ich rede mir das nicht schön, bin aber anderer ansicht.
Beiträge von heinetz
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Lieb Corinna,
der erhobene Zeigefinger in Deinem Avatar ist ja wirklich passend
Zum Finanzamt:
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Meine Frage war, ob das Jobcenter grundsätzlich proaktiv auf das Finanzamt zugeht. Bei jedem Geldeingang auf meinem Konto könnte es ja sein, dass ich ihn bei einem zukünfitgen Einkommensteuerjahresausgleich nicht beim Finanzamt anzeige. Wenn ich im 2017 Einnahmen der AirBnB auf meinem Konto verzeichne, könnte frühestens 2018 beim FA überprüft werden, ob ich die Einnahmen angegeben habe.Zur Vermietung:
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Auch über die Vokabel "erwirtschaften" kann man sicher streiten aber dass die Vermietung meiner Wohnung illegal ist, sehe ich nicht so, denn:a) Die Weitervermietung ist nur zulässig, wenn es sich um die Hauptwohnung des Anbieters handelt und er diese mehr als die Hälfte des Jahres selbst nutzt (Rechtslage in Hamburg).
-> Ich vermiete meine Wohnung 3 Monate im Jahrb) Auch wenn ich nicht explizit die Erlaubnis meines Vermieters zur Weitervermietung eingeholt habe, würde diese ja erst dann illegal, wenn der mir die Erlaubnis verweigern und ich die Wohnung trotzdem vermieten würde.
Dir einen ganz entspannten Feiertag wünscht
heinetz
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NACHTRAG:
Mir ist noch etwas eingefallen, dass mir die ganze Zeit im Kopf herumschwirrt. Ich lebe seit Jahren im Sommer die meiste Zeit auf dem Campingplatz und vermiete meine Whg. per AirBnB. Das ist natürlich inoffiziell, sprich a) habe ich das nicht ausdrücklich mit meinem Vermieter ge- und dem Finanzamt gegenüber erklärt. Wenn das Jobcenter anfängt mir in die Karten zu gucken, mache ich mir zwei Gedanken:
a) In wie weit interessiert das Jobcenter, ob ich bei der Steuer "sauber" bin ?
b) Wie wirken sich derartige Einnahmen auf meinen Anspruch aus ? Stünde mir genau der Betrag als ALG II weniger zu, den ich selbst erwirtschafte? -
Hallo!
Die Mietkaution ist nicht dein Vermögen. Das ist Geld des Mieters.
Aus diesem Grund reden wir noch von knapp 1000 € "zu viel".
Bezüglich weiteren Vermögens muss man prüfen, wie dies vorhanden ist. Also als Guthaben auf dem Girokonto, in Bausparverträgen, kapitalbildenden Lebensversicherunge. Und es muss geprüft werden, ob das Vermögen verwertbar ist. Das ist z.B, dann der Fall, wenn ein Rückkauf mit einem Verlust von mehr als 10 % des eingezahlten Betrags einhergeht.
Schau mal, ob du in den Basistarif kommst, denn wenn du krank wirst, zahlt das Jobcenter nicht den Selbstbehalt i.H.v. 1200 €. Wenn du natürlich absehbar keine Leistungen mehr beziehen musst, kannst du evtl. in dem Tarif bleiben.
Ok, das mit der Mietkaution hatte ich ich auch schon überlegt. Aber dann wäre m.E. die Mietkaution, die ich bei meinen Vermieter hinterlegt habe, mein Vermögen, oder?
Verwertbar ist der Rest meines Vermögens allerdings schon. Ich habe mein Geld nur auf Giro- und Tagesgeldkonten verteilt. U.A. habe ich die 1.200 Euro Selbstbehalt für meine KV auf einem Tagesgeldkonto. Die fasse ich natürlich nicht an und sie sind insofern nach meinem Plan nicht verwertbar. Dass sich das gegenüber dem Jobcenter anders verhält, ist mir aber klar. Desweiteren habe ich ein Gemeinschaftskonto mit der Mutter meines Sohnes für irgendwelche laufenden Kosten, wie dessen Verpflegung in der Schule.
