Beiträge von Piedro

    Du brauchst einen guten, wichtigen Grund um einen Job zu kündigen, sonst gibt es eine Sanktion von 30% über drei Monate. Keine öffentlichen Verkehrsmittel sind ein solcher, eine Viertelstunde durch die dunkle Pampa laufen eher nicht.

    Du könntest dieses Problem deinem Fallmanager schildern und fragen, ob Taxikosten geltend gemacht werden können, wenn kein Bus mehr fährt. Bei deinem Einkommen wird ja ein Teil des Verdienstes angerechnet, wenn die Fahrtkosten von diesem Betrag abgerechnet werden dürfen ist dir geholfen. Dann wird man dich aber fragen wie du das bisher geregelt hast, und das musst du beantworten können.

    Fragen kostet ja nix. Du brauchst die Antwort aber schriftlich.

    Nun behaupten die das Sie den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit nicht unterliegen, kann das sein?

    Jain. Eine Optionskommune regelt alles eigenverantwortlich. Die Fachlichen Hinweise der Arbeitsagentur sind für Optionskommunen nicht verbindlich, bieten aber (meistens) einen rechtskonformen Leitfaden. Verbindlich ist das SGB, und darin sind wichtige Punkte geregelt, die hier greifen: Datensparsamkeit, keine mehrfache Datenerhebung, die tatsächlichen Mitwirkungspflichten. Daran kommt auch eine Optionskommune nicht vorbei. Darüber hinaus gibt es die Rechtsprechung, die durch das Landessozialgericht für das Bundesland, durch das Bundessozialgericht für die Republik verbindlich wird. Hier ist ganz klar geregelt, dass keine Verpflichtung besteht dem Vermieter den Leistungsbezug mitzuteilen und das JC diesen auf keinen Fall kontaktieren darf.

    Es wird langsam mühselig immer wieder zu Antworten und es geht langsam auch ins Geld.

    Da du dazu aufgefordert wirst dieses oder jenes zu tun müssen die Kosten erstattet werden. Dazu musst du die Kostenerstattung beantragen und nachweisen.

    Wie kann man das denn mal zu einem Abschluss bringen von mir aus mit einer Klage.

    In der Regel beginnt der Rechtsweg mit dem Widerspruch. Den kannst du selbst einreichen, du kannst auch einen Anwalt damit beauftragen. Wenn du durch das Warten auf ein reguläres Verfahren beschwert wirst, kann ein Eilverfahren angeordnet werden. Beantragen kannst du das immer, dazu geht mensch zum zuständigen Sozialgericht und schildert die Angelegenheit dem Rechtspfleger, der dann behilflich ist. Je nach Region kann so ein Eilverfahren ruck zuck gehen, in manchen Gegenden wartet der "Kunde" aber auch wochenlang. Wenn sich ein Anwalt des Widerspruchs annimmt kann er das auch gleich regeln. Dazu brauchst du einen Beratungsschein, den du entweder selbst beim Sozialgericht holst oder durch den Anwalt anforderst.

    Frage wäre dann wie lange würde das dauern und müsste ich in dieser Zeit mit Leistungsentzug rechnen.

    Mit dem Widerspruch kann sich das JC drei Monate Zeit lassen. Ein Eilverfahren kann schnell gehen, kann eine Weile dauern.

    Da hier keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen zu erkennen ist und auf einer rechtswidrigen Position beharrt wird, scheint ein Anwalt die beste Option zu sein.

    Gut, eine Einschätzung.

    Wenn du das Geld verballerst um hilfsbedürftig zu werden wird man das mit ziemlicher Sicherheit merken, das wäre unwirtschaftliches Verhalten, dein Antrag würde deshalb abgelehnt. Würdest du das Geld für deine Rückkehr nach D-Land brauchen oder dort noch Schulden zu zahlen haben sähe das wohl anders aus. Bei einem relativ geringen Betrag könnte man deinen Antrag bewilligen und dabei berücksichtigen, dass du erst mal noch Geld zum leben hättest. Könnte. Kommt immer drauf an.

    Du kannst deinen Bedarf errechnen und so erfahren, wie lange du mit diesem Betrag auskommen solltest. Wenn sich dieses Geld dem Ende neigt wäre ein Antrag auf Alg2 zu stellen.

    Ins Schonvermögen wird nicht nur Bargeld eingerechnet, dazu gehören auch Auto, Lebensversicherung etc., alles was sich versilbern läßt.

    Bei EU-Ausländern ist es nicht mehr so einfach wie es das BSG erst vor zwei Jahren gemacht hat, meine zuversichtliche Ansage dazu war leider falsch. Aber da kennt sich Corinna besser aus.

