Hallo liebes Forum,
ich möchte unserem Sohn eine Vollmacht erteilen, mit dem Jobcenter per Telefon über unsere Bewilligungsbescheide und generelle Anliegen sprechen zu dürfen. Am Telefon wurde uns mitgeteilt, dass er dies nur dürfe, wenn eine Vollmacht hierzu bestünde aus Datenschutzgründen, da er nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist. Nun frage ich mich, wie so eine Vollmacht auszusehen hat, also wie sie formuliert sein muss, dass mein Sohn mit dem Jobcenter über unsere Anliegen sprechen kann. Er kann sich einfach besser und klarer ausdrücken als ich und somit kann der Sachbearbeiter unsere Anliegen besser verstehen.
Vielen Dank schon mal!