Ich bin ursprünglich beim Jobcenter gelandet, nachdem mir jemand den Tipp gegeben hat, dass es in HH ein Jobcenter für Selbständige gibt. Ich hatte durch angerufen und wollte mich einfach nur informieren, ob ich einen Anspruch habe und wie verfahren wird. Daraufhin sagt man mir, ich könne ja einfach mal einen Antrag stellen und dann würde man das ausrechnen. Nun stecke ich damit also in der Maschinerie drin. Was ich mir versprochen hatte ist Entlastung. Was ich wahrnehme ist Druck.
Ich hatte mich so weiter runtergefahren, dass ich schon mit wenig auskomme. Trotzdem werden meine Reserven naürlich irgendwann zuende sein. Jede noch so kleine Hilfe würde mir etwas Luft verschaffen. Wenn ich aber gezwungen werde, mein Leben umzubauen, damit es für die Arbeitsagentur günstiger wird, sinkt damit meine Chance, aus dem Status wieder herauszukommen. Mein PKV-Tarif ist doch ein gutes Beispiel. Ich könnte aus meinem günstigen Tarif aussteigen um in den für einen ALG II - Empfänger noch günstigeren Basistarif zu wechseln. Aber die Hürde, wieder in meinen Tarif resp. mein Lebensmodell zu wechseln ist ungleich höher.
Ich hatte für den kommenden Mittwoch zwei Termine beim Jobcenter oktroyiert bekommen. Einen um die vollständigen Unerlagen abzugeben und im Anschluss daran einen Termin bei meiner Jobvermittlerin. ich werde bei diesen Terminen erscheinen, um den Antrag zurückzuziehen und meine Situation zu schildern. Ich hoffe, so kann das Ganze eine beratende Qualität bekommen und wenn ich in zwei oder drei Monaten immernoch nichts passiert ist und ich dann wieder da auf der Matte stehe, weiss ich eine bisschen besser woran ich bin und die haban mich schonmal gesehen.
vielen Dank Euch bis hierher
und
beste gruesse,
heinetz -
Es geht bei den KDU nicht um die Größe, sondern es gibt eine Obergrenze. Die ist überall
unterschiedlich. Dabei kommt es auf den Wohnort an. Da kann die Miete durchaus unangemessen
werden. Im Übrigen hast du im Rechner die Heizkosten unterschlagen. Die gehören auch zu
den KDU.Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Betriebskosten
Heizkosten? Kommen jetzt noch dazu!!!Nein, das ist die Warmmiete. Betrieskosten habe ich nicht im Kopf. Für Hamburger Verhältnisse ist die Wohnung aber günstig.
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:whistling: Liest du nur das, was dir gefällt? @Corinna hat bei ALG II nicht umsonst zum Basistarif geraten.
Nein, mir ist bewußt, daß ich meinen Selbstbehalt selbst zahlen muß und ich will dennoch nicht in den Basistarif wechseln.
Insofern war der Ratschlag von Corinna sicher gut gemeint aber für mich uninteressant. Der Wechsel in den Basistarif ist für die Dauer des Bezugs von ALG II sicher die beste Wahl weil so für mich gar keine Kosten entstehen. Aber über die Bezugsdauer hinaus ist der Basistarif wesentlich teuer und eine Wechsel zurück nicht so einfach.maximale Kosten meines aktuellen Tarifs jährlich
250,- (monatl.)
x 12
= 3.000,- (jährl. minimal)
+ 1.200,- (Selbstbehalt)
= 4.200,- (jährl. maximal)
Kosten Basistarif650,- (monatl.)
x 12
= 7.800,- (jährl.)
Ich stelle den Antrag auf ALG II nicht mit dem Ziel, dauerhaft davon zu leben, sondern verstehe das eher als Übergangslösung.gruss,
heinetz -
wenn Du die KV nicht berücksichtigt hast
Ich habe den verlinkten Rechner benutzt. Wo kann ich dort meinen KV-Beitrag eingeben?