    Gibt es sonst noch Gründe, warum mir das Harz 4 verweigert werden koennte, die euch bis hierhin einfallen?

    Nein.

    Wie sieht es mit ihren Chancen auf Hartz 4 aus?

    Eigentlich gut, aber die Nummer mit diesem Konto ändert das. Sie muss Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen und alle Konten angeben.

    ich weis, das ist Illegal, aber ich würde sagen, dass es die Rückzahlung für frühere Darlehen seinerseits ist, falls Fragen gestellt werden

    Und du erwartest hier eine Anleitung zum Betrug? Dann wirst du enttäuscht.

    Um fünf, halb sechs Uhr aufzustehen ist zumutbar. Das müssen millionen Erwertbstätige regelmäßig. In manchen Regionen gilt auch ein Arbeitsweg von zwei Stunden als zumutbar und viele Pendler haben regelmäßig so einen Arbeitsweg, zwei Mal am Tag. Wenn du übernachten willst wirst du das selbst bezahlen müssen, es würde mich sehr wundern, wenn das JC diese Kosten übernimmt.

    Es gab 3-4 Monate wo Sie bei Ihrer Mutter lebte ohne mich, 3-5 Monate als Ich mit Ihr zusammen bei Ihrer Mutter Lebte.
    4-6 Monate als Sie bei Mir war. dann wieder mal alleine paar Monate, mit mir Bei mir Monate, mit mir Bei Ihr Monate, Wir schwanken so ein wenig.
    Situation ist irgendwie Verschärft weil Ihre Mutter mich wohl nichtmehr da haben will. Sind also Momentan seit 3 Monaten bei mir.

    Ok, du bist nicht der Schwiegersohn erster Wahl. Die Nummer mit dem nicht-zuhause-Wohnen ist ein wenig kritisch... Für die Mutter...

    Jedenfalls war Sie wohl mit 14J. mal wegen Dehydration im Krankenhaus... Zu Wenig Getrunken... Wasser muss Sie sich selbst kaufen, gab also auch Tage an denen Sie es vergas.
    Ich Stelle Ihre Wasserversorgung seit Januar Definitiv dar. Wenn Sie bei Ihrer Mom ist - für welchen Zeitraum auch immer - Hole Ich 6er Wasser und stelle Ihr die. Shampoo und Duschzeugs ebenso. Brot mitunter auch. Weil Ich mir das nicht ansehen will und kann

    Wasser kommt aus dem Hahn, und wer sich bin zum Umfallen dehydriert hat kein materielles Problem. Würde ich mal sagen. Schön, dass du hilfst wo es dringend ist, aber auf Dauer hilft das nicht, zumindest nicht weiter.

    Nichts! Einfach garnichts. Sie Bemüht sich eine Ausbildung zu finden (weiss nich was sie tun soll....). Wird dort aber auch ohne weitere Hilfe zu nichts kommen.
    Qualifizierter Haupt, nahe zu Keine Praktikas, Keine Berufserfahrungen, seit der 9. Klasse raus aus der Schule, Keine Schule bisher mehr von innen gesehen, Auch wenig interesse durch "Druck" ...

    Druck kann demotivieren, und Mamas Ansagen sind ja auch nicht aufbauend. Dagegen wirst du aber nicht ankommen. Auch nicht gegen Depressionen. Das weißt du selbst, gelle?

    Aber vielleicht wird Sie wohl eine 1.Jährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin machen demnächst. Wobei sie dort 17€ für ein Führungszeugniss braucht...

    Das wäre kein Problem, sowas wird, wenn beantragt, aus dem Vermittlungsbudget bezahlt. Sie kann es so beantragen, dass es direkt an die amtliche Stelle geht. Wäre sie denn für Pflege geeignet? Ich habe meinen Zivildienst in der Altenpflege gemacht, das ist ein hartes Brot, nicht nur wegen der harten Arbeit. Aber eine Perspektive ist das.

    Ihr seht, Sie setzt sich selbst Steine in den Weg...

    Das gehört zu diesem Spiel.

    Wie soll Sie denn jeden Monat Bus und Bahn Fahren ohne Geld?

    Das ist ein nachrangiges Problem. Und der falsche Denkansatz.

    3 Monate Später sage Ich zu Ihr, Schau, da ist etwas in XYZ... Ich gebe dir das Busgeld?...
    "Ach nein, Dann muss ich wieder meiner Mutter dieses und Jenes Zahlen und ach und ne das ist zuviel Stress wie soll ich dahin kommen?"
    Geh zur Tankstelle? Bäckerei? ... Nein auch keine Lust.

