Also erstmal, damit kein falscher Eindruck entsteht:
Ich möchte niemanden anstiften falsche Angaben zu machen oder gar einen Meineid zu leisten. Irgendwie klingt das hier so. Ich habe eingangs geschrieben, dass die Betroffnen sich selbst als Einstandsgemeinschaft definieren können, wenn sie eine sind. Wenn sie das nicht tun muß man diese Einstufung nicht hinnehmen.
Ich habe der Annahme widersprochen, dass das Zusammenleben mit Kindern im Haushalt ein Beleg für eine BG ist. Das steht so nicht im Gesetz. Wenn es keine gemeinsamen Kinder sind, ist das kein Beleg. Auch Menschen mit Kindern können mit anderen Kindern in eine WG ziehen, ohne diese gleich zum Teil der eigenen BG zu machen.
Ich habe der Annahme widersprochen, dass nach einem Jahr des Zusammenlebens eine BG vorliegt.
Beides habe ich begründet und ich denke, das war so weit auch korrekt. Zumindest hat das keiner richtig gestellt. "... wegen der Kinder" stimmt halt so nicht.
Das "gebetsmühlenartige" Vorbringen liegt an der Materie. Die Vokabel ist abwertend und, wie ich finde, unangemessen. Auf den gleichen Sachverhalt gibt es nun mal oft die gleiche Antwort. Daran ist nichts schlechtes.
Ob "das Amt" etwas akzeptiert oder nicht sei dahin gestellt, richtig ist wohl, dass man sich eventuell in einem Widerspruchsverfahren wehren muss. Die Erfolgsaussichten auf dem Rechtsweg sind allerdings nicht so schlecht wie dargestellt, da muss man sich nur mal die Statistik anschauen.
Richtig ist, dass die Beweislast umgekehrt wurde und der Beweis für das Nichtvorhandensein einer BG beim "Kunden" liegt. Dazu gibt es nur eine Möglichkeit, und das ist die eidesstattliche Erklärung. Dieser Beweis muss dann wieder vom JC widerlegt werden, was diesem weit schwerer fallen dürfte, wenn da kein linkes Ding gedreht wird.
"Leider werden dennoch immer wieder andere Meinungen gepostet - die aber dann weder mit der Gesetzes- noch mit der Rechtslage zu tun haben."
Dann wäre es doch wirklich hilfreich die Gesetzes- oder Rechtslage auszuführen oder zu verlinken, damit man diese "Meinung" ändern kann. Die bloße Behauptung, etwas entspräche nicht der Rechtslage ist da nicht hilfreich.
Ich halte viel mehr die Behauptung, dass es sich da um "sehr wenige Fälle" handelt, die der Annahme einer BG erfolgreich entgegen treten konnen, für unzutreffend. Das belegen zahlreiche Urteile, die jedoch alle vor den "Rechtsvereinfachungen" gesprochen wurden, aber überwiegend den gleichen Tenor haben. Weitere Informationen dazu lassen sich auf der Seite der Arbeitsagentur finden. Letztlich wissen wir alle nicht, wie viele Menschen sich gegen diese Einstufung durch das JC wehren und wie viele davon Erfolg haben.
Aber wenn die beiden sich als Einstandsgemeinschaft verstehen ist ales gut. Nicht gut sind einige Behauptungen, die hier zum Thena BG getroffen werden.
Das sollten wir vielleicht mal in Ruhe betrachten, in einem eigenen Thema.