... würde Deine Miete dann ja 702 € betragen.
Falsch, meine Eingaben und die Ausgabe der Berechnung:buergergeld.org/community/attachment/232/buergergeld.org/community/attachment/233/
Wobei das Ganze einen Fehler hat:
Ich habe nur ein "halbes Kind" (50% Mama / 50% Papa). Insofern halbieren sich zum Einen der Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie der Abzug des Kindergelds:
1.111,00 €
- 24,50 €
+ 96,00 €
= 1.182,50 €
Damit dürftest Du angesichts der angemessen Kosten der Unterkunft später arge Probleme bekommen.
Auch davon gehe ich nicht aus. Meine Wohnung ist 49qm gross und ich benötige ein Kinderzimmer.gruss,
heinetz -
Es wird nur der Basistarif bezahlt bei ALG II Bezug. Falls es dazu kommt rechtzeitig dafür
sorgen, dass sich bei der PKV keine Schulden anhäufen.Wie hoch ist der Zuschuss?
1. Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, eine Versicherung in dem sogenannten Basis-tarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Sie könnenwährend des Leistungsbezugs in den Basistarif wechseln. Der Beitrag in diesem Basistarif wird für die Dauer desBezugs von Arbeitslosengeld II halbiert und bis zu dieser Höhe als Zuschuss übernommen.
Sofern Sie keine Versicherung im Basistarif abschließen, wird Ihr individueller Beitrag als Vergleich herangezogen.Der günstigere Betrag - der für Sie geltende halbierte Beitrag des Basistarifes oder Ihr individueller Beitrag - kann alsZuschuss gezahlt werden. Im Jahr 2017 beträgt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 341,48Euro monatlich.Bitte beachten Sie:
Verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Tarif und liegt Ihr Beitrag über dem halbierten Beitrag im Basistarif, müssen Sieden übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen. Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Beiträge weisen Sie bitte mitIhrem aktuellen Beitragsbescheid nach. Die Höhe Ihres Beitrags im Basistarif lassen Sie sich bitte von Ihrem Kran-kenversicherungsunternehmen bescheinigen.
Das entspricht dem, was man mir bei der Arbeitsagentur gesagt hat. Mein Tarif ist günstiger als der halbierte Basistarif. Ich darf also davon ausgehen, daß der Beitrag vollständig übernommen wird. -
Nein,
Abgeshen davon, dass meine KV nicht on die Berechnung eingeflossen ist, habe ich einen Tarif mit 1.200,- Selbsterhalt.
Der ist mit 250,- mtl. noch wesentlich günstiger als der halbe Basistarif.Erscheint Dir die Summe von 1.111,- zu hoch ?
heinetz
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Den Beitrag zu meiner PKV konnte ich nicht eingeben. (Warum?)
Der Anspruch wird mit 1.111,- € berechnet.Daraus folgt, dass ich in zwei Monaten einen Anspruch auf 2.222,- € hätte. Folglich würde man
mir unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen können, weil meine 2.500,- € eigentlich für etwa
eine Woche mehr hätten reichen müssen? -
Hallo,
gut, dann müssen wir also doch darüber sprechen, wie lange ich von diesen 2.500,- Euro leben müsste, damit man mir kein unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen kann. Was meinst Du?
gruss,
heinetz -
War
Ich sehe allerdings auch keinen Sinn, in 2 Monaten einen erneuten Antrag zu stellen.
Warum nicht?
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ok, davon war ich ausgegangen. Das bedeutet, dass es überflüssig ist, den Antrag zu vervollständigen und ich den Antrag offiziell zurückziehe. Korrekt? Oder hat es irgendeinen Sinn, den Antrag trotzdem formal zu stellen?
gruss,
heinetz -
Sorry, ich habe das Gefühl, Ihr versteht mich falsch
Ich will weder taktieren, noch irgendeine Leistung erschleichen, die mir nicht zusteht. Ich habe lediglich einen Antrag gestellt und stelle nun selbst fest, dass ich wahrscheinlich gar zur Zeit keinen Anspruch habe und frage mich jetzt, wie das normale Verfahren offiziell weitergeht.