    Jetzt könnte ich ganz böse sein und sagen: dann sitzt sie noch nicht tief genug in der Dingens. Aber Zynismus liegt mit nicht wirklich. Du hast doch selbst geschrieben, dass hier schon Depressionen im Spiel sind. Jedes Argument die auszuleben zu vertiefen ist willkommen. Und wenn sie tief genug drin sitzt hüpft sie vom Dach, weil das naheliegender ist. Da kommst du bei aller Liebe nicht gegen an, Kollege.

    Also schauen wir mal ganz nüchtern was ist und was geht.

    Sie hat dich und sonst gar nix. Das reicht nicht, weil du nicht mehr als Nothilfe leisten kannst. Sie braucht Hilfe, und die nicht nur bei der Jobsuche. Was kann helfen? Jemand der es ermöglicht ihre Lebenssituation zu verändern, einmal was das Wohnen angeht, einmal was die Depression angeht. Diese Hilfe kann sie nicht beim JC erhalten, weil das nicht die Aufgabenstellung der Grundsicherung ist, respektive in ihrem Alter nicht ohne weiteres eingefordert werden kann.

    Wer oder was kann helfen? Wie gesagt: das Jugendamt ist eine Anlaufstelle. Sprechen hat noch nie geschadet. Das ist eine Perspektive, und eine Perspektive ist mehr als ihr im Moment habt. Geht hin. Schaut was da geht. Und sie braucht jemand, der sie aus ihrem Denk- und Empfingungskreislauf rausholt. Vielleicht kann auch da das Jugendamt helfen und euch weiter leiten. Ansonsten gibt dafür Mediziner. Psychologe hört sich gräuslich an, ich weiß. Ich weiß aber auch wie so jemand helfen kann. Leider - oder zum Glück - auch aus eigener Erfahrung, ich hockte auch schon mal in nem ziemlich tiefen Loch. Nicht (aber auch) durch Pillen, die das chemische Gleichgewicht wieder herstellen, wenn dies das Problem ist, etwa bei einer manisch-depressiven Veranlagung. Manchmal ist das tatsächlich nötig. Vor allem aber durch Zuhören und gezielte Fragen. Das Antworten auf die richtigen Fragen bricht Teufelskreise im Denken auf. Bringt Menschen dazu Antworten geben, die sie sich selbst einfach nicht gönnen. Und nicht zuletzt: wenn das angebracht ist kann er attestieren, dass sie aus den bisherigen Verhältnissen raus muss. Dann ist mehr Hilfe möglich als jetzt, was zB eine Wohnung angeht. Dann hätte das Jugendamt auch kaum noch Spielraum.

    Kann sie sich / Soll sie sich (Tochter) eine Wohnung Suchen? In ein Hotel ziehen?

    Nee, das geht so nicht. Sie muss sich einen Auszug genehmigen lassen, sonst kriegt sie die Unterkunft nicht bezahlt. Und Hotels kosten richtig, auch die schäbigen, das muss man sich erst mal leisten können.

    Was du da schreibst hört sich so an, als wäre das Jugendamt wirklich die richtige Anlaufstelle. Das kann unterstützen, auch bei der Genehmigung auszuziehen, auch bei einer Unterbringung von Heranwachsenden. In manchen Gemeinden gibt es auch Hilfe bei privaten Vereinen, der Caritas, der Diakonie.

    Diese Abwärtsspirale ist total angekommen!

    Ja, so liest sich das. Um so wichtiger ist es Hilfe zu kriegen, nicht nur in Sachen Kohle. Da kann ein Psychologe nicht schaden. Auch der könnte helfen, wenn er feststellt, dass dieses Umfeld ihrer geistigen und körperlichen Gesundheit schadet. Vor allem könnte er ihr mental wieder auf die Beine helfen. Am besten beides zusammen.

    Schreib mir doch mal wo ihr lebt. Die beiden Sprechblasen unter dem Beitrag ist für private Konversation.

    Richtige Depressionen muss man ernst nehmen. Leider stehen sie einem Schritt in Richtung professioneller Hilfe oft im Wege, da kommst du dann ins Spiel. Nimm sie an die Hand. Aber nicht als Schwarzer Ritter, der gegen Systemwände anrennt und auf bestehende Regelungen abdingst. Das bringt nix und hilft ihr nicht. Dass alles Kxxx ist hat sie ja schon gemerkt, dafür braucht sie dich nicht.

    Kann passieren, wenn sich das überschneidet. Auch das Internet hat ein Nirvana...


    Ich schrieb:

    So lächerlich finde ich das nicht. Diese Situation ist für das Mädchen übel. Im Regelsatz ist zB ein Anteil für Kleidung, einer für soziale
    Teilhabe, für Verkehr... Das sollte der Tochter auch zur Verfügug stehen. Den vollen Regelsatz einstreichen und dann nicht mal die
    Grundbedürfnisse wie Nahrung und Kleidung zu decken ist mal zumindest unlauter.

