Also von 450€ bspw. sind also 170€ anrechnungsfrei
die verbleibenden 280€ anzurechnendes Einkommen werden mit den 250€ vom Aufstockungsvertrag verrechnet
bleiben für mich uns also 30€ nach Verrechnung und die obigen 170€?
Beiträge von kitan
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OK, danke! Die Rechenweise kenne ich ja, mir ging es wie gesagt nur um die etwaige Zusammenveranlagung.
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Hallo,
ich bin mit meiner Frau in einer BG, sie hat einen Job, ich bin auf der Suche.
Wir erhalten von der BA für Arbeit knapp 250€ zum Aufstocken.
Meine Frage ist jetzt, wie es sich verhält, wenn ich einem Mini-Job oder so nachgehe bis ich was festes finde.Werden dann trotzdem die ersten 100€ freigestellt und danach mit der 20%-Regel als Einkommen angerechnet für die BG oder werden zuerst die 250€ verrechnet?
Besten Dank im Voraus!