Entschuldigung die Fragen habe ich überlesen nachdem ich mich mit dem Link beschäftigt habe.
Besteht ein Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir?
Wurde die Anlage KDU ordnungsgemäß ausgefüllt?
-> ja die Kopie des Mietvertrags, KDU, Vermieterbescheinigung, nachweise über Kosten (Wasser, Heizung, Steuern etc.) wurden alle eingereicht und diesbezüglich hat das Amt auch keine weiteren Unterlagen angefordert.
Ich bekam dann vor zwei Wochen ein Schreiben in welchem ich aufgefordert wurde nachzuweisen, dass eine Einliegerwohnung vorliege, in der eigenständige Haushaltsführung herrsche. Da habe ich dann nochmal einmal die Wohnsituation geschildert:
Das Haus hat eine gemeinsame Eingangstür.
Darauf folgt ein kleiner Vorraum für Schuhe/Jacken etc.
Über eine verschließbare Tür gelangt man vom Vorraum in den Wohnbereich meiner Eltern (Erdgeschoss).
Ebenfalls aus dem Vorraum gelangt man über die Treppe ins Obergeschoss.
Hier habe ich ein Zimmer (mit Bett sowie Kühlschrank+Herd) und ein Badezimmer, welche meinen Wohnbereich darstellen.
Auf auf dieser Etage befinden sich zwei weitere Zimmer, die jedoch nicht bewohnt und abgeschlossen sind.
Ich führe meinen Haushalt also getrennt von meinen Eltern.
Da jedoch eine Überschneidung der Wohnungen vorliegt (gemeinsame Haustür+Vorraum), spricht man wohl von einer Einliegerwohnung und nicht von einer Mietwohnung.
Auf diese Erläuterung hin folgte seitens des Amtes keine Rückmeldung mehr, bis zum Eintreffen des Mitarbeiters letzte Wochen.
Warum kann die Wohnsituation bei einer Einliegerwohnung
nicht geklärt werden?
-> Ich kann mir das leider auch nicht erklären, da ich keine schriftliche Rückmeldung erhalten habe. Es könnte höchstens sein, dass dieser Zweifel an meinen Mitteilungen hat:
Für eine Einliegerwohnung kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden
und er sollte alle wichtigen Bestandteile enthalten. Was wollen die mit dem Hausbesuch?
- Eventuell wollte er überprüfen, ob eine eigenständige Haushaltsführung wirklich stattfindet
- Eventuell wollte er überprüfen, ob die beiden nicht genutzten, abgeschlossenen Räume im Obergeschoss tatsächlich unbewohnt/ungenutzt sind.
Für eine Einliegerwohnung kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden
und er sollte alle wichtigen Bestandteile enthalten.
-> ja wurde alles gemacht. Weiß ich auch nicht, er wollte nach eigenen Angaben nur die Wohnverhältnisse überprüfen.
Davon haben sie keine qm, keine Größe, nichts! Ist die Einliegerwohnung abgeschlossen und könnte auch an Andere verbietet werden?
-> Wie gesagt eine Verbindung zwischen meinem und dem Wohnbereich meiner Eltern ist nur über den Vorraum direkt hinter der Haustür vorhanden. Ich kann also nicht den Wohnbereich meiner Eltern betreten (Tür zwischen Vorraum und Wohnbereich meiner Eltern), wenn sie ihre Tür abschließen. Meine Eltern könnten allerdings meinen Wohnbereich betreten (offene Einliegerwohnung), da zwischen Vorraum und Treppenhaus keine weitere Tür ist. Daher ist keine Mietwohnung sondern eine Einliegerwohnung vorhanden. Dies habe ich dem Amt aber auch mitgeteilt. Wäre das der Grund des Anstoßes, hätte er sich ja einfach darauf beziehen und den Antrag ablehnen können, statt jemanden zur "Überprüfung" vorbeizuschicken.
-> Eine Vermietung als offene Einliegerwohnung wäre auch an andere Personen möglich. In so einem Verhältnis habe ich auch eine Zeit lang als Student gewohnt, allerdings findet man das heute eher selten.
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Grace