Beiträge von Piedro

    De nada. Wenn was nicht rund läuft meldest du dich wieder. Grundsätzliche Infos zu den meisten Themen findest du auch hier: https://www.hartziv.org/ .

    Nebenbei: das letzte mal, als ich mit sowas zu tun hatte, wollte der SB nicht die berufliche Situation besprechen, sondern einen EGV vereinbaren, weil ihm das seine Wiedervorlage im System sagte. Auch das ist nur mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erlaubt. Er war ziemlich erstaunt, dass er das gar nicht durfte. Denn sie wissen oft nicht was sie tun...

    Ansonsten: immer cool und freundlich bleiben, lass dir nix erzählen und mach dich immer schlau ehe du was unterschreibst oder wegschickst.

    habe mich vor 2 wochen ca. arbeitslos gemeldet

    Dann hat sich dein Leistungsanspruch im September geändert. Eventuell gibt es noch Stress, wegen des Jobverslustes und wegen der verspäteten Änderungsmitteilung. Dann schaun wir mal was dir geschrieben wird und wie damit umzugehen ist. Zum Glück gibt es hier ein paar kompetentere User als mich, die werden dir dann schon beistehen.

    Du musst es wissen. Da sind Zimmer bei, die man auch für kurze Zeiträume mieten kann. Aber wenn du meinst eine Notunterkunft sei besser als das drücke ich dir die Daumen.

    Es gibt einige Stellen vor Ort, die bei dem Thema hilfreich sein können. Vermutlich kennst du diese auch und weißt, wie du Kontakt aufnimmst.

    Trage die Nebenkosten in das Blatt zur KdU ein, du musst aber auch einen Nachweis erbringen, etwa über den Mietververtrag, oder eine entsprechende Vereinbarung.

    Gilt dieser Pauschalbetrag auch für Strom? Dann darf das JC keinen Fantasiebetrag für Haushaltsenergie rausrechnen, da die KdU durch solche Pauschalvereinbarungen sowieso geringer sind als üblich.

    Nein. Schon das Besprechen der beruflichen Situation ist kein zulässiger Meldegrund, wenn das nicht konkretitisert wird. In der Regel ist diese berufliche Situation bekannt, Veränderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden, hat sich nicht geändert ist die Situation bereits besprochen. Gibt es vermittlungsrelevantes zu besprechen ist das als Meldegrund mitzuteilen. Und die Mitwirkungspflicht zum Wahrnehmen von Meldeterminen gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, dazu zählst du vorrübergehend nicht, wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen und deshalb eine Überprüfung veranlasst wurde.

    Du solltest allerdings ein Schreiben auf den Weg bringen in dem du freundlich daran erinnerst, dass deine Erwerbsfähigkeit noch nicht festgestellt wurde und ein Besprechen deiner aktuellen, beruflichen Situation, die unverändert und deshalb bekannt ist, nicht sinnvoll ist. Bitte untertänigst um die Rechtsgrundlage, falls das JC dies anders sieht.

    Kleiner Hinweis von mir:

    Wenn der Hauptmietvertrag auf beide läuft, wird die ganze Sache nicht ganz so einfach.

    Ich ahne da eher Probleme hinsichtlich der bisherigen Kommunikation mit dem JC... Auf jeden Fall zu wenig Information. Kann ja eine 10er WG mit zwei Hauptmietern sein oder sonstwas. Schaun wir mal. Ich begebe mich jetzt gen Westen.

    Hallo du.

    Hast du deinen Jobverlust gemeldet? Hört sich nicht so an, dazu bist du aber verpflichtet. Hole das dringend nach, weise auf deine Probleme hin und lege das Attest vor. Empfangsbestätigung nicht vergessen!

    Das musst du nicht zwingend selbst tun, aber das muss sein.

    Rückwirkend dürfte schwierig werden, ich glaube nicht, dass du da Chancen hast. Vielleicht wissen andere das besser, abwarten.

    Ok, langsam.