    Allerdings dürfte es schwierig sein dagegen vorzugehen. Das JC ist aus den bereits genannten Gründen die falsche Anlaufstelle, und eine Systemdiskussion müssen wir an dieser Stelle nicht führen, das bringt nix. Die Rechtslage ist wie sie ist, beim JC kommt ihr da nicht weiter.

    Unterstützung könnte es vielleicht beim Jugendamt geben. Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.

    Danke Piedro. Toll, das Du so intensiv recheriert hast. Deine Infos kommen meinen Vorstellungen doch schon näher und decken sich auch mit der mündlichen Aussage meiner SBin.
    Habe auch schon einige Einträge im Netz gefunden, aber wie du selbst schon festgestellt hast, von der Anzahl nicht repräsentativ und zu einseitig. Deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt, um eventuell auch noch andere bzw. mehr Berichte zu erfahren, um überhaupt mal ein umfassenderes Bild zu bekommen.

    Bei den üblichen Verdächtigen lässt sich immer Kritik finden, wenn man in Foren sucht. Hier nur das, was ich beschrieben habe. Das ist ein gutes Zeichen, weil positives eher selten mitgeteilt wird.


    In Bewerbungscoachings wurden meine Bewerbungsunterlagen von den Trainern bislang für gut befunden (bis auf kleine Verbesserungsvorschläge, die ich auch übernommen habe).

    Dann stellt sich die Frage wieso du das überhaupt machen sollst. Aber sieh es so: ein guter Coach stellt schnell fest, dass du keinen Bedarf hast und kümmert sich um das, was dich weiter bringen kann. Die Module scheinen flexibel zu sein und werden nicht nach Lehrplan durchgezogen, weil ein Dozent dafür bezahlt wird 20 Leute gleichzeitig zu dingsen, von denen sich mindestens die Hälfte bestenfalls langweilt.

    Negatives Denken, so wie es mir hier von dem einen oder anderen unterstellt wird, ist nicht angeboren, sondern vielmehr erworben.

    Erworben würde ich das nicht nennen. Klar wirken sich negative Erfahrungen aus, auch auf das Denken. Wäre schlimm wenn nicht, es ist ein Merkmal von Intelligenz aus negativen Erfahrungen die Schlüsse zu ziehen, die einen vor weiteren Erfahrungen dieser Art schützen. Aber da kann auch recht bald mal das werden was man einen Mindfuck nennt, und wenn man das nicht in den Griff kriegt, vielleicht nicht mal bemerkt, wird sich das negativer aus als die gemachten, schlechten Erfahrungen.

    Du hast also nicht nur die Chance mal eine gute Erfahrung zu machen, das ist dann auch eine Gelegenheit für etwas Mentalhygiene.

    Was du Grace nicht klar beantwortet hast war die Frage mit der Rechtsgrundlage. Wenn eine Sanktion in Aussicht gestellt wurde fängst du dir auch eine, wenn du da nicht hin gehst, abbrichst oder irgendwas vereitelndes aufführst. Wenn keine dabei war und nichts in der EGV vereinbart wurde sieht die Sache anders aus.

    Wie ich dich verstanden habe - und wie sich der Träger darstellt - beruht die Teilnahme auf Freiwilligkeit. Der zeitliche Aufwand hält sich in Grenzen und scheint angenehm verteilt zu sein. Diese Maßnahme könnte tatsächlich sinnvoll sein, auch, wenn du in Sachen Bewerbungsunterlagen, Gesprächsführung etc. keinen Support brauchst. Auf jeden Fall ist es eine Chance, und nach drei Jahren beim JC ist das doch immerhin etwas.

    Im Netz lässt sich nix negatives finden. Nur eine Person bemängelte, die Ausbildung zum Bühnembildner wäre in einer Privatschule besser gewesen. Sowas aber auch.

    In einigen Foren wurde die schiere Existenz dieses Angebot bemängelt und über den Verdienst spekuliert, das war's aber auch schon. Es ist ein niederländisches Modell und wird, soweit ich das verstehe, ohne den üblichen Sanktionszwang angeboten. Das scheint vom Träger so gewollt zu sein.

    Wenn du ohne Sanktionsandrohung antrittst müsstest du, falls das nix ist (und du einen nachvollziehbaren Grund dafür nennen kannst) auch unbeschadet wieder raus kommen. Vorausgesetzt du unterschreibst da nix, was dich bindet oder bei Ausfall haftbar machst.

    Unterschreiben musst du eh nix, ausser die Kenntnisnahme der Hausordnung, Übernahme von Ausstattung und dergleichen.
    Streng genommen musst du auch deinen Lebenslauf nicht vorlegen, aber das wäre kontraproduktiv, wenn das sinnvoll sein soll. Musst du selbst wissen, der Lebenslauf kann dort auch erarbeitet werden.