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Schlechte Idee, bei Antragstellung werden die Kontoauszüge verlangt. Du führst durch
unwirtschaftliches Verhalten eine vorzeitige Bedürftigkeit herbei.Die exakt selbe These hatte Deine Vorrednerin ja mit anderen Vokabeln auch schon angeführt. Meine Frage, aus der Du nur einen Teil zitierst, geht ja schon genau auf die These ein.
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Hallo Corinna,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Meine Frage bezog sich eigentlich eher auf das grundsätzliche Vorgehen. Ich hatte den Antrag gestellt,
und mir ist hinterher klar geworden, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung im schlimmsten Fall*
ca. 10.000 Euro auf verschiedenen Konten hatte. Wenn dem so ist, dürfte mein Antrag nach dem, wie
ich das Ganze verstehe aus dem Grund abgelehnt werden und ich könnte dann einen neuen Antrag stellen,
sobald mein Vermögen auf 7.500 geschrumpft ist. Ich könnte den Antrag in diesem Moment also gleich fallen
lassen und mir eine Menge Arbeit sparen. Ist das soweit richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden ?* im schlimmsten Fall
10.000 Euro mag für den ein oder anderen nach viel klingen. Davon sind allein 1.500 Mietkaution für von
mir untervermietete Büroräume.Zu den 2.500 € in zwei Monaten
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Ich würde mit meiner jetzigen Lebensführung sicher etwas weniger verbrauchen. Allerdings mit einer
Miete von etwas über 500,-, einer privaten Krankenversicherung und einem Kind auch nicht sehr viel
weniger.Aber dennoch ist das ein interessanter Aspekt! Ich bin ja der Gesetzeslage nach bisher nicht auf ALG II
angewiesen und könnte, wenn ich unvernünftig genug bin, alles Geld bis dahin verprasst haben. Hätte
ich dann keinen Anspruch auf Sozialleistungen? Anders herum könnte man sich fragen, wie vernünftig
ich sein müsste, um einen Anspruch zu haben.Zu Deinem Tipp mit der geschützten Altersvorsorge
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Es gibt sicher einiges, in das ich investieren könnte und bestimmt vieles, was ich für sinnvoller halte.
Ich investiere mein Geld erst wieder in irgendwas, wenn ich ausreichend verdiene.beste gruesse,
heinetz -
Hallo Forum,
ich habe ganz frisch mit dem Thema zu tun und bin entsprechend auch neu hier.
Ich bin seit 15 Jahren selbständig als Programmierer und meine fetten Jahre sind seit knapp 2 Jahren vorbei.
Ich brauche grundsätzlich schon nicht viel zum Leben und habe meinen Lebensstandard dann noch weiter
runter gefahren. Nachdem jetzt meine Rücklagen langsam zur Neige gehen, bin ich Anfang September
doch endlich mal zum Jobcenter gegangen, habe dort einen dicken Stapel Formulare mitbekommen, den ich
in der nächsten Woche wieder abgeben muss und sitze davor und habe Fragezeichen im Gesicht. Deshalb habe
ich mich hier angemeldet.Nachdem ich mich nun knapp 2 1/2 Stunden mit diesen Formularen auseinandergesetzt habe, bin ich auf die
Idee gekommen, mal zu gucken, was ich eigentlich so an Bargeld auf meinen Konten habe, und komme auf
knapp 10.000 Euro. Nun habe ich für mich ein Schonvermögen von 45J * 150,- + 750,- = 7.500 ausgerechnet.Was mache ich jetzt? Den Antrag fallen lassen und in 2 Monaten stellen, wenn's weniger geworden ist ?
danke für Tipps und
beste gruesse,
heinetz