    Du bist also gerade erst umgezogen.

    Umzug mit Genehmigung des JC? Genehmigter Umzug? Erste Wohnung? Eigenes Zimmer?

    BG mit 0€ angerechnet? Hä? Warst du bisher eine eigene BG? Bei den Eltern gelebt?

    Zwei Personen im Mietvertrag, bist du eine davon? 2-er WG mit gemeinsamem Vertrag? Oder hast du einen Untermietvertrag mit den Hauptmietern?

    Mit welcher Begründung war der letzte Bewilligungsbescheid so befristet?

    Wer ist "aller"?

    So kann ich dir nur sagen, dass die Vorlage der Kontoauszüge Dritter nicht zu deinen Mitwirkungspflichten gehört und du kein Recht hast diese Daten von anderen einzufordern und/oder weiter zu leiten, wenn ihr nicht schon eine BG seid. Das wissen die auch im JC, also läuft da auf jeden Fall was schräg.

    Ich bin gleich weg, werde dir also erst morgen Nachmittag antworten. Genug Zeit das zu sortieren. Kann auch nix schaden den Schrieb einzuscannen oder zu fotografieren und hier einzustellen, aber unbedingt anonymisiert: keine Namen, Tel.nr. und dergleichen, sonst landet das gleich wieder in der Tonne. Dazu schreibst du mir am besten mal per PN wo das Drama stattfindet, ein cooler Beistand kann auf keinen Fall schaden, vielleicht gibt's da ja wen.

    Wenn du willst können wir dann morgen auch mal telefonieren wenn noch was unklar ist.

    Wählen gehen nicht vergessen.

    Servus Basti, bitte Piedro, mit butterweichem D und einem schnuckeligen, stummen "J" nach dem I, nicht Pietro mit T wie Trottel. :)

    Du lebst in einer WG. Supi. In Untermiete oder mit im Hauptmietvertrag? Ist eigentlich wurscht, aber immer gut zu wissen. Untermietvertrag eventuell pauschal, also inklusive Nebenkosten? Dann darf dir nix weiter abgezogen werden, etwa ein ausgedachter Betrag für Energie. Wird gern getan, ist aber rechtswidrig.

    So lange das JC nicht blöd anfragt wegen BG brauchst du dir da keinen Kopp machen. Wenn die Vermutung im Raum steht teilst du halt mit, dass du mit deinen WG-Mitbewohnern nicht in einer Einstandsgemeinschaft lebst, sondern nur für dich wirtschaftest. Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft und aus die Maus.

    Sollte das nicht ausreichen ist es immer wieder spannend was dir mitgeteilt wird. Danach sollte sich die Reaktion richten. Da könntest du etwa vorsorglich eine Umzugsgenehmigung beantragen, natürlich mit Umzugskosten und etl. Erstausstattung, weil dein Mietverhältnis bedroht ist, wenn deine Mitbewohner mit JC-Problemen belästigt werden.

    Also einfach cool bleiben, schlau machen, abwarten, und wenn es sein muss auf die Hinterbeine.

    Nix übers Telefon regeln, immer schriftlich, und bei Vorsprachen einen Beistand mitnehmen, der lächelnd mitschreibt was gesagt wird. Er muss sich nicht identifizieren (auch nicht in Essen, falls du von da kommst, die SB sagen das eine, die Geschäftsführung was ganz anderes...) Der Beistand sollte nix sagen, wenn er keinen Plan hat, weil alles, was ein Beistand sagt, in deinem Namen gesagt wird, wenn du nicht widersprichst.

    Ich steige da noch nicht so ganz durch...

    Die Summe wurde dir abgezogen? Welche? Der Betrag über der Mietgrenze? Abgezogen vom Regelsatz? Dann zahl das JC direkt an den Vermieter?

    Da müsste man sich mal ein bißchen was näher anschauen. Hattest du eine Kostensenkungsaufforderung? Hast du versucht eine angemessene Wohnung zu finden? Fallja, hast du Nachweise über die Versuche? Dann geht das nicht so einfach mit dem Abziehen...