    Alles in allem hört sich das an den verschiedenen Standorten ganz gut an. So zeigte sich (angeblich) ein SB enttäuscht, weil der "Kunde" nicht an eine ZAF vermittelt wurde. Nach der Selbstdarstellung des Trägers stehen die Interessen des "Kunden" im Vordergrund.

    Also sei einfach aufgeschlossen, suche deine Chance, schau ob dir das weiter helfen kann etwas in deinem Bereich zu finden. Ein paar Daumen werden ja schon für dich gedrückt. Und melde dich ruhig wieder um zu berichten, egal ob das gut oder übel wird.

    Es wird eine Weile dauern, bis der DBA tätig wird. Erst fragt er ja auch noch die Position des JC ab.

    Du solltest dem JC mitteilen, dass alle leistungsrelevanten Angaben vorliegen. Am besten selbst hin bringen und freudlich fragen, ob dein Antrag jetzt bearbeitet wird oder nicht. Sollte es da nicht weiter gehen sprich beim Teamleiter vor. Und nimm einen Beistand mit, das wäre in dem Fall mehr als ratsam.

    Ich schicke dir ein Link per PN, da findest du vor Ort Unterstützung.

    Nach meinem Verständnis gehört das zur KdU. Das ist jedoch kommunal geregelt. Diese Kosten sind unmittelbar mit dem Eigentum verbunden und unvermeidbar (ihr brauch ja Wasser). Die Forderung wird von der Kommune erhoben, die auch die KdU trägt.

    Einfach beantragen, die Forderung belegen, das müsste problemlos durchgehen.

    Hallo,

    nein. Für die gibt es die Hochzeit. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war nur für gleichgeschlechtliche Paare bestimmt, die bis dato nicht heiraten konnten. Das ist ab 1. Oktober abgeschafft und der § 3 (3) im entsprechenden Einführungsgesetz schließt die weitere Möglichkeit vonm neuen Lebenspartnerschaften aus.
    Gruß!

    Alles klar, das habe ich jetzt mit Österreich durcheinander gebracht. (Dass die mal weiter vorn sind...) Bin wohl noch immer nicht ganz angekommen... Sorry. In Deutschland ging das nie für gleichgeschlechtliche Paare, und jetzt geht's gar nicht mehr. Hast recht.

    Hallo,

    mal abgesehen davon, daß ich hier nichts von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lese, ist mit Einführung des Rechts auf Ehehschließungen die Eintragung als Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich - weil sie schlicht nicht mehr notwendig ist.
    Gruß!

    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft (so heißt das richtig) gibt es auch zwischen Heteros. Daran hat sich auch nichts durch die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe nichts geändert, so weit ich weiß. Es gibt rechtliche Unterschiede zur Ehe, zB in der Erbfolge oder im Adoptionsrecht.

    Das ist zwar noch aus 2012, aber ich wüsste jetzt nicht, dass sich da die Rechtslage geändert hat. Es ist eine Rechtsform die neben der Ehe jedem offen steht.


    Die außereheliche Lebensgemeinschaft bildet für viele Paare die Vorstufe für eine Ehe (vielleicht) in der Zukunft. In diesem Artikel werden die wichtigsten Rechtsinformationen für diese Lebensform dargestellt.

    Die Einstufung beruht allerdings oft auf einer Einschätzung des JC. Das muss nicht bedeuten, dass ihr eine seid.

    Ich schreibe dazu später gern mehr, jetzt muss ich mich erst mal um Kunden kümmern. Sorry. Bis dahin kannst du ja schon mal verraten ob die Freundin in der gemeinsamen Wohnung ein eigenes Zimmer haben wird. Und ob du bereit bist rückhaltlos mit deinem Vermögen für sie einzustehen, ganz offiziell. (In dem Fall rate ich gern zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, so hättest du wenigstens den Steuervorteil, den der Gesetzgeber für diese Art der Einstandsgemeinschat vorsieht, nicht nur die Nachteile, die dir das SGB aufnötigt.)

    Es ist schon klar, dass LSG-Urteile nur im jeweiligen Bundesland verbindlich sind. Hier in HH und Berlin-Brandenburg. Aber beide Urteile berufen sich auf das BSG-Urteil, in dem zwar um Kleidung für gewachsene Kinder ging, aber in dem klar gesagt wird das Wachstum der Kinder sei vorhersehbar, eine Erstausstattung sei jedoch zu gewähren wenn der Bedarf nicht vorhersehbar – also auch nicht im Regelsatz berücksichtigt – ist. DAS ist hier der Fall.


