Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Person A und B leben seit ein paar Jahren zusammen sind jedoch nicht verheiratet.
Person A arbeitet und hat 2 Monate lang aufstockend ALG2 erhalten zusammen mit Person B, welche zurzeit arbeitssuchend ist.
Die beiden wurden von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft behandelt dh das Einkommen von Person A wurde auf B angerechnet.
Nun hat sich die finanzielle von Person A gebessert und sie ist finanziell dazu in der Lage ihren eigenen Lebensunterhalt problemlos zu bestreiten. Das Einkommen reicht jedoch nicht aus um auch Person B vollständig mit zu finazieren.
Person A hat keine Probleme damit das sein Einkommen auf Person B angerechnet wird, möchte jedoch nichts von EGVs (Person A hat in den 2 Monaten ALG 2 Bezug keine EGV unterschrieben und keinen VA bekommen) und Maßnahmen wissen, da Person A bereits berufstätig ist und ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren kann.
Was würdet ihr empfehlen in dieser Situation? Ist es möglich für Person A den ALG 2 Bezug für sich selbst zu kündigen? Angaben zum Einkommen zu machen und auch die Tatsache das dass Einkommen auf Person B angerechnet wird sind in Ordnung.
Liebe Grüße,
Bernd.