    In manchen Kommunen wird die angemessene Miete nicht korrekt berechnet. Auch, wenn Sozialgerichte diese Berechnung schon gekippt haben, halten manche JC versuchsweise daran fest. Du kannst mir schreiben wo du lebst, dann schauen wir mal. Dazu mein Profil öffnen und den Button mit den Sprechblasen anklicken. Ganz rechts, gut versteckt.


    Das JC hat die Nachzahlung abgelehnt? Mit welcher Begründung ? Hier müsste man wirklich den Bescheid lesen. Das mit dem Einstellen hat ja irgendwie nicht geklappt. Einen Scanner hast du wohl nicht. In manchen Copyshops kann man sowas einscannen, kostet nicht viel. USB-Stick mitnehmen und geht schon. Oder bei Fotos darauf achten, dass wir es auch lesen können, sonst bringt das nix. Oder abtippen.

    Wenn du eine Nachzahlung kriegst kannst du kein Guthaben haben, irgendwas stimmt da nicht. Bis zum 2.10. sollten wir das auf die Reihe kriegen.

    Es gibt eine ziemlich fitte Anwaltskanzlei, die schnell arbeiten und wissen was sie tun.

    Die haben eine Hotline für Dringendes, die Nummer steht oben rechts. Keine Sorge wegen kein Beratungsschein, das regeln die wenn es sein muss, und die Überprüfung deiner Bescheide ist eh kostenlos.

    Wenn du deine Wohnungssuche nachweisen kannst geht vielleicht sogar was wegen des Geldes, das sie dir abgezogen haben. Nicht die Ohren hängen lassen. Gas geben.

    Rabe, da stellen sich noch ein paar Fragen. Kling ja so, als ob du nicht voll erwerbsfähig bist, also nicht alles arbeiten könntest.

    Es wäre ratsam, die Erwerbsfähigkeit begutachten zu lassen. So kann festgestellt werden, welche Tätigkeiten für dich überhaupt zumutbar sind. Wenn das noch nicht passiert ist wäre es bestimmt ratsam, dem JC deine Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit mitzuteilen. Dann MUSS eine ärztliche Begutachtung veranlasst werden.

    Wenn das der Fall ist solltest du dich zu dem Thema schlau machen, ehe du irgendwas akzeptierst oder unterschreibst.

    Hallo,

    Ich bin ganz neu hier, weil ich einige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft habe.
    Ich wohne seit knapp einem Jahr mit meinem Freund zusammen, der Hartz 4 bezieht. Ich selbst studiere und habe einen 450,- Job und einen Studienkredit. Nun ist es so, dass ich ziemlich zeitgleich mit der Einjahresfrist des zusammenwohnens wahrscheinlich wieder bafög bekommen werde und auch der Studienkredit noch einige Monate laufen wird, sodass ich insgesamt ca auf 1300,- monatlich kommen werde. (Wovon ja aber nur der Minijob ein tatsächlich "richtiges " Einkommen ist) Weiß hier Jemand, ob das Amt dann meinen Kredit oder das Bafög anrechnen darf?
    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

    Liebe Grüße

    Mahlzeit. Grace hat mich überredet mich wieder zu registrieren, aus der Reihe: denn sie wissen ja was sie tun...

    Hallo Jojo, hallo Kollege, der sein eigenes Thema aufmachen soll und hier gerade gedingst wurde.

    Bafög würde angerechnet, wie gesagt, falls ihr eine BG seit. Dazu reicht ein Nebensatz nicht aus.

    Ein SB ist schnell mir der Annahme einer BG dabei, und nach dem Gesetz darf diese Annahem nach einem Jahr getroffen werden, unabhängig von den Kriterien, die der Gesetzgeber formuliert hat.

