Hallo,
meine Freundin bezieht seit 1,5 Jahren ALG2, Eltern arbeiten beide.
Die Freundin meiner Paretnerin bezieht noch kein ALG2, beide Elternteile arbeiten (über die Höhe der Einkünfte kann ich momentan nichts sagen).
Nun ist halt die Frage ob meine Partnerin, wenn sie in die neue WG zieht LEistungen wie finanzielle Umzugshilfe oder Ersteinrichtung erhält.
Zudem ob die Freundin meiner Partnerin ein anrecht auf ALG2 Leistungen hat, vorallem wenn sie aus medizinischer Sicht aus dem Elternhaushalt ausziehen soll?
Bezüglich erstausstattung ist z.B. die Frage was möglich ist, wenn in der Wohnung zB keine Küche vorhanden ist.
Vielen Dank im Voraus,
LG Chtristian