielt als in deiner Prognose angegeben, musst du zuviel erhaltenes ALG 2 zurückzahlen. Hast du zu wenig angegeben bekommst du eine Nachzahlung.

    Wichtig ist das der komplette Zeitraum von 6 Monaten gilt und betrachtet wird.

    Hallo,

    tut mir leid für die verspätete Antwort aber es war eine Menge zu tun in der letzten Woche bezüglich der Fragestellung, Beratungstermine, Anwalt etc.


    Der Termin fand unter beisein eines neutralen Rechts- Beraters statt und endete mit einem Widerspruch und einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

    Anwalt ist auch bereits informiert und wird sich dem annehmen wenn nötig.

    Hallo,

    ich habe letzte Woche aufstockende Leistungen beantragt da das Einkommen meiner selbstständigen Tätigkeit in diesem Monat nicht ausreichend ist.

    Heute hatte ich Post vom Jobcenter mit der Einladung zur Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme beginnend nächste Woche Montag.

    Wie gesagt, ich bin selbstständig und habe Kunden und auch vertragliche Verpflichtungen diesen gegenüber dh ich habe keine Zeit für eine Vollzeitmaßnahme und bin auch nicht dazu bereit allen Kunden für die nächsten 4 Wochen zu sagen das unser Vertrag hinfällig ist, geschweige denn die daraus enstehenden finanziellen Verluste hinzunehmen.

    Daher 2 Fragen:

    1. Kann ich Wiederspruch gegen diese Maßnahme einreichen? Sie schadet meiner Eingliederung ungemein anstatt ihr zu helfen dh ich habe einen ganzen Monat Verliste durch diese Maßnahme und verliere eventuell sogar Kunden dadurch.

    2. Ich zähle mit meiner Partnerin zu einer Bedarfsgemeinschaft, welche zurzeit aus Therapiegründen nicht berufstätig ist und somit kein Einkommen erzielt. Sollte ich diese Maßnahme verweigern und es zu Sanktionen kommen betreffen diese nur mich oder auch sie?

    Liebe Grüße,

    Bernd.

    Eine Frage hätte ich noch.

    Wir wohnen in einer Wohnung im haus meiner Eltern (Obere Etage wir, untere Etage meine Eltern). Wir bezahlen keine Miete jedoch einen Pauschalbetrag für die Nebenkosten.

    Gibt es hierfür ein spezielles Formular?

    Warum können oder wollen dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen?

    Was ist mit BAföG?

    Wovon lebt die Freundin?


    IdR. liegt der Beitrag für die studentische KK bei etwa 70 € monatlich. Das ist jetzt nicht übermäßig hoch.

    Ich bin ab Oktober kein Student mehr wie oben geschrieben :)

    Meine Freundin ist weiterhin Studentin und finanziert sich über einen 450 Euro Job


    Hallo,

    wie lange lebst Du schon mit Deiner Partnerin zusammen?

    Gruß!


    Schätze 3 Jahre?

    Hallo,

    da ich ab dem 1. Oktober kein Student mehr bin und nicht genug erwirtschafte um den Krankenkassenbeitrag zu bezahlen stehe ich vor der Frage ob ich die Möglichkeit habe ALG2 zu beantragen?

    Zu meiner Situation:

    - Über 25 Jahre alt

    - Ich wohne in einer eigene Wohnung, mit eigener Küche, Bad, Eingang, Klingel etc. zusammen mit meiner Partnerin im Haus meiner Eltern, welche im unteren Stockwerk in einer seperaten Wohnung wohnen. Wir bezahlen keine Miete, beteiligen uns jedoch an den Umkosten (Mündliche Vereinbarung mit Barzahlung). Ein Festnetz-Telefon besitzen wir gar nicht und regeln alles per Handy, können jedoch per W-lan den Internetzugang meiner Eltern benutzen.

    Wir wirtschaften nicht zusammen mit meinen Eltern.

    - Während meines Studium habe ich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet und plane dies auch weiter auszubauen


    Ich habe den Antrag mir bereits angeschaut und hierbei stehe ich vor ein paar Fragen:

    1. Da meine Eltern und wir einen seperaten Haushalt führen gebe ich sie nicht als Bedarfsgemeinshaft an richtig? Muss ich sie denn als Haushaltsgemeinschaft angeben?

    2. Wie ist dasselbe mit meiner Partnerin? Zählt die denn mit mir zu einer Bedarfsgemeinschaft?

    3. Da ich selbstständig bin wurde nach geschätzten Einnahmen gefragt. Wenn diese nun höher oder niedriger Ausfallen als angegeben, wie ist dann der Ablauf?


    Gerade Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft verwirrt mich in der ganzen Situation. Ich habe von Fällen gelesen in denen die Eltern bei über 25 Jährigen zum zahlen herangezogen wurden und das möchte ich meinen Eltern nicht zumuten, gerade nicht für den Krankenkassenbeitrag, was mein Hauptaugenmerk bei dem ganzen Antrag ist.

    Liebe Grüße und danke im vorraus,

    Bernd!


    Edit: Ups, habe gerade erst gesehen das es für Fragen dieser Art ein eigene Kategorie gibt, lässt sich das Thema vielleicht verschieben? Danke und sorry :)