    Die Frage, ob Bafög als Einkommen angerechnet wird, sollte sich erst an zweiter Stelle stellen. An erster Stelle steht die Frage, ob es sich tatsächlich um eine BG handelt. Deshalb sei dem verschollenen Auch-Fragesteller geraten, dieses eigene Thema mal aufzumachen.

    Hier sei gesagt: weil ihr seit einem Jahr zusammenlebt seit ihr noch lange nicht zwingend eine BG, ganz wurscht was der SB dazu sagt. Es geht um den Willen, gegenseitig mit dem eigenen Vermögen, ungeachtet aller Nachteile, füreinander einzustehen. Wird dies angenommen, weil man sich seit einem Jahr eine Wohnung teilt, muss das aber noch lange nicht der Fall sein.

    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Abs. 3a SGB II vermutet, wenn Partner

    • länger als ein Jahr zusammenleben,
    • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Dieser Vermutung wäre, so sie nicht zutrifft, zu widersprechen. Ein Jahr gemeinsame Wohnung bedeutet nicht zwingend in einer BG zu leben. Ich weiß das, ich habe den Vogel vom Aussendienst, der sich hier kurz nach Antragstellung umschauen wollte, weggeschickt. Hausbesuche sind kein geeignetes Mittel zur Feststellung einer BG, das steht in den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur. Falls also so jemand bei euch aufschlägt: nach dem Ermittlungsauftrag fragen und ggf tschüsss.

    Wenn ihr nicht bereit seit, den anderen rückhaltlos zu unterstützen, dann ist der Annahme zu widersprechen. Dazu die von dem entworteten Kolllegen angesprochene eidesstattliche Erklärung. Die muss als Beweis anerkannt werden, dann muss das JC den Gegenbeweis antreten. Die Rechtsprechung hat inzwischen geregelt: gemeinsames Einkaufen (mit getrennten Kassen, aber auch mit einer gemeinsamen Haushaltskasse, in die alle gleich einzahlen) zählt nicht, Geschlechtsverkehr, gleich wie wüst und regelmäßig, ist kein Kriterium für eine BG, auch nicht gelegentliche Kleinkredite für den anderen, wenn die zurückgezahlt werden.

    Auch die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft muss nicht zwingend zutreffen, nur weil sie von einer Behörde getroffen wird, die im Bundesdurchschnitt über 50% rechtswidrige Bescheide absondert. Aber das ist ein anderes Thema.

    Wichtig ist hier zu wissen: wer nicht im Leistunsbezug steht muss dem JC nichts beweisen, wer was anders behauptet kennt das Gesetz nicht oder lügt bewusst und wäre auf der anderen Schreibtischseite besser aufgehoben. Keiner hat das Recht, Sozialdaten anderer weiter zu geben, also auch keine Einkommensnachweise. Im Gegentum: wer das ohne Zustimmung tut macht sich strafbar. Das Beibringen der Daten Dritter gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten! Wird sowas verlangt ist dem zu widersprechen. Nix is und gut.

    Meine Sicht der Dinge: wer als Partner in einer BG lebt, sollte die Lebensgemeinschaft eintragen lassen und so wenigstens die Steuervorteile und Rechtssicherheit erlangen, die in unserem Land für Menschen, die füreinander einstehen sollen, erhalten. Von amtswegen die Nachteile in Kauf nehmen müssen sollen, ohne die Vorteile zu haben, ist Dummfug.

    Ergo: seit ihr aus eigenem Selbstverständig eine Einstandsgemeinschaft mit allem drum und dran, könnt (!) ihr die Ahnnahme gelten lassen. Andernfalls teilt der Leistungsberechtigte mit, dass dem nicht so ist und versichert das bei Bedarf eidesstattlich. Der Wohnpartner kann das auch tun, muss das aber nicht. Er hat mit dem JC ja nix an der Mütze.

    Lasst euch nicht verunsichern, nur, weil da jemand heiße Luft absondert. Die Fehlerquot der JC spricht für sich.

    Wenn es Probleme gibt wieder melden.


    Der