    Zu den außergewöhnlichen Umständen zählten zB eine Gewichtszu- oder Gewichtsabnahme oder eine unzureichende Bekleidungsausstattung nach einer Haft oder Wohnungslosigkeit.


    Weiters gibt es einige Weisungen von JC, die natürlich auch nur für dieses gelten, aber in ihrer Aussage durchaus übertragbar sind, zB des Rhein-Sieg-Kreises und Hamm. In etwa gleich lautend:

    Eine pauschalierte Erstausstattung kommt z.B. in folgenden Fällen in Betracht:
    Neuausstattungsbedarf z.B. nach krankheitsbedingtem plötzlichem erheblichem Gewichtsverlust oder krankheitsbedingter plötzlicher Gewichtszunahme in erheblichem Umfang. Als erheblich gelten Veränderungen ab 2 Kleidergrößen.


    Demnach müsste der Gewichtsverlust nachgewiesen werden (nicht dessen Ursache), damit die Erstausstattung pauschal gewährt wird. Das wäre zB durch einen Hausbesuch und das Sichten der vorhandenen Kleidung möglich, genau das müsste meiner Meinung nach geschehen. Der SB begnügt sich jedoch festzustellen, dass der Gewichtsverlust für ihn nicht nachvollziehbar sei und sieht darin einen Ablehnungsgrund.

    Wird nun stattdessen ein Darlehen beantragt müsste der Bedarf ebenfalls nachgewiesen werden. Genau das gleiche Problem, die Situation wäre vom SB nicht "nachvollziehbar". Es könnte natürlich sein, dass jetzt eine Bedarfsprüfung stattfindet und das Darlehen gewährt würde. Es ist ja so einiges möglich. Dann müsste diese Erstausstattung vom Regelsatz abgestottert werden. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, meine Meinung. Außerdem hätte der SB bei "pflichtgemäßem Ermessen" darauf hinweisen müssen, dass ein Darlehen gewährt werden kann. Da dies nicht geschehen ist halte ich es für wahrscheinlich, dass ein Darlehen ebenfalls abgelehnt würde.


    Fragen an Grace: in wie weit ist das SGB hier eindeutig, wenn bereits zwei LSG ihre Urteile aus dem Gesetzestext abgeleitet haben? Gibt es da was zum nachlesen?


    Und wieso besteht keine Eilbedürftigkeit wenn man keine passende Kleidung hat, einem die Hose vom Hintern rutscht undmensch mit Klamotten rumrennen muss dieetliche Nummern zu groß sind? Wenn ich mir vorstelle meine Hemden wären für jemanden mit fast 35 Kilo mehr auf den Rippen, in meine Hosen würde ich zweimal reinpassen - für menschenwürdig halte ich das nicht.


    Der zitierte Text vom Herrn Thomé bezieht sich auf Hausrat. Es gibt einen weiteren, in dem ebenfalls gesagt wird:


    Denkbar ist auch, dass extreme krankheitsbedingte Gewichtsveränderungen einen entsprechenden Bedarf auslösen. In solchen Fällen beschränkt sich der unmittelbare Bedarf allerdings auf einen überschaubaren Zeitraum, das heißt, es muss nicht sofort der gesamte Bedarf sowohl für die warme als auch für die kalte Jahres-zeit gedeckt werden. Die Beihilfebeträge (unten) sind jeweils für ein ganzes Jahr bemessen. Bei einem akuten Bedarf sind insofern 50% des jeweiligen Jahresbedarfes angemessen.

    Alter Link aus 2011 ohne Beachtung der jetzigen Gesetzgebung

    Auch bei hartz.info ist das ein Grund für einen Antrag auf Erstausstattung, eine entsprechende Antragsformulierung hat Ottokar hier hinterlegt:

    Zitiert ohne entsprechende Nutzung der Zitat-Funktion

    Ich würde als Betroffener so vorgehen: mit einem kompetenten Beistand das Gespräch mit dem Teamleiter des SB suchen, mit der erklärten Absicht ein Widerspruchsverfahren zu vermeiden, andernfalls zu widersprechen und wegen der Dringlichkeit das SG zu bemühen. In einer Optionskommune würde ich mich an den Bürgermeister/Landrat wenden und um Abhilfe bitten, möglichst in persönlicher Vorsprache, um meine Garderobe vorzuzeigen. Außerem würde ich bei der lokalen Presse nachfragen ob die Angelegenheit einen Bericht wert sei.

    Bitte auf ordnungsgemäße Verlinkung mit Text achten
    und die Zitat-Funktion mit Quellenverweis benutzen!

    Es wird ein detailliertes Attest benötigt von einem Facharzt, der eine organische
    Ursache für den Gewichtsverlust feststellen muss. Seelische Ursachen werden nicht
    anerkannt, weil es ja weiterhin dazu kommen kann und ein Antrag dem Nächsten
    folgt.

    Ich sehe für einen Eilantrag keine Erfolgsaussichten. Jedenfalls nicht unter
    den jetzigen Bedingungen. Solange keine verzehrende Krankheit im Spiel
    ist, kann das allerhöchstens als Darlehen gewährt werden. Wenn überhaupt!

    Warum meinst du, dass Gewichtsverlust aufgrund psychischer Ursachen nicht anerkannt würde?

    Warum sollte keine Eilbedürftigkeit bestehen, wenn die besondere Lebenslage zwar eindeutig vorliegt, aber nicht medizinisch begründet wurde?

    Das Problem ist, dass Urteile des LSG Hamburg z.B. in München keine Relevanz haben. Man könnte höchstens im Widerspruch darauf hinweisen, dass man notfalls gewillt ist zu klagen und es ähnliche Urteile zu Gunsten des Leistungsberechtigten gibt. Hierzu sollte man aber mehrere Urteile aufführen und auch die Umstände der Urteile kennen.

    Wenn dringend Kleidung benötigt wird, sollte man meiner Meinung nach Antrag auf ein Darlehen stellen. Soll nicht heißen, dass man den Antrag auf Erstausstattung nicht weiter verfolgt bzw. keinen Widerspruch einlegt.

    Es gibt ein ganz ähnliches Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, und beide berufen sich auf ein BSG-Urteil in dem es um Kleidung für gewachsene Kinder ging. Da wurde festgestellt, dass der Bedarf durch Wachstum bei Kindern im Regelsatz berücksichtigt sei und eine Erstausstattung nur in Frage käme, wenn die Änderung der Statur nicht vorhersehbar sei. In keinem Urteil wurden (un)statthafte Gründe für einen Gewichtsverlust definiert. Das Gesetz sieht auch nicht vor festzustellen, warum besondere Umstände eingetreten sind, lediglich ob.

    Ein Darlehen wäre eine Möglichkeit, aber wenn das in Anspruch genommen wird es keine nachträgliche Erstausstattung geben, da der Bedarf ja durch das Darlehen gedeckt wurde. Dazu gibt es einige Urteile aus verschiedenen Bundesländern, die alle den gleichen Tenor haben: Zuschuss wäre richtig gewesen, aber wird ja jetzt nicht mehr gebraucht.

    Naja, falls Bewerbungen anstehen ist das natürlich nicht gut so aufzutreten. Grundsätzlich stimmt es schon, dass die Vermittlung mit der
    Leistungsabteilung nix zu tun hat, aber wenn von dirVorstellungsgespräche erwartet werden sollte man da schon behilflich sein.


    Meines Wissens brauchst du nichts belegen. Wenn der Anspruch festgestellt wurde muss ausgezahlt werden. Wenn du das Geld dann für was
    anderes verwendest hast du halt keinen Anspruch auf abermaligeUnterstützung. Man könnte, wenn das nachgewiesen wird, auch von Leistungserschleichung ausgehen. Aber das ist bei dir nicht Thema.

    Dein Vermieter muss gar nichts ausfüllen. Zum einen musst du dem gar nicht mitteilen, ob du im Leistungsbezug bist, zum anderen wäre er nicht verpflichtet irgendwelche Formulare auszufüllen.

    Klug wäre ein Untermietvertrag. Dazu brauchst du formal die Erlaubnis des Vermieters, aber das JC geht es nix an ob du die hast oder nicht.

    Mir stellt sich erst mal die Frage, wie alt die Freundin ist. Unter 25 ist das ja nicht ganz so einfach, wenn es dafür keinen zwingenden Grund gibt. Also klären wir erst mal das.

    Das siehst du schon richtig. Natürlich müssen Angaben geprüft werden, das JC soll ja kein Geld an Leute verschenken, die keinen Anspruch darauf haben. Der Wortlaut lässt allerdings befürchten, dass man vor allem daran interessiert ist diesen Anspruch zu negieren. Das JC ist in der Beratungspflicht und hätte dir sagen müssen welche Belege sie erwarten und welche Möglichkeiten der Beweisführung du hast.

    Wie gesagt: ob dein Gewichtsverlust von einem SB nachvollzogen werden kann ist völlig wurscht. Es muss festgestellt werden ob er stattgefunden hat. Natürlich kann jemand, auch ein Arzt, der dich zum ersten mal sieht, das nicht bezeugen.

    Wie stehts denn mit dem Menschen, der in der Arbeitsvermittlung für dich zuständig ist? Es wäre das einfachste den mit ins Boot zu holen. Der verfolgt andere Interessen als jemand, der nur möglichst wenig Geld auszahlen soll. Und wenn der dich schon länger kennt ist das doch ein wirklich cooler Zeute. Oder der Vermittler, der vorher zuständig war... Beistand aus dem eigenen Haus ist oft sehr wirksam.

    Erst mal ruhig bleiben, das ist ein recht kleines Forum, da geht das mit den Antworten nicht so schnell wie anderswo, dafür wird hier in der Regel auch kein Bullshit erzählt.

    Die Begründung ist allerdings Blödsinn. Ob ein SB deinen Gewichtsverlust nachvollziehen kann ist völlig wurscht. Und die beantragte Leistung entspricht dem SGB, ob dem zweiten oder einem anderen Buch kann ich dir auf die Schnelle nicht sagen.

    Die kennen dich da doch auch schon länger, oder nicht? Wann hast du denn deinen Fallmanager (Vermittler) das letzte mal gesehen? Der müsste doch mitgekriegt haben, dass du weniger geworden bist. Und der dürfte auch ein Interesse daran haben, dass du bei Bewerbungen nicht die Hose festhalten musst... Vielleicht würde der dich unterstützten, wenn du dich mit ihm in Verbindung setzt?

    Vor Montag kannst du sowieso nix beim JC einreichen, also erst mal abwarten was da noch kommt.

    Fristmäßig hast du noch genug Zeit dagegen vorzugehen, aber das hilft dir in deiner Lage ja auch nicht weiter.

    Ich biete dir noch mal an bei uns anzurufen, die Nummer hast du in deinem Postfach, ganz oben unter Konversation. Nur keine Scheu, ich beisse nicht durchs Telefon. :saint: Meine Mitbewohnerin regt sich gerade fürchterlich auf, weil dir nicht geholfen wird. Kannst auch mit ihr reden, wenn dir das lieber ist.

    Hallo,

    es ist wirklich schockierend wie manche xxx mit ihren "Kunden" umgehen.

    Es gibt Urteile zu dieser Problematik, zB vom LSG Hamburg.

    Aus dem Urteil des LSG Hamburg (Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 27.10.2011, - L 5 AS 342/10)
    Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen
    Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen – im Gegensatz zu
    Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung
    angewiesen sind – nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen.

    Lade bitte mal den Bescheid anonymisiert hoch, keine Namen, Tel.Nr. usw. Bei dem Widerspruch können wir helfen. In deiner Situation solltest du ein Einlverfahren anstrengen, und das am besten mit anwaltlicher Unterstützung.

    Natürlich dauert auch das, und so wie sich das hier liest brauchst du recht bald was gescheites zum Anziehen. Ich biete dir an mich zu kontaktieren. Ganz oben in der Leiste ist das Feld Konversation. Klick. Ruf einfach an.

    Danke für deine Tipps. Ob es nun das Jobcenter ist, oder ein BLUTSAUGENDER Cheff. Im endeffekt entscheidet immer ein anderer über uns. Natürlich wenn man vom VOLK ist(Angehöriger des Proletariats). Auch mit einem JOB hat man keine eigene Entscheidungen. Aber wie gesagt: Ich danke euch für eure hilfe. Ich spreche das lieber am montag mal mit dem Berater. Mal sehen was der sagt.

    Kollege, in einer Gesellschaft ist man immer auch fremdbestimmt. Sogar wenn du dich selbstständig machst und dein eigenes Ding durchziehst bleibst du fremdbestimmt. Und nicht alle Chefs sind Blutsauger, nicht alle SBs sind xxx.

    Letztlich bist du es trotzdem selbst, der entscheidet. Kluge und durchdachte Entscheidungen sind vorteilhaft.
    Rede mal mit deinem Doc. Wenn dich diese Maßnahme so runter zieht und fertig macht hast das doch Gründe außerhalb der Rhetorik, oder nicht?

    Wenn du zum JC gehst nimm jemanden als Beistand mit, der das Gespräch mitschreibt. Besser ist das.

    ist mir nicht entgangen. Aber könnte es sein, daß Dir entgangen ist, daß schon bei einer ersten Maßnahme zum Mittel einer Krankschreibung gegriffen wurde, was vielleicht eine aktuelle Lösung sein könnte, aber nicht ständig wiederholt werden kann?

    Es gibt bisher nur eine Maßnahme.

    Deine "Ratschläge" sind zwar immer wieder putzig - zeugen aber nicht gerade von Weitsicht, vorausschauendem Denken oder der Realität.

    Irgendwann machst du dir dann auch mal die Mühe solche Aussagen zu belegen und auf polemische Vokabeln oder Satzzeichen zu verzichten.

    Ich habe eindeutig zu einem Gespräch mit dem Jobcenter geraten.

    Und ich mit einem Gespräch mit dem Doc, weil das nicht so leicht nach hinten los